Versetzung/Mitspracherecht
Guten Morgen... Bei uns im Betrieb soll eine Stelle neu besetzt werden. Eine Ausschreibung ist erfolgt! Nun hat der Betriebsrat eine Versetzung mit Umgruppierung von der GL vorliegen! Meine Frage nun... Kann oder darf der BR der Versetzung widersprechen? Gründe sind egal. Mir geht es hier nur um das "KANN"... Ist es nicht nur eine Sache der GL und des Mitarbeiters der Versetzt werden soll und auch will?!
Gruß Lenny
Community-Antworten (12)
23.01.2012 um 12:10 Uhr
Warum legt der AG dem Betriebsrat die Versetzung denn vor?
23.01.2012 um 12:13 Uhr
Der AG legt dem BR so ziemlich alles vor. Der AG möchte gern vom BR zu allem die Zustimmung vom BR haben.
23.01.2012 um 12:20 Uhr
Hi Lenny, les dir mal den § 95 satz 1 einmal durch. Dann weisst du auch warum der AG euch des vorlegt ! =)
23.01.2012 um 12:22 Uhr
Das wollen alle AG. Aber stell dir vor ihr stimmt der Versetzung nicht zu, was macht der AG dann?
23.01.2012 um 12:23 Uhr
Genau das ist meine Frage...
23.01.2012 um 12:31 Uhr
Und in § 99 BetrVG findest du die Antwort.
23.01.2012 um 13:14 Uhr
@Musha
ich vermute du hast § 99 BetrVG gemeint aber §95 BetrVG geschrieben.
23.01.2012 um 14:39 Uhr
Hallo Lenny,
geh ich Recht in der Annahme, das Du derjenige bist, und Du nicht möchtest, dass der BR mitbekommt was Du jetzt mehr bekommst?
23.01.2012 um 15:39 Uhr
Hi Kainil, nein das ist nicht richtig. Die Versetzung wurde in meiner Urlaubszeit behandelt und ich bin für die Maßnahme. Ich kann diese Sitzung absolut nicht nachvollziehen!
23.01.2012 um 16:15 Uhr
@Lenny
Warum gibt es Betriebsräte und das BetrVG?
23.01.2012 um 16:53 Uhr
Nun schau dir doch §99 BetrVG wenigstens mal an. Ist ja schön für dich wenn da jemand seinem Wunsch entsprechend versetzt wird und du das auch toll findest. Aber es gibt nunmal Gründe warum man einer Versetzung die Zustimmung verweigern sollte. Und weil das so ist, ist der BR vor JEDER Einstellung, Versetzung usw anzuhören und kann eben seine Zustimmung verweigern. Schau s dir an und hoffentlich kannst du die Sitzung dann nachvollziehen. Andernfalls bekleidest du evtl das falsche Amt
23.01.2012 um 16:59 Uhr
Ich will die Frage mal direkt beantworten....
Gründe sind egal. Mir geht es hier nur um das "KANN"...
Ja.
Und wie schon gesagt: In §99 steht unter welchen Voraussetzungen der BR das "kann" bzw. darf.
Und falls Du danach feststellst, dass der BR widersprochen hat obwohl er nach diesem § eigentlich nicht gedurft hätte, dann liest Du auch noch §99 (4). Und wenn der AG das dann nicht gemacht hat, dann hatte er wohl kein echtes Interesse an der Versetzung und damit ist das Verfahren abgeschlossen.
EDIT:
Ist es nicht nur eine Sache der GL und des Mitarbeiters der Versetzt werden soll und auch will?!
Zum Verständnis: Der BR hat nicht nur die Belange des Mitarbeiters der versetzt werden will zu berücksichtigen, sondern die Belange ALLER AN. Deswegen gibt es darauf hinzielende Widerspruchsgründe.
Die Zustimmung des MA zur Versetzung hat bezogen auf die MB des BR nur EINE Wirkung: Der Widerspruchsgrund "Benachteiligung des AN" wird aufgehoben, da der MA durch seine Zustimmung bewiesen hat das er in der Maßnahme keine Benachteiligung sieht. Aus DIESEM Grund kann der BR also nicht wirksam widersprechen, aus anderen hingegen schon.
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