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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schulung oder Mitarbeiterbewertung?

B
bullet
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns soll eine, ich nenne es mal "Schulung" stattfinden. Bei dieser "Schulung" muss man sich mit seinem Namen auf einem PC registrieren. Man läuft dann einen Block ab und am Schluss muss man einige Fragen beantworten. Diese Ergebnisse werden registriert und man kommt in den nächsten Block. Wenn man am Ende der "Schulung" nicht eine gewisse Prozentzahl erreicht hat, dann muss man diese "Schulung" solange machen, bis man sie bestanden hat. Ist sowas den rechtlich ok? Für mich klingt das nach einer Mitarbeiterbewertung und wir als BR wurden gar nicht informiert.

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Community-Antworten (1)

FK
Franz Kafka

19.11.2008 um 12:35 Uhr

@bullet Das hört sich nach einem "Lernprgramm" an. Wenn nachvollziehbar ist, wer welche Ergebnisse erzielt hat, dann ist es geeignet Verhalten und Leistung der MA zu überwachen. Damit seit ihr gem. §87 (1) 6 im Boot. Ohne eure Zustimmung läuft da nichts. Und die gebt ihr natürlich erst dann, wenn sichergestellt ist, dass diese Daten nicht gespeichert werden bzw. nicht zu Kontrollzwecken genutzt werden. Aber um alles ordnungsgemäß zu prüfen. müsst ihr natürlich erstmal ausführlich informiert werden. Das hat euer AG wohl vergessen. Demenz ist unter Arbeitgebern weit verbreitet!

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