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Mobbing von BR-Kollegen? Oder Behinderung von BR-Arbeit

E
Erdenbürger
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben,  Von unser 9 Gremium möchten 6 Mitglieder nur eine harmonische Zeit wären ihrer BR-Amtszeit mit der GF verbringen. Als ich unseren Personalleiter in einer Angelegenheit,  vor wir nach dem dritten Gespräch nicht weiter gekommen sind angedroht habe, dass ich mich als BR-Mitglied für eine Einigungsstelle einsetzen werde, wenn er nicht kooperativ ist, war einer meiner BR-Kollegen beim Personalchef und bat um eine Kostenübernahmen für einen RA,  damit ich aus dem BR rausgeklagt werden kann.

Ich habe vom diesem Vorgehen erst auf der BR-Sitzung erfahren, wo nebenbei der Kollege mir ganz offen mitteilte, dass ich die Harmonie des BR mit der GF stören würde und stellte mich als Querulanten hin, weil ich immer wieder auf eine Jugendvertretung und ein Betriebsauschuss bestehen würde. Die BRV sitzende ist ganz seiner Meinung und unterstützt sein handeln. ( wir haben 400 Mitarbeiter ) Habe ich wirklich meine Kompetenz überschritten? Ist die Vorgehensweise des Kollegen rechtens? Was würdet ihr, auf sachliche Ebene unternehmen?

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Community-Antworten (9)

R
raptor

21.01.2012 um 01:49 Uhr

Hi

Mit ner Einigungsstelle \"drohen\" ist zwar nicht die feine englische Art, aber wenn zwischen BR und AG keine Einigung zustande kommt, entscheidet nunmal in einigen Bereichen diese.

Ein BRKollege bat den Personalchef um die kostenübernahme für eine Klage gegen dein BR Mandat? Sorry was soll das denn für ein Blödsinn sein?

Augenscheinlich sind einige BR Kollegen von Dir nicht richtig geschult! Der BRV scheint leider auch nur ne pfeife zu sein, wenn er da diesen Kollegen dabei unterstützt!

Um jemanden aus dem BR zu klagen, muss ne Menge passiert sein und einfach ist es grundsätzlich nicht.

An deiner Stelle würde ich das offene Gespräch mit den Kollegen im Gremium suchen. Es scheint so, als ob diese sich nicht im Ansatz darüber im klaren sind, wofür ein Betriebsrat da ist bzw. wofür er da sein sollte. Und genau das würde ich diesen auch so mitteilen.

K
Kölner

21.01.2012 um 08:33 Uhr

@raptor Das kann genau so sein, wie Du das beschreibst. Oder eben genau andersherum: Der (hier) sich beklagende Kollege Erdenbürger könnte sich ja auch in Äußerungen und Handlungen verstiegen haben, die ihm nicht zustehen...!?

E
Erdenbürger

21.01.2012 um 10:31 Uhr

Ich war im ein Personalausschuß mit 3 Mitglieder und wollte eine vor 6 Monaten versprochen Gehaltanpassung für 2 Kollegen nach Beförderung durchsetzten. Meine BR Kollegen meinten nur, dass wir da nichts machen können, weil wir nichts schriftliches haben, der Vorgesetzte der Kollegen war dankbar, dass ich mich für die Kollegen eingestzt habe, weil er die nachträgliche Entscheidung zum Nachteil seine Mitarbeiter auch nicht verstanden hat. Ich möchte wirklich nur nochmals betonen, dass ich nach 3 ergebnislose Gesprächen innerhalb von 5 Wochen mit der Personalabteilung nur gesagt habe, dass ich mich für eine Einigungsstelle einsetzen werde, falls sie sich nicht bald kooparativ zeigen. Darf ich wirklich nicht meine Meinung sagen? Oder habe ich damit wirklichfür für den gesamtem BR Gesprochen? Die anderen 2 Mitglieder haben sich überhaupt nicht um diese Angelegenheit gekümmert, ausser sich bei der Personalabteilung für mein vorgehen zu Entschuldigen und um Hilfe gebeten, damit ich aus dem BR ausgeschlossen werden kann. Kleine Anmerkung: Kurz nach meiner Aussage haben die Kollegen, die versprochene Gehaltsanpassung bekommen.

G
gironimo

21.01.2012 um 10:49 Uhr

Erdenbürger - keep cool. Ja Du darfst Deine Meinung sagen. Ein harmonischer Umgangston zwischen BR und AG ist sicherlich anzustreben. Dabei dürfen aber die Interessen der AN und Probleme jeglicher Art nicht verschwiegen werden.

Äußere also weiterhin Kiritk, wo sie Dir angebracht erscheint (der Ton macht dabei die Musik).

Irgendwelche Verfahren gegen Dich müssten eigentlich schon bei dem beauftragten Rechtsanwalt enden - ansonsten würde ich ihnen gelassen entgegen sehen.

Wo allerdings in dem Fall eine E-Stelle greifen würde, kann ich nicht erkennen.

B
Betriebsrätin

21.01.2012 um 14:07 Uhr

Zu JAV

BetrVG § 60 Rn 12 (DKK) In Abs. 1 werden die Voraussetzungen festgelegt, unter denen der BR zur Durchführung der JAV-Wahl gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 5 verpflichtet ist (Fitting, Rn. 10; GK-Oetker, Rn. 4; Richardi-Annuß, Rn. 1; Rudolph, AiB 98, 490; vgl. auch GL, Rn. 23, die die Pflicht zur Errichtung auf § 63 Abs. 2 stützen).

Also BR ist zur Durchführung einer JAV-Wahl wenn die Voraussetzungen des Abs.1 gegeben sind verpflichtet.

Kommt er dieser Pflicht nicht nach droht ihm ein Verfahren gem. § 23 BetrVG. Wer es wann wie einleiten kann, ist dort nach zu lesen.

Denn BRM also einmal dass was ihnen hier droht klar machen. Auch, dass sofern sie gem. § 23 aus dem Amt entfernt werden, mit Rechtskraft alle Schutzrechte sofort verloren gehen.

PS: Zum sonstigen, andere Sichten darf man haben, sofern sie nichr gegen das BetrVG verstoßen.

P
paula

22.01.2012 um 17:51 Uhr

mit Blick auf den Kalender muss wohl niemand mehr groß Angst vor einem Verfahren nach § 23 BetrVG haben

E
Erdenbürger

23.01.2012 um 00:04 Uhr

"mit Blick auf den Kalender muss wohl niemand mehr groß Angst vor einem Verfahren nach § 23 BetrVG haben"

Kannst Du mir bitte sagen, wie das gemeint ist?

P
Petrus

23.01.2012 um 10:14 Uhr

@erdenbürger: Ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht dauert, wenn nicht irgendwelche besonders eilbedürftigen Entscheidungen zu treffen sind, pro Instanz ca. 1 Jahr. Selbst wenn das ArbG tatsächlich Gründe für einen Ausschluss nach 23.1 finden sollte, wird es ja vermutlich ein Beschwerdeverfahren vor dem LAG geben. Selbst wenn dass den Beschluss der ersten Instanz bestätigen sollte, dürftest Du dann schon wieder den Kündigungsschutz als Wahlbewerber zur BR-Wahl 2014 geniessen...

Zum Gesamtthema: Jede Belegschaft verdient den BR, den sie sich selbst gewählt hat. Und wenn die lieber einen BR wählen, der Kaffeekränchen mit dem ArbGeb hält, statt sich um die Belange der MA zu kümmern... Das kann sich ja in 2 Jahren ändern, wenn die Kollegen mitbekommen, wer sich um ihre Belange kümmert und wer nicht.

P
Petrus

23.01.2012 um 10:39 Uhr

@kölner:

Der (hier) sich beklagende Kollege Erdenbürger könnte sich ja auch in Äußerungen und Handlungen verstiegen haben, die ihm nicht zustehen...!? So what. Wenn dann der Personalchef nicht mitbekommt, dass der sich hier beklagende Erdenbürger keine Erklärungen diesbezüglich abgeben kann, da er weder BRV, noch evtl. Vorsitzender eines entsprechenden Verhandlungsgremiums oder -Ausschusses ist, dass zudem eine E-Stelle kaum zustande kommen dürfte, weil der Erdenbürger eine Minderheitenmeinung vertritt und dass eine E-Stelle, selbst wenn sie wider Erwarten doch von einer Mehrheit im BR angerufen wird, von höchst zweifelhafter Zuständigkeit ist...

Andere Personalleiter hätten lächelnd mit "Ja - ja" geantwortet, wohl wissend, was dies eigentlich heißt.

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