Hallo!
In meinem Unternehmen wird es eine betriebsbedingte Kündigung geben. Falls sich nicht eine von zwei Kolleginnen mit der Geschäftsleitung auf einen Aufhebungsvertrag einigt, wird einer der beiden Kolleginnen betriebsbedingt gekündigt werden müssen.
Doch welche wird es rechtlich sein?
1. Das Ersatzmitglied des Betriebsrats (war im Dezember das letzte Mal aktiv und offiziell für den BR tätig)
oder
2. Die Kollegin, die "gegen" Kollegin 1 im Sozialvergleich auf Grund ihres Alters und ihrer Betriebszugehörigkeit "gewinnen" würde?

Viele Grüße!
Karo