Erstellt am 27.01.2012 um 08:01 Uhr von wölfchen
. . . bisschen kurz die Frage! Handelt es sich um eine BR-Schulung, um eine MA-Schulung, soll sie erst stattfinden, oder hat sie bereits stattgefunden, willst Du wissen, ob es (bei MA-Schulungen) eine Möglichkeit in der Mitbestimmung gibt? . . .
Erstellt am 27.01.2012 um 08:02 Uhr von rkoch
Einen anderen Anbieter wählen?
Erstellt am 27.01.2012 um 09:20 Uhr von gironimo
.... so ist es. Der BR hat ja auch bei der Frage, wer die Schulungen durchführt ein Wort mitzureden (§ 98 BetrVG)