Erstellt am 23.01.2012 um 09:47 Uhr von gironimo
>vorgeblich mit dem Ziel, zukünftig die Arbeit gerechter zu verteilen< das darf in Zweifel gezogen werden
>dass die Leistungsschwächsten rausgesiebt werden sollen.< schon eher.
Ist das "Buchführen" in eine bestimmte tabellarische Form? - so dass man in den Bereich des Personalfragebogens kommt (siehe Kommentare zum § 94 BetrVG)?
Außerdem: Die Angaben werden sicherlich ausgewertet - nach welchen Beurteilungsgrundsätzen? Und es ist auch anzunehmen, dass die handschriftlichen Aufzeichnungen anschließend mittels PC erfasst und ausgewertet werden (dann also doch § 87,6 NetrVG)