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Hilfe für Schwerbehinderte

D
DieterM
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ihr wissenden, ich habe folgende Frage: Nach dem § 81Abs.3 SGB IX muss ein Betrieb sicherstellen wenigstens die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen. Unser Betrieb hat circa 520 Mitarbeiter. Wieviele SBH Mitarbeiter muss so ein Betrieb beschäftigen. Wir haben einen Kollegen der Aufgrund seiner Einschränkung nicht mehr in der Produktion arbeiten kann. Der Arbeitgeber weigert sich auf die Vorschläge des BR einzugehen. Wie können wir am besten vorgehen. Unser Gremium und die SBV sind noch sehr unerfahren, deshalb bitte ich hier um Rat. Mfg DieterM

1.05101

Community-Antworten (1)

G
GeSammtsBV

24.01.2012 um 20:24 Uhr

Hallo Dieter,

der hier zu beachtende § istd er § 71 SGB IX.

Es geht hier auch nicht zwingend um "Köpfe" sondern ausschließlich um besetzte und angerechnete Pflichtplätze. Der AG kann z.B. auch durch Beauftragung/Vergabe vom Arbeiten an WfB diese erfüllen.

Auskunft und Unterstätzung bekommt der BR und SBV bei den Integrationsämtern

Auch diese Seiten können helfen: http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Schwerbehinderte/sba2.htm http://www.integrationsaemter.de/Berechnung/51c/index.html

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