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betriebsbedingte Kündigung: BR-Mitglied vs. Sozialvergleich

B
bklein
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! In meinem Unternehmen wird es eine betriebsbedingte Kündigung geben. Falls sich nicht eine von zwei Kolleginnen mit der Geschäftsleitung auf einen Aufhebungsvertrag einigt, wird einer der beiden Kolleginnen betriebsbedingt gekündigt werden müssen. Doch welche wird es rechtlich sein?

  1. Das Ersatzmitglied des Betriebsrats (war im Dezember das letzte Mal aktiv und offiziell für den BR tätig) oder
  2. Die Kollegin, die "gegen" Kollegin 1 im Sozialvergleich auf Grund ihres Alters und ihrer Betriebszugehörigkeit "gewinnen" würde?

Viele Grüße! Karo

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Community-Antworten (3)

W
wahlvst

24.01.2012 um 19:07 Uhr

  1. EBRM hat 1 Jahr nachwikenden besonderen Kündigungsschutz
  2. Arbeitnehmer mit gesetzlichem Sonderkündigungsschutz sind dann nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen, wenn die ordentliche Kündigung kraft Gesetz (z.B. § 15 KSchG für Betriebsratsmitglieder) ausgeschlossen ist.

http://www.rae-hoss.de/51015496010d35701/51015496010d7b508/51015496010f26504/index.htm

L
Lernender

24.01.2012 um 19:19 Uhr

Habt ihr denn alle Karten gezogen bezüglich eines anderen Arbeitsplatzes.

B
bklein

24.01.2012 um 19:23 Uhr

Ob es andere mögliche Arbeitsplätze gibt, muss auf jeden Fall auch noch mal thematisiert werden!

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