Fristen zur Stunden-Anhebung
Guten Morgen, haben da ein Problem- eine Kollegin hat einen 0,78 Std. Vertrag, der seit nun fast 2 Jahren auf 1volle Stelle erhöht wurde. Die Verlängerung auf ein weiteres Jahr hätte bis 31.12.11 vorliegen müssen, wir haben die Anhörung erst so gegen den 7.1.12 bekommen- die Kollegin ist auch für Januar und Februar für 8 Std. Tägl. geplant. Kann die Verlängerung (von 6 auf 8Std.)unbefristet oft vorgenommen werden, oder hat sie nun ein Anrecht auf die volle Stelle, da die Anhörung zu Spät gekommen ist? Es wird gesagt, das eine Stunden-Anhebung keine Frist-Begrenzung hat, also das die Fristen bis zum Ausscheiden immer wieder erneuert werden können. Stimmt das???????????????
Community-Antworten (3)
23.01.2012 um 10:02 Uhr
Hat der BR die Personalplanung nach §§92+92a BetrVG durchgeführt? Hat der MA einen Antrag nach §9 TzBfG beim ArbGeb gestellt?
Ansonsten dürfte eine "befristete Verlängerung auf 8 h" eher unter die Kategorie Überstunden fallen. Wenn die der BR genehmigt, geht das vermutlich beliebig oft...
23.01.2012 um 11:08 Uhr
Es wird gesagt, das eine Stunden-Anhebung keine Frist-Begrenzung hat, also das die Fristen bis zum Ausscheiden immer wieder erneuert werden können. <
Hat sie ansonsten auch einen befristeten Vertrag??
Wie ist es denn zur Stundenerhöhung gekommen? Wenn der BR beteiligt wird, spricht viel dafür, dass es sich um eine Mehrarbeitsregelung handelt.
23.01.2012 um 17:31 Uhr
"eine Kollegin hat einen 0,78 Std. Vertrag, der seit nun fast 2 Jahren auf 8 Std. erhöht wurde. "
"Kann die Verlängerung (von 6 auf 5 Std.)unbefristet oft vorgenommen werden..."
Stimmt das, bzw. was stimmt überhaupt an diesen Angaben????????????????????????????????????????????????????
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