Erstellt am 19.11.2008 um 11:35 Uhr von Franz Kafka
@bullet
Das hört sich nach einem "Lernprgramm" an. Wenn nachvollziehbar ist, wer welche Ergebnisse erzielt hat, dann ist es geeignet Verhalten und Leistung der MA zu überwachen. Damit seit ihr gem. §87 (1) 6 im Boot. Ohne eure Zustimmung läuft da nichts. Und die gebt ihr natürlich erst dann, wenn sichergestellt ist, dass diese Daten nicht gespeichert werden bzw. nicht zu Kontrollzwecken genutzt werden. Aber um alles ordnungsgemäß zu prüfen. müsst ihr natürlich erstmal ausführlich informiert werden. Das hat euer AG wohl vergessen. Demenz ist unter Arbeitgebern weit verbreitet!