BR-Sitzung ohne Vorsitz und Stellv.
Hallo liebe Forumteilnehmer, ich bräuchte euren Ratschlag
Unser BR-Vorsitzender läd mit einer Tagesordnung zu einer BR-Sitzung ein. Der BR-Vorsitz und dessen Stellvertreter können aber nicht zur BR-Sitzung kommen da sie anderweitig Termin haben. Die Leitung der BR-Sitzung wird an ein "normales" BR-Mitglied deligiert. IN der BR-Sitzung werden auch Beschlüsse gefasst. Meine Frage: Kann eine BR-Sitzung ohne Vorsitz und Stellv. überhaupt durchgeführt werden und sind die gefassten Beschlüsse auch rechtskräftig? Danke für eure Hilfe. Sabine
Community-Antworten (3)
27.01.2012 um 14:47 Uhr
Hallo,
"da sie anderweitig Termin haben."
Teile doch mal mit, was für ein Termin die beiden hatten und ob für die beiden EBRM zur Sitzung geladen wurden. Aber mal grundsätzlich. BR Sitzungen und Beschlüsse ohne die beiden sind möglich.
Gruß
27.01.2012 um 15:49 Uhr
Man sollte die Frage, wer leitet die Sitzung in solchen Fällen in einer GO des BR geregelt haben.
Das Ganze ist auch im § 29 BetrVG geregelt, also dort mal nachlesen
27.01.2012 um 17:15 Uhr
Das Ganze ist auch im § 29 BetrVG geregelt, also dort mal nachlesen
Kleine Ergänzung: Das ganze kann man in den ** Kommentierungen ** zum §29 nachlesen, z.B. DKK Rn. 25 zu §29.
Sind beide verhindert, bestimmen die anwesenden BR-Mitglieder durch Mehrheitsbeschluss den Sitzungsleiter (Fitting, Rn. 49; HSWGN-Glock, Rn. 56; GK-Raab, Rn. 57; Richardi-Thüsing, Rn. 42), sofern in der Geschäftsordnung für derartige Fälle keine Regelung vorgesehen ist.
§29 für sich spricht immer nur vom "Vorsitzenden"
Der BR kann auch von vorneherein mehrere Stellvertreter wählen, vgl. Kommentierungen zu §26 BetrVG z.B. bei DKK unter Rn 10.
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