Hallo ihr wissenden,
ich habe folgende Frage:
Nach dem § 81Abs.3 SGB IX muss ein Betrieb sicherstellen wenigstens die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen.
Unser Betrieb hat circa 520 Mitarbeiter. Wieviele SBH Mitarbeiter muss so ein Betrieb beschäftigen. Wir haben einen Kollegen der Aufgrund seiner Einschränkung nicht mehr in der Produktion arbeiten kann. Der Arbeitgeber weigert sich auf die Vorschläge des BR einzugehen. Wie können wir am besten vorgehen. Unser Gremium und die SBV sind noch sehr unerfahren, deshalb bitte ich hier um Rat.
Mfg
DieterM