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Fristen zur Stunden-Anhebung

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Frohnau
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, haben da ein Problem- eine Kollegin hat einen 0,78 Std. Vertrag, der seit nun fast 2 Jahren auf 1volle Stelle erhöht wurde. Die Verlängerung auf ein weiteres Jahr hätte bis 31.12.11 vorliegen müssen, wir haben die Anhörung erst so gegen den 7.1.12 bekommen- die Kollegin ist auch für Januar und Februar für 8 Std. Tägl. geplant. Kann die Verlängerung (von 6 auf 8Std.)unbefristet oft vorgenommen werden, oder hat sie nun ein Anrecht auf die volle Stelle, da die Anhörung zu Spät gekommen ist? Es wird gesagt, das eine Stunden-Anhebung keine Frist-Begrenzung hat, also das die Fristen bis zum Ausscheiden immer wieder erneuert werden können. Stimmt das???????????????

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Community-Antworten (3)

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Petrus

23.01.2012 um 10:02 Uhr

Hat der BR die Personalplanung nach §§92+92a BetrVG durchgeführt? Hat der MA einen Antrag nach §9 TzBfG beim ArbGeb gestellt?

Ansonsten dürfte eine "befristete Verlängerung auf 8 h" eher unter die Kategorie Überstunden fallen. Wenn die der BR genehmigt, geht das vermutlich beliebig oft...

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gironimo

23.01.2012 um 11:08 Uhr

Es wird gesagt, das eine Stunden-Anhebung keine Frist-Begrenzung hat, also das die Fristen bis zum Ausscheiden immer wieder erneuert werden können. <

Hat sie ansonsten auch einen befristeten Vertrag??

Wie ist es denn zur Stundenerhöhung gekommen? Wenn der BR beteiligt wird, spricht viel dafür, dass es sich um eine Mehrarbeitsregelung handelt.

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Peanuts

23.01.2012 um 17:31 Uhr

"eine Kollegin hat einen 0,78 Std. Vertrag, der seit nun fast 2 Jahren auf 8 Std. erhöht wurde. "

"Kann die Verlängerung (von 6 auf 5 Std.)unbefristet oft vorgenommen werden..."

Stimmt das, bzw. was stimmt überhaupt an diesen Angaben????????????????????????????????????????????????????

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