Hallo Kollegen/innen,

wir waren am Standort bei der letzten BR-Wahl in 03/2010, 383 feste MA. Bis 12/2011 (also innerhalb eines Jahres) sind wir auf 482 feste MA gestiegen. Laut BetrVG § 13, Abs. (2) 1 ist definiert, daß neu gewählt werden muss, wenn innerhalb von 24 Monaten die Belegschaft um die Hälfte, aber mind. um 50 gestiegen oder gesunken ist. Sehr ich dies richtig, dass bei Erreichen einer dieser Voraussetzungen neu gewählt werden müßte (alos auch wir)?

LG Luciano