Erstellt am 31.03.2022 um 09:15 Uhr von petermännchen
https://www.betriebsratswahl.de/br-forum/17841/was-muss-ausgehaengt-werden-wahlniederschrift-oder-bekanntmachung-der-gewaehlten
Erstellt am 31.03.2022 um 09:23 Uhr von Tessahossa
Die Wahlniederschrift MUSS nicht ausgehängt werden. Man KANN sie aber aushängen, als VORLÄUFIGES Ergebnis. Diesen Hinweis sollte man immer dazugeben. Ansonsten kommt die WN in die Wahlakten und je eine Kopie der WN geht an den Arbeitgeber und an die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften.
Wenn alle Gewählten endgültig feststehen (also nach der 3-Tages-Frist), muss dies per förmlicher Bekanntmachung gem. WO § 34 Abs. 3 Satz 1 kund getan werden.