Leistungskontrolle / Mitarbeiterbewertung
In mehreren Abteilungen unseres Unternehmens sollen Monitorings durchgeführt werden, vorgeblich mit dem Ziel, zukünftig die Arbeit gerechter zu verteilen. Das soll folgendermaßen geschehen: die Mitarbeiter führen über einen bestimmten Zeitraum Buch über alle von ihnen ausgeführten Tätigkeiten. Die Bereichsleitung wertet diese Zeitbögen anschließend aus. Da es auch um Personalbudgets geht, vermuten wir, dass die Leistungsschwächsten rausgesiebt werden sollen. Welche Möglichkeiten haben wir als BR, hier einzugreifen? §87,6 BetrVG bezieht sich ja nur auf technische Einrichtungen, die aber in diesem Fall gar nicht zum Einsatz kommen.
Community-Antworten (1)
23.01.2012 um 10:47 Uhr
vorgeblich mit dem Ziel, zukünftig die Arbeit gerechter zu verteilen< das darf in Zweifel gezogen werden
dass die Leistungsschwächsten rausgesiebt werden sollen.< schon eher.
Ist das "Buchführen" in eine bestimmte tabellarische Form? - so dass man in den Bereich des Personalfragebogens kommt (siehe Kommentare zum § 94 BetrVG)?
Außerdem: Die Angaben werden sicherlich ausgewertet - nach welchen Beurteilungsgrundsätzen? Und es ist auch anzunehmen, dass die handschriftlichen Aufzeichnungen anschließend mittels PC erfasst und ausgewertet werden (dann also doch § 87,6 NetrVG)
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