Hallo!
Unser AG möchte mit dem Hinweis, evtl. Straftaten auf zu klären, Kameras installieren.
Jetzt haben wir (BR) die Frage, ob er das so einfach darf und in welchem Umfang.
Wir wissen das wir in der Mitbestimmung §87 sind und wollen uns beteidigen.
Die Kameras sollen nur den Aussenbereich aufzeichnen, das allerdings rund um die Uhr.
Ist das so zulässig oder muss man das beschränken?
Danke für Antworten
Beinhart