Mitarbeiterbewertung nur MA aus der Technik, die sogenannte Teppichetage bleibt davon verschont - Kann man dagegen etwas machen?
Hallo zusammen! Habe da mal eine Frage zu einer geplanten Mitarbeiterbewertung! Wir als BR sind am Freitag darüber informiert worden, dass es in absehbarer Zeit eine Mitarbeiterbewertung geben wird. Das dies Mitbestimmungspflichtig ist, ist uns bewusst. Kann man dagegen etwas machen? Das Problem was wir sehen, es sollen nur MA aus der Technik bewertet werden! Die sogenannte Teppichetage bleibt davon verschont (warum auch immer....!). Diese Bewertung wird unter MA und Vorgesetztem unter vier Augen statt finden. Würde mich interessieren was Ihr davon haltet! Sind dankbar über alle Statements...!
Community-Antworten (3)
19.01.2009 um 08:34 Uhr
Hallo Starsearcher, nach dem Kommentar von DKK (Däubler,....) Rn 12 zu den § 82 BetrVG kann der Mitarbeiten bei diesen Gespräch ein BRMtgl seines Vertrauens mit hinzuziehen.
19.01.2009 um 09:00 Uhr
@Starsearcher
Regt beim AG an, dass nicht nur die Mitarbeiter bewertet werden sollten, sondern auch die MA die Führungskräfte bewerten sollten. Also 360° Feedback. Ihr solltet als BR darauf achten, was erfasst wird und was mit den Daten geschieht, also auch wer sie einsehen darf. Versucht eine BV zu erhalten und in dieser negative arbeitsrechtliche Folgen aus dieser Befragung zu verhindern. Dieses vor allem, da nur Teile der beschäftigten hier betroffen sind.
19.01.2009 um 09:47 Uhr
Ich würde mal die Frage nach dem Sinn dieser Mitarbeiterbewertung aufwerfen. Welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser? Wenn die Bewertung keinerlei Konsequenzen für den MA nach sich zieht wäre sie IMO sinnlos und hätte nur den Wert einen Mitarbeitergesprächs (siehe pit47's Antwort).
Die Einführung einer Bewertung als solche ist u.U. nach §87 (1) 1. mitbestimmungspflichtig, insofern könnte man konstruieren, dass sie nur mit Zustimmung des BR eingeführt werden kann. Im schlimmsten Fall würde eine Einigungsstelle feststellen, dass kein Fall nach §87 vorliegt. Allerdings könnte auch die Regelungssperre nach §77 greifen, da Mitarbeiterbewertungen i.d.R. in TV zur Bestimmung variabler Lohnbestandteile verwendet werden.
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