Amtsenthebung
Hallo ist ein Amtsenthebungsverfahren auf Grund von Stundenbetrug möglich???
Vorfall: Der Vorsitzende hat mehrfach Stunden eingereicht die er nicht geleistet hat, da ich selber im Büro freigestellt war. Meine Arbeitszeit war von 08.00 - 16.00 Uhr in der ich auch immer anwesend war, aber der Vorsitzende kam wie es ihm beliebte. Mal gar nicht oder nur ne Stunde. Nun hatten wir durch eine Wahlanfechtung Neuwahlen und dieser Vorsitzende hat soweit ich es mit bekommen habe die hälfte des Gremiums, was nicht seine auffassung von Vertragserfüllung kennt, nämlich nur zum Dienst zu kommen wie es gerade mal passt, im Vorfeld der Wahl besabbelt. 5 vom Gremium sind sich einig das es ein Amtsenthebungsverfahren geben muss, sonst ist eine korrekte Arbeit des BR'S nicht mehr gewährleistet, da der neue Vorsitzende mit ihm zusammen arbeitet.
Wie geht man mit so einen Misstrauensvotum innerhalb des Gremiums um???
Ach ja bei der heutigen Neuwahl des Vorsitzenden ist ein Gremiums-Mitglied eigentlich Krank geschrieben gewesen ist aber trotzdem gekommen und hat gewählt. Ist das überhaupt zulässig? Da ja die 4 Gründe besagen wann man nicht an den Sitzungen teil nehmen muss und dazu gehört die Krankmeldung
Community-Antworten (3)
25.01.2012 um 16:22 Uhr
CVplondi
grundsätzlich muss sich auch ein freigestelltes BRM zu den übelichen Betriebszeiten im Betrieb aufhalten. Es sei es ist wegen anderer Mandatstätigkeit außer Haus.
Auch muss ein freigestelltes BRM grundsätzlich die Arbeitszeit erfassen sofern es im Betrieb übelich ist.
Verletzungen dieser Regeln können von Seiten des AG rechtlich aufgegriffen werden.
Ein Webbeitrag der dieses Thema auch behandelt: Freistellung Betriebsrat - Hier können Sie „Stopp“ sagen
......Ach ja bei der heutigen Neuwahl des Vorsitzenden ist ein Gremiums-Mitglied eigentlich Krank geschrieben gewesen ist aber trotzdem gekommen und hat gewählt. Ist das überhaupt zulässig? Da ja die 4 Gründe besagen wann man nicht an den Sitzungen teil nehmen muss und dazu gehört die Krankmeldung
Du schreibst es ja richtig: ..man nicht an den Sitzungen teil nehmen muss.. Aber eben nicht, nicht darf. AU/EU suspendieren nicht vom Mandat, man kann sich alco auch hier als Nichtverhindert erklären und Mandatsaufgaben wahrnehmen. Das wird auch im Bundestag oftmals so getan be sehr wichtigen Entscheidungen. Dann werden auch schon mal Halbtote in den Bundestag zur Abstimmung gebracht.
Bei BR gilt folgendes: Wer während der AU das Mandat wahrnimmt darf damit nicht die Gesundung negativ beeinträchtigen. Sonst könnte auch hier der AG aktiv werden.
25.01.2012 um 16:32 Uhr
Kleine Ergänzung:
Wie geht man mit so einen Misstrauensvotum innerhalb des Gremiums um???
Gar nicht.
a) Ein "Mißtrauensvotum" im eigentlichen Sinne gibt es nicht. Wenn ein BRM seine Pflichten als BRM (!) in grober Weise nicht erfüllt, also z.B. sich allen Sitzungen verweigert, dann kann der BR den Beschluß fassen ein Amtsenthebungsverfahren vor Gericht anzustrengen. Der BR selbst kann alleine gar nichts machen (außer dem BRM gut zureden). b) Einem freigestellten BRM kann ein BR die Freistellung auch wieder entziehen wenn er das für sinnvoll erachtet. Gleiches gilt für Posten (BRV) innerhalb des BR. a) und b) setzen auf jeden Fall eine Mehrheit im BR voraus. c) Ob ein BRM seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommt ist nicht Euer Problem, ihr könntet das ganze nur Eurem AG "stecken", aber das kommt IMHO auf keinen Fall gut.... aber das BRM verpfeifen kann natürlich jede einzelne Person.....
25.01.2012 um 16:48 Uhr
Wenn man mit einem BR oder Mitglieder dieses BR nicht zufrieden ist, so sollte man seine Chancen bei der Wahl nutzen. Also für andere Mehrheiten Sorge tragen. Bedeutet eigene (besserer ??) Kandidaten und dann viel und gute Werbung für diese. So kann man es erreichen.
Denn wer erst gar nicht gewählt ist muss nicht abgewählt oder des Amtes enthoben werden!!!
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