Erstellt am 27.01.2012 um 15:31 Uhr von mainpower
Hallo,
was wollt Ihr hier Mitbestimmen??
Erstellt am 27.01.2012 um 15:45 Uhr von kunzundhinz
Bei der Art der Blumen!
Also, manche BR haben Sorgen oder wohl nichts zu tun.
Weiter besteht hier wohl Schulungsbedarf
Erstellt am 27.01.2012 um 15:51 Uhr von Lernender
@kunzundhinz
deine Äußerung könnte ein wenig voreilig sein, schon mal überlegt das die Außenanlagen etwas mit den Arbeitnehmern zu tun haben könnten z.B die beliebten Raucherunterstände.
@kblitz
hat das ganze einen Einfluss auf die Arbeitnehmer.
Erstellt am 27.01.2012 um 16:39 Uhr von kunzundhinz
Lernender
Raucherunterstände muss ein AG nicht zwingend anbieten.
Dem Urteil zufolge haben Mitarbeiter weder Anspruch auf einen Raucherraum noch auf Raucherpausen während der Kernarbeitszeit. Mit Verweis auf das neue Nichtraucherschutzgesetz erklärten die Richter, Dienststellen seien dazu berechtigt, besonders gekennzeichnete Raucherräume zu schaffe. Dies liege jedoch im Ermessen des Dienstherrn.
Oberverwaltungsgericht Münster AZ: 19 K 3459/07 - VG Köln, 29.02.2008 - 19 K 3549/07
Gericht: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen: 1 A 812/08
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 29.03.2010
Leitsätze: 1. Die Regelung des § 3 Abs 2 Satz 5 NiSchG NRW (juris: NRauchSchG NW), nach welcher ein Anspruch auf die Einrichtung von Raucherräumen nicht besteht, schließt ein klagbares subjektives Recht einzelner Raucher auf Einrichtung solcher Räume aus.(Rn.8)
......4. Der Dienstherr darf anordnen, dass Raucherpausen während der Kern(arbeits)zeit nicht zulässig sind.(Rn.41)
Es gibt vergleichbare Urteile von Arbeitsgerichten
Also, wo kein Anspruch kann es auch keine MB geben wie ein ggf. freiwillig gestellter Unterstand aussehen kann/soll.
Es soll sogar Betriebe geben, welche weder Räume hierfür haben noch Bereiche im Freien. Gerade in Städten. Denn ein Vermieter kann durchaus untersagen, dass AG angemietete BÜRORÄUME als Raucherräume missbrauchen. Denn solche Räume werden dann nicht Mietgerecht genutzt! Solche Nutzung führt dann ggf. sogar dazu, dass Bausubstanz nachahltig durch den konzentrieten Rauch usw. dauerhaft geschädigt werden und eine Kernsanierung am Ende erforderlich wird.
Erstellt am 27.01.2012 um 16:45 Uhr von gironimo
also ich sehe da zunächst keine Mitbestimmung - wenn es nicht gerade um die geliebten Raucher geht, Arbeitssicherheit eine Rolle spielt oder die psychische Belastung als Hilfsargument hinzu gezogen werden können (Vielleicht werden moderne Skulpturen aufgestellt, die die AN agressiv machen).
Erstellt am 27.01.2012 um 17:05 Uhr von Lernender
@kunzundhinz
hab ich geschrieben das der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Raucherunterstand hat? Aber wie hier schon berichtet werden Zeiten von Rauchern erfasst die den Unterstand betreten. Möglicherweise denkt Kblitz an Überwachungskameras die die Arbeitnehmer in ihrer Pause überwachen. Oder der AG will einen Zentralen Sozialraum auf dem Gelände errichten.
Noch mal, ich weiß nicht was Kblitz mitbestimmen will.
Erstellt am 27.01.2012 um 17:18 Uhr von petrus
Was heißt Außengestaltung? Bei Regen spiegelglatte Marmortreppen? Beeteinfassung aus NATO-Draht? Rosa-lackiertes Werktor mit Blümchen in lila und giftgrün?
Erstellt am 27.01.2012 um 17:32 Uhr von dergrünedaumen
Hallo,
was habt denn ihr hier für seltsame Themen. Manche, wohl nicht nur der Fragesteller möchten wohl auch noch beim WC-Papier und dem zulässigen Härtegrad des Wasser und vielleicht auch noch, nehmen wir Atomstrom mitbestimmen.
Denn Härtegrad und WC-Papier könnten ja die Gesundheit schädigen wie auch Atomstrom wegen der Strahlen welche vielleicht mitkommen.
Also Lernender warum nicht auch hier bei allen Themen auf Mitbestimmung klagen, denn es könnte ja um Schutz der Gesundheit gehen.
Ach ja, müsste es nicht auch Mitbestimmung geben bei der zulässigen Frabe der Haare und Kleidung, wegen der möglichen Gefährdung der Augen, nicht zu vergessen der Länge/Kürze der Röcke denn hier droht sittliche Gefährdung.
usw usw usw
Erstellt am 27.01.2012 um 17:43 Uhr von Lernender
@daumen
::::Ach ja, müsste es nicht auch Mitbestimmung geben bei der zulässigen Frabe der Haare und Kleidung, wegen der möglichen Gefährdung der Augen, nicht zu vergessen der Länge/Kürze der Röcke denn hier droht sittliche Gefährdung.::::
klar will ein vernünftiger BR mitbestimmen, wenn der AG Dienstkleidung anführt oder den Arbeitnehmern vorschreiben will wie sie ihre Haare tragen.
Falls du das nicht willst, schade für eure Kollegen.
Ach ja, wie die MB des BR bei Außenanlagen ausehen kann kannst du im § 133 BetrVG nachlesen.
Erstellt am 27.01.2012 um 17:56 Uhr von dergrünedaumen
Lernender
Da habe ich mich vielleicht unvollständig ausgedrückt.
Bei den Theman Haare und Rocklänge ging es mit nicht darum, dass AG anschaftt oder vorschreibt, sondern darum, dass BR dieses wie hier gerne möchten
Du scheinst auch eine Sonderausgabe des BetrVG Fitting zu haben 133 §§ im BetrVG
Ach ja wie wäre die MB bei der Art der Pflanzen im Betrieb? Da hast Du doch bestimmt auch noch etwas. Ach auch noch dürfen die Brötschen der Kantiene vom Aldi sein oder müssen sie vom Bäcker an der Ecke geliefert werden?
Erstellt am 27.01.2012 um 18:04 Uhr von petrus
@hinz&kunz:
Du hast das von Dir angeführte Urteil a) gelesen (nicht nur die Leitsätze) und b) verstanden?
Dann gucken wir mal in die Begründung:
"Das mit dem Hilfsantrag verfolgte Begehren der Errichtung eines Raucherunterstandes könne ebenfalls keinen Erfolg haben. Denn in unmittelbarer Nähe des fraglichen Dienstgebäudes stünden solche (im einzelnen benannte) Bereiche zum Rauchen zur Verfügung, die hinreichend gegen Wind und Wetter geschützt seien und auf deren Nutzung die Raucher deshalb auch bei schlechtem Wetter zumutbar verwiesen werden könnten. Für die Schaffung weiterer Bequemlichkeiten gebe es keine Rechtsgrundlage. "
und stellen erstaunt fest, dass es im konkreten Fall gegen Witterungsunbilden geschützte Bereiche im Freien bereits gab, die das Gericht für ausreichend befand. Der ArbGeb musste im konkreten Einzelfall also keine _zusätzlichen_ Raucherunterstände schaffen...
Und zum Thema "keine Raucherpause in der Kernzeit" lesen wir:
"Die Kernarbeitszeiten der Beklagten seien im Vergleich zu anderen Verwaltungen eher kurz bemessen. Den Rauchern werde arbeitstäglich lediglich eine Abstinenz von drei Stunden am Vormittag und von einer Stunde am Nachmittag abverlangt. ... Abgesehen davon habe die Beklagte mit der Gestattung von Rauchpausen außerhalb der Kernarbeitszeit und mit der Gewährung eines mehrmonatigen Übergangszeitraums dem Übermaßverbot ausreichend Rechnung getragen."
Da hat also die Zeitdauer des notwendigen Verzichts durchaus ebenfalls eine Rolle gespielt, zumal ja auch die Käffchenpause der Nichtraucher in dieser Zeit unzulässig war.
Das BAG (Urteil vom 19. 1. 1999 - 1 AZR 499/98) zielt übrigens in die gleiche Richtung: "Die Betriebspartner können Raucher vielmehr auf Freiflächen verweisen, wenn dies nicht wegen besonderer Umstände als unzumutbar oder gar schikanös erscheint." Auch hier war ein Wetterschutz gegeben, Die Raucherecke lag in zumutbarer Entfernung. So what.
Erstellt am 27.01.2012 um 20:36 Uhr von Lernender
@grünerdaumen
bei deinem Nicknamen solltest du wissen das Pflanzen auch Allergien auslösen können, jetzt stell dir vor ein AG stellt einer Pollenallergikerin die unbequem geworden ist ein blühenden Haselstrauch ins Büro.
Klar das wär dir ja egal, mir nicht.
Bezüglich des von dir angesprochenen Toilettenpapiers solltest du jetzt aber mal nachdenken.
Ich habe keine Sonderausgabe des BetrVG, bist du evtl. nicht mehr auf dem neuesten Stand?
Erstellt am 27.01.2012 um 23:16 Uhr von mainpower
@Lernender,
ich bin auch dafür dass keine Fleischfressenden Pflanzen aufgestellt werden wegen dem Tierschutz :-)
Erstellt am 28.01.2012 um 18:39 Uhr von silasbill
Warum lasst ihr euch von solchen Fragen an der Nase herum führen?