Mitarbeiterbewertung für Nachfolger erstellt
Ein Mitarbeiter hat beim Verlassen des Unternehmens eine eigenständig erstellte Dokumentation/Mitarbeiterbewertung (positive/negative Eigenschaften) an seinen Nachfolger übergeben. Inwiefern kann der Betriebsrat hier Einsicht erhalten (da wohl tabellarisch erstellt eventuell $94), oder gegen diese vorgehen?
Community-Antworten (41)
28.06.2021 um 17:19 Uhr
Ist eine Führungskraft gemeint, die sowas über Ihre Mitarbeiter erstellt hat? Und es dann jetzt dem Nachfolger übergeben hat?
28.06.2021 um 17:30 Uhr
Jein, es ist eine "Büroleiter"-Position, die allerdings die Personalverantwortung erhalten hat.
28.06.2021 um 17:44 Uhr
Also mit Führungskraft war jetzt kein Geschäftsführer gemeint. Aber Personalverantwortung für dieses Büro? Und von wem hat er jetzt was bekommen? Aber schon eine vollständige Doku über alle Mitarbeiter der "Abteilung"?
29.06.2021 um 10:54 Uhr
Personalverantwortung, bedeutet das, die Person ist berechtigt, einzustellen und zu kündigen? Dann wäre sie ja tatsächlich eine leitende Angestellte
Ich vermute, Ihr als BR habt da kein Recht auf Einsicht, am ehesten noch die einzelnen Kolleg:innen.
29.06.2021 um 11:51 Uhr
Vielen Dank für die Anworten. Nein, die betreffende Person ist kein Geschäftsführer. In anderen Unternehmen wäre es eine Chef-Sekretariatsstelle, bei uns Büroleiter. In diesem Fall hat sie das Recht erhalten, die zwei weiteren MitarbeiterInnen im Büro zu führen, darf aber keine Verträge erstellen.
Bewertet wurden von dem Vorgänger auf der Stelle nicht nur die beiden unterstellten MitarbeiterInnen im Büro sondern auch noch weitere KollegInnen in der Firma. Dies ist nicht in irgendeiner Form in die Personalakte aufgenommen worden, sondern dem neuen Stelleninhaber als "Handreichung" persönlich übergeben worden.
29.06.2021 um 11:58 Uhr
da sollte der BR vielleicht mal einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Wüsste jetzt spontan nicht, dass sowas den BR in irgendeiner Weise angehen würde .... aber dafür gibt es ja die Spezialisten.
29.06.2021 um 12:22 Uhr
Hier handelt es sich meiner Ansicht nach um sogenannte Nebenakten welche Verboten sind wenn es keinen Verweis auf diese in der Personalakte gibt....und ja natürlich ist der Betriebsrat hier mit im Boot!
29.06.2021 um 12:54 Uhr
Danke an Alle für die Unterstützung! Der Hinweis auf die Nebenakte könnte zumindest für die Betroffenen KollegInnen einen Weg via §83 bieten.
29.06.2021 um 13:12 Uhr
"Hier handelt es sich meiner Ansicht nach um sogenannte Nebenakten"
Sicher das es eine Nebenakte ist, wenn ein Vorgesetzter sich ein bisschen was über seine Mitarbeiter aufschreibt?
29.06.2021 um 13:35 Uhr
Natürlich Celestro! Als AN muss ich die Möglichkeit haben in alle über mich gespeicherten Aufzeichnungen Einsicht nehmen zu können und dazu gehören auch solche vom Vorgesetzen Mitarbeiterbewertungen! Also entweder gibt es einen Verweis in der Personalakte zu dieser Bewertung oder es handelt sich um eine unzulässige Nebenakte.
29.06.2021 um 15:32 Uhr
Warum sollte das "natürlich" sein? Wenn ich so eine Liste über unsere Abteilungsleiter anlege, dann ist das auch keine Nebenakte, weil der AG (oder die PA) ja gar keine Kenntnis / keinen Zugriff darauf hat.
29.06.2021 um 15:39 Uhr
ganz so natürlich ist das nicht, sondern sehr umstritten: https://www.humanresourcesmanager.de/news/arbeitsrecht-dsgvo-auskunftsanspruch-auf-herausgabe-von-kopien.html und wo das MBR des BR liegen sollte, erschließt sich mir immer noch nicht
29.06.2021 um 17:41 Uhr
Ganther da geht es nicht um Mitbestimmung sondern um Überwachungsrechte. Da der Betriebsrat ja kontrollieren muss ob der AG seine gesetzlichen Pflichten zugunsten der Arbeitnehmer einhält wie hier beim Führen der Personalakte.
29.06.2021 um 18:23 Uhr
aus §80 BetrVG kommst Du hier aber doch nicht weiter....
29.06.2021 um 18:45 Uhr
"wie hier beim Führen der Personalakte."
wir haben keinen Hinweis darauf, das es sich um einen Teil der Personalakte handelt.
30.06.2021 um 00:19 Uhr
Ich denke dennoch das moreno auf dem richtigem Weg ist. https://www.mayr-arbeitsrecht.de/blog/geheime-nebenakten/ https://www.frag-einen-anwalt.de/Firma-legt-Geheimakten-ueber-ihre-Mitarbeiter-an--f268012.html
30.06.2021 um 17:42 Uhr
So wie ich das verstanden habe, legt hier ja nicht die Firma Geheim-, oder Nebenakten an, sondern nur ein einzelner Büroleiter. Aber mal unabhängig davon, ob das nun "Nebenakten" sind, oder nicht, erhebt und verarbeitet der Büroleiter damit nicht personenbezogene Daten seiner MA, ohne deren Zustimmung und ohne gesetzlichen Zweck, der dies legitimieren würde?
30.06.2021 um 18:01 Uhr
So wie ich das verstanden habe, legt hier ja nicht die Firma Geheim-, oder Nebenakten an, sondern nur ein einzelner Büroleiter....Zitat §§Reiter Dann muss der BR vielleicht mal den AG darauf hinweisen? Dann sollte dieser eben entweder veranlassen, dass diese Aufzeichnungen gelöscht werden oder es einen Verweis in der PA auf diese gibt. Der AG kann sich in diesem Fall nicht herausreden, dass es nicht er ist sondern der Büroleiter!
30.06.2021 um 18:11 Uhr
"Dann sollte dieser eben entweder veranlassen, dass diese Aufzeichnungen gelöscht werden oder es einen Verweis in der PA auf diese gibt. Der AG kann sich in diesem Fall nicht herausreden, dass es nicht er ist sondern der Büroleiter!"
Aus welchem Grund sollten diese Informationen gelöscht werden müssen? Ich habe die Geburtsdaten meiner Kollegen im Smartphone hinterlegt. Muss ich die jetzt auch löschen? Oder meine Meinung im Kopf, wie ich meine Kollegen so einzeln einschätze?
30.06.2021 um 19:50 Uhr
Zitatvon celestro Ich habe die Geburtsdaten meiner Kollegen im Smartphone hinterlegt. Muss ich die jetzt auch löschen? Nein und Du würdest sie vermutlich auch nicht einfach weitergeben, das ist ja das eigentliche (Datenschutz) Problem.
30.06.2021 um 20:02 Uhr
Erst einmal gibt es für den AG das Privileg für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, die zum Zwecke der Aufnahme, Beendigung und Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses vonnöten sind. Darunter könnte auch so eine Übergabeliste mit Hinweisen zu einzelnen MA an den Stellennachfolger sein. Außerdem kenne ich eigentlich kein AG der sich nicht noch zusätzliche (recht globale) Einwilligungen von den AN geben lässt. Daher gehe ich davon aus, dass die Gestattung vorliegt. Und ich bin noch immer nicht bei moreno der jeden Fitzel Papier, der über einen MA existiert zu einer Nebenakte der Personalakte macht. Und aus § 80 BetrVG resultiert auch nicht, dass sich der BR jedes Stück Papier im Betrieb zeigen lassen kann. Der BR ist nicht die Betriebspolizei oder Oberrevision
01.07.2021 um 12:59 Uhr
Ein Mitarbeiter hat beim Verlassen des Unternehmens eine eigenständig erstellte Dokumentation/Mitarbeiterbewertung (positive/negative Eigenschaften) an seinen Nachfolger übergeben.....jeder Fitzel Papier oh Ganther vielleicht mal die Arbeitgeber Brille absetzen!
01.07.2021 um 19:47 Uhr
du hast es doch selber so geschrieben: "....alle über mich gespeicherten Aufzeichnungen Einsicht nehmen zu können" und damit bist du eben bei jedem Fitzel Papier. Das seh ich sogar durch meine (deiner Meinung nach getrübten) Brille. Ich kann sachlich bleiben, Du offensichtlich nicht
01.07.2021 um 21:42 Uhr
Ganther wenn bekannt welche Aufzeichnungen existieren kann man sich nicht mehr auf ...ach nur Fitzelchen Papier rausreden bist du da meiner Meinung? Und das ist hier ja der Fall!
01.07.2021 um 22:08 Uhr
das mit dem Rausreden versuchst Du nun hier. Deine Aussage war absolut. Und was hier dokumentiert ist, in welcher Tiefe weiß von uns keiner. Und Deine Behauptungen, die du hier aufgestellt hast, belegst du ja auch nicht. Also wer macht hier was?
02.07.2021 um 09:52 Uhr
Was dokumentiert ist weiß keiner....na deswegen gibt es ja das Recht auf Einsicht....was Du scheinbar nicht verstehst?
02.07.2021 um 11:20 Uhr
Wird, wie der TA hier schreibt etwas tabellarisch festgehalten kann man wohl kaum von jedem Zettel sprechen. Dies wird wohl auch kaum anonym geschehen. Das heißt hier werden Daten erhoben.. Als BR würde ich hier sogar noch einen Schritt weiter gehen und erst mal davon ausgehen das das ganze System hat. Auch wenn dieser hier kein Einsichtsrecht von sich aus hat würde ich den AG auf folgendes hinweisen : Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen Nach § 94 Abs. 2 BetrVG gilt Abs. 1 entsprechend für die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze. Auch die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze muss also der Betriebsrat zustimmen.
Beurteilungsgrundsätze sind Regelungen, die eine Bewertung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer verobjektivieren und nach einheitlichen Kriterien ausrichten sollen. In den Anwendungsbereich der Vorschrift fallen auch Beurteilungsformulare, in denen Beurteilungskriterien festgelegt sind. Und dann ist der BR von sich aus mit im Boot. Notfalls vor Gericht.
02.07.2021 um 13:00 Uhr
"na deswegen gibt es ja das Recht auf Einsicht....was Du scheinbar nicht verstehst?"
dieses "Recht" betrifft aber über den AN geführte Personalakten. Ob die hier genannten Aufzeichnungen eines Vorgesetzten aber überhaupt dazu zählen, stelle ich jedenfalls noch immer in Frage.
"würde ich den AG auf folgendes hinweisen : Aufstellung von Beurteilungsgrundsätzen Nach § 94 Abs. 2 BetrVG gilt Abs. 1 entsprechend für die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze. Auch die Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze muss also der Betriebsrat zustimmen."
Wo nimmst Du hier die "allgemeinen Beurteilungsgrundsätze" her? Wenn ein Abteilungsleiter aufschreibt das "man die Rechnungen von Herrn Müller öfter nochmal auf Fehler prüfen muss als die von Herrn Schmidt" ist das sicher alles mögliche, aber kein "allgemeiner Beurteilungsgrundsatz".
02.07.2021 um 14:11 Uhr
Na Celestro les dir doch mal den §83 durch....das Einsichtsrecht besteht hinsichtlich aller Aufzeichnungen die in der PA, Sonder oder Nebenakten über ihn geführt werden Es bezieht sich auch auf Aufzeichnungen die außerhalb von Akten gemacht worden die vom AG als vertraulich gekennzeichnet sind. Quelle Däubler.......
02.07.2021 um 15:40 Uhr
alles gut und schön ... ich sehe aber den §83 hier angesichts der Schilderungen nicht berührt. Das siehst Du anders ... aber überzeugt mich halt einfach nicht.
Und das hat mMn auch mit Arbeitgeberbrille nichts zu tun.
P.S. Nen Däubler habe ich gerade nicht ...
02.07.2021 um 16:40 Uhr
@celestro Dann lass uns doch mal teil haben daran was du darunter verstehst wann der 83iger berührt ist.
02.07.2021 um 17:48 Uhr
z.B. wenn der AG seinen Abteilungsleitern jährlich einen Bewertungsbogen zukommen lässt, der auszufüllen ist und dann in der Abteilung verbleibt.
02.07.2021 um 18:34 Uhr
Dann sind wir bei den offiziellen Fall, wo ja wohl keiner was zu meckern hätte. Hier geht es aber wohl offensichtlich um eine sogenannte Nebenakte. Man kann sich im Vorliegenden Fall schlecht vorstellen das der ehemalige Vorgesetzte her gegangen ist und zum BR oder zum MA gesagt hat: Lieber BR/ ich übergebe jetzt mal meine inoffizielle Bewertung über Herrn Müller meinem Nachfolger. Wie du selbst oben mal angemerkt hast "Oder meine Meinung im Kopf, wie ich meine Kollegen so einzeln einschätze?" Das ist die eine Sache. Hier wurde aber tabellarisch etwas über einen MA fest gehalten. Das ist dann eine ganz andere Liga. Und ob der AG davon wusste oder nicht, letztendlich steht er in der Verantwortung. Und als BR würde ich hier ganz klar davon ausgehen das dies mit diesem einem Mitarbeiter kein Einzelfall sein kann. Und noch ne Frage, wie erklärst du dir denn Text der beiden Links die ich oben rein gesetzt habe?
02.07.2021 um 18:57 Uhr
@dummerhund Du setzt etwas voraus, dass es sich bei einem solchen Papier um eine Nebenakte handelt und ich sehe es anders. Die von Dir genannten Link von RA Mayr definiert die Nebenakte auch nicht, sondern setzt diese voraus. Der andere Link funktioniert bei mir nicht.
02.07.2021 um 19:12 Uhr
"Hier wurde aber tabellarisch etwas über einen MA fest gehalten. Das ist dann eine ganz andere Liga."
Sogar über mehrere MA ... wüsste trotzdem nicht, wieso das "eine ganz andere Liga" darstellen sollte.
"Und ob der AG davon wusste oder nicht, letztendlich steht er in der Verantwortung."
Wieso das denn? Wenn ich als kleiner Mitarbeiter in der Ausbildung durch alle Abteilungen wandere und dort mir über die Ausbilder aufschreibe "Müller = nett / verlässlich, Schmidt = komische Ansichten, immer unpünktlich", wieso sollte der AG da in der Verantwortung stehen? Und falls Du jetzt sagst "das ist was völlig anderes" ... wieso wäre das etwas anderes, nur weil das ein Vorgesetzter macht?
P.S. Die Texte in den Links beschreiben nur, was im §83 drin steht. Das ist ja völlig unstrittig ... nur kann ich nach dem Studium der beiden Links nicht für mich behaupten: "ja stimmt, der von Jaroslaw68 genannte Sachverhalt ist der Gleiche.
02.07.2021 um 19:12 Uhr
@ganther "definiert die Nebenakte auch nicht" Und das ist der springende Punkt. Dies würde ich Notfalls richterlich feststellen lassen.
02.07.2021 um 19:17 Uhr
"Dies würde ich Notfalls richterlich feststellen lassen."
oder es würde eben nicht festgestellt werden. Ja, da beim RA des BR mal nachfragen würde ich auch ... gleich mit Kanonen drauf schießen, eher nicht ....
02.07.2021 um 19:51 Uhr
"Wieso das denn? Wenn ich als kleiner Mitarbeiter in der Ausbildung durch alle Abteilungen wandere und dort mir über die Ausbilder aufschreibe "Müller = nett / verlässlich, Schmidt = komische Ansichten, immer unpünktlich", wieso sollte der AG da in der Verantwortung stehen? Und falls Du jetzt sagst "das ist was völlig anderes" ... wieso wäre das etwas anderes, nur weil das ein Vorgesetzter macht?"
Du hast aber wohl nicht überlesen das die Tabelle an einem Nachfolger weiter gegeben wurde. Mache ich für mich Notizen ist es die eine Sache. Gebe ich dies persönlichen Aufzeichnungen aber dann Dritte weiter, und es sind persönliche Daten drin oder lassen indirekt einen Schluss auf mich ziehen muss man schauen ob man sich nicht schon im Strafrechtlichen Raum befindet. Der Fitting sagt übrigens an einer Stelle Auch SONDER-oder NEBENAKTEN gleichgültig wo sie geführt werden sind Bestandteil der Personalakte. Sie unterliegen damit dem Einsichtsrecht des ArbN.
02.07.2021 um 20:29 Uhr
Dummer Hund vergiss es sie verstehen es nicht oder wollen es nicht verstehen...... ;-)
03.07.2021 um 02:51 Uhr
"Du hast aber wohl nicht überlesen das die Tabelle an einem Nachfolger weiter gegeben wurde."
Habe ich nicht, keine Sorge.
"Mache ich für mich Notizen ist es die eine Sache. Gebe ich dies persönlichen Aufzeichnungen aber dann Dritte weiter, und es sind persönliche Daten drin oder lassen indirekt einen Schluss auf mich ziehen muss man schauen ob man sich nicht schon im Strafrechtlichen Raum befindet."
1.) bleiben wir doch bei den Fakten ... "eigenständig erstellte Dokumentation/Mitarbeiterbewertung (positive/negative Eigenschaften)" ... also von persönlichen Daten lese ich da nichts
2.) kommst Du jetzt mit dem Strafrecht, weil Du mit dem BetrVG nicht zurande gekommen bist?
"Der Fitting sagt übrigens an einer Stelle Auch SONDER- oder NEBENAKTEN gleichgültig wo sie geführt werden sind Bestandteil der Personalakte. Sie unterliegen damit dem Einsichtsrecht des ArbN."
Wie oft soll ich Dir eigentlich noch erklären, das ich hier keine Sonder- und / oder Nebenakte sehe?
"Dummer Hund vergiss es sie verstehen es nicht oder wollen es nicht verstehen...... ;-)"
oder haben als Laien einfach nur eine andere Meinung, als ein paar andere Laien hier ... ;-))
03.07.2021 um 03:38 Uhr
"oder haben als Laien einfach nur eine andere Meinung, als ein paar andere Laien hier ... ;-))"
So wird es wohl sein.
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