betriebsbedingte Kündigung: BR-Mitglied vs. Sozialvergleich
Hallo! In meinem Unternehmen wird es eine betriebsbedingte Kündigung geben. Falls sich nicht eine von zwei Kolleginnen mit der Geschäftsleitung auf einen Aufhebungsvertrag einigt, wird einer der beiden Kolleginnen betriebsbedingt gekündigt werden müssen. Doch welche wird es rechtlich sein?
- Das Ersatzmitglied des Betriebsrats (war im Dezember das letzte Mal aktiv und offiziell für den BR tätig) oder
- Die Kollegin, die "gegen" Kollegin 1 im Sozialvergleich auf Grund ihres Alters und ihrer Betriebszugehörigkeit "gewinnen" würde?
Viele Grüße! Karo
Community-Antworten (3)
24.01.2012 um 19:07 Uhr
- EBRM hat 1 Jahr nachwikenden besonderen Kündigungsschutz
- Arbeitnehmer mit gesetzlichem Sonderkündigungsschutz sind dann nicht in die Sozialauswahl einzubeziehen, wenn die ordentliche Kündigung kraft Gesetz (z.B. § 15 KSchG für Betriebsratsmitglieder) ausgeschlossen ist.
http://www.rae-hoss.de/51015496010d35701/51015496010d7b508/51015496010f26504/index.htm
24.01.2012 um 19:19 Uhr
Habt ihr denn alle Karten gezogen bezüglich eines anderen Arbeitsplatzes.
24.01.2012 um 19:23 Uhr
Ob es andere mögliche Arbeitsplätze gibt, muss auf jeden Fall auch noch mal thematisiert werden!
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