Seminare für GBR Mitglieder
Hallo Zusammen,
GBR Beschlüsse für Schulungsveranstaltungen der GBR-Mitglieder zulässig??oder nur lokaler BR zuständig ?? Danke
Community-Antworten (1)
25.01.2012 um 09:04 Uhr
Immer der lokale BR! Siehe Fitting, Rn. 43 zu § 51 (habe leider nur die 24. Auflage zur Hand):
"Zuständig für die Entsendung von Mitgl. des GesBR zu Schulungsveranstaltungen ist nicht der GesBR, sondern der entsendende BR (BAG 10. 6. 75 AP Nr. 1 zu § BetrVG 1972)"
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