Erstellt am 23.01.2012 um 11:10 Uhr von Lernender
Warum legt der AG dem Betriebsrat die Versetzung denn vor?
Erstellt am 23.01.2012 um 11:13 Uhr von Lenny
Der AG legt dem BR so ziemlich alles vor. Der AG möchte gern vom BR zu allem die Zustimmung vom BR haben.
Erstellt am 23.01.2012 um 11:20 Uhr von Musha
Hi Lenny, les dir mal den § 95 satz 1 einmal durch. Dann weisst du auch warum der AG euch des vorlegt ! =)
Erstellt am 23.01.2012 um 11:22 Uhr von Lernender
Das wollen alle AG. Aber stell dir vor ihr stimmt der Versetzung nicht zu, was macht der AG dann?
Erstellt am 23.01.2012 um 11:23 Uhr von Lenny
Genau das ist meine Frage...
Erstellt am 23.01.2012 um 11:31 Uhr von Lernender
Und in § 99 BetrVG findest du die Antwort.
Erstellt am 23.01.2012 um 12:14 Uhr von Lernender
@Musha
ich vermute du hast § 99 BetrVG gemeint aber §95 BetrVG geschrieben.
Erstellt am 23.01.2012 um 13:39 Uhr von kainil
Hallo Lenny,
geh ich Recht in der Annahme, das Du derjenige bist, und Du nicht möchtest, dass der BR
mitbekommt was Du jetzt mehr bekommst?
Erstellt am 23.01.2012 um 14:39 Uhr von Lenny
Hi Kainil,
nein das ist nicht richtig. Die Versetzung wurde in meiner Urlaubszeit behandelt und ich bin für die Maßnahme. Ich kann diese Sitzung absolut nicht nachvollziehen!
Erstellt am 23.01.2012 um 15:15 Uhr von Lernender
@Lenny
Warum gibt es Betriebsräte und das BetrVG?
Erstellt am 23.01.2012 um 15:53 Uhr von Kulum
Nun schau dir doch §99 BetrVG wenigstens mal an. Ist ja schön für dich wenn da jemand seinem Wunsch entsprechend versetzt wird und du das auch toll findest. Aber es gibt nunmal Gründe warum man einer Versetzung die Zustimmung verweigern sollte. Und weil das so ist, ist der BR vor JEDER Einstellung, Versetzung usw anzuhören und kann eben seine Zustimmung verweigern. Schau s dir an und hoffentlich kannst du die Sitzung dann nachvollziehen. Andernfalls bekleidest du evtl das falsche Amt
Erstellt am 23.01.2012 um 15:59 Uhr von rkoch
Ich will die Frage mal direkt beantworten....
> Gründe sind egal. Mir geht es hier nur um das "KANN"...
Ja.
Und wie schon gesagt: In §99 steht unter welchen Voraussetzungen der BR das "kann" bzw. darf.
Und falls Du danach feststellst, dass der BR widersprochen hat obwohl er nach diesem § eigentlich nicht gedurft hätte, dann liest Du auch noch §99 (4). Und wenn der AG das dann nicht gemacht hat, dann hatte er wohl kein echtes Interesse an der Versetzung und damit ist das Verfahren abgeschlossen.
EDIT:
> Ist es nicht nur eine Sache der GL und des Mitarbeiters der Versetzt werden soll und auch will?!
Zum Verständnis: Der BR hat nicht nur die Belange des Mitarbeiters der versetzt werden will zu berücksichtigen, sondern die Belange ALLER AN. Deswegen gibt es darauf hinzielende Widerspruchsgründe.
Die Zustimmung des MA zur Versetzung hat bezogen auf die MB des BR nur EINE Wirkung:
Der Widerspruchsgrund "Benachteiligung des AN" wird aufgehoben, da der MA durch seine Zustimmung bewiesen hat das er in der Maßnahme keine Benachteiligung sieht. Aus DIESEM Grund kann der BR also nicht wirksam widersprechen, aus anderen hingegen schon.