Erstellt am 21.01.2012 um 00:49 Uhr von raptor
Hi
Mit ner Einigungsstelle "drohen" ist zwar nicht die feine englische Art, aber wenn zwischen BR und AG keine Einigung zustande kommt, entscheidet nunmal in einigen Bereichen diese.
Ein BRKollege bat den Personalchef um die kostenübernahme für eine Klage gegen dein BR Mandat? Sorry was soll das denn für ein Blödsinn sein?
Augenscheinlich sind einige BR Kollegen von Dir nicht richtig geschult! Der BRV scheint leider auch nur ne pfeife zu sein, wenn er da diesen Kollegen dabei unterstützt!
Um jemanden aus dem BR zu klagen, muss ne Menge passiert sein und einfach ist es grundsätzlich nicht.
An deiner Stelle würde ich das offene Gespräch mit den Kollegen im Gremium suchen. Es scheint so, als ob diese sich nicht im Ansatz darüber im klaren sind, wofür ein Betriebsrat da ist bzw. wofür er da sein sollte. Und genau das würde ich diesen auch so mitteilen.
Erstellt am 21.01.2012 um 07:33 Uhr von Kölner
@raptor
Das kann genau so sein, wie Du das beschreibst. Oder eben genau andersherum: Der (hier) sich beklagende Kollege Erdenbürger könnte sich ja auch in Äußerungen und Handlungen verstiegen haben, die ihm nicht zustehen...!?
Erstellt am 21.01.2012 um 09:31 Uhr von Erdenbürger
Ich war im ein Personalausschuß mit 3 Mitglieder und wollte eine vor 6 Monaten versprochen Gehaltanpassung für 2 Kollegen nach Beförderung durchsetzten.
Meine BR Kollegen meinten nur, dass wir da nichts machen können, weil wir nichts schriftliches haben, der Vorgesetzte der Kollegen war dankbar, dass ich mich für die Kollegen eingestzt habe, weil er die nachträgliche Entscheidung zum Nachteil seine Mitarbeiter auch nicht verstanden hat.
Ich möchte wirklich nur nochmals betonen, dass ich nach 3 ergebnislose Gesprächen innerhalb von 5 Wochen mit der Personalabteilung nur gesagt habe, dass ich mich für eine Einigungsstelle einsetzen werde, falls sie sich nicht bald kooparativ zeigen.
Darf ich wirklich nicht meine Meinung sagen? Oder habe ich damit wirklichfür für den gesamtem BR Gesprochen?
Die anderen 2 Mitglieder haben sich überhaupt nicht um diese Angelegenheit gekümmert, ausser sich bei der Personalabteilung für mein vorgehen zu Entschuldigen und um Hilfe gebeten, damit ich aus dem BR ausgeschlossen werden kann.
Kleine Anmerkung: Kurz nach meiner Aussage haben die Kollegen, die versprochene Gehaltsanpassung bekommen.
Erstellt am 21.01.2012 um 09:49 Uhr von gironimo
Erdenbürger - keep cool. Ja Du darfst Deine Meinung sagen. Ein harmonischer Umgangston zwischen BR und AG ist sicherlich anzustreben. Dabei dürfen aber die Interessen der AN und Probleme jeglicher Art nicht verschwiegen werden.
Äußere also weiterhin Kiritk, wo sie Dir angebracht erscheint (der Ton macht dabei die Musik).
Irgendwelche Verfahren gegen Dich müssten eigentlich schon bei dem beauftragten Rechtsanwalt enden - ansonsten würde ich ihnen gelassen entgegen sehen.
Wo allerdings in dem Fall eine E-Stelle greifen würde, kann ich nicht erkennen.
Erstellt am 21.01.2012 um 13:07 Uhr von Betriebsrätin
Zu JAV
BetrVG § 60
Rn 12 (DKK) In Abs. 1 werden die Voraussetzungen festgelegt, unter denen der BR zur Durchführung der JAV-Wahl gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 5 verpflichtet ist (Fitting, Rn. 10; GK-Oetker, Rn. 4; Richardi-Annuß, Rn. 1; Rudolph, AiB 98, 490; vgl. auch GL, Rn. 23, die die Pflicht zur Errichtung auf § 63 Abs. 2 stützen).
Also BR ist zur Durchführung einer JAV-Wahl wenn die Voraussetzungen des Abs.1 gegeben sind verpflichtet.
Kommt er dieser Pflicht nicht nach droht ihm ein Verfahren gem. § 23 BetrVG. Wer es wann wie einleiten kann, ist dort nach zu lesen.
Denn BRM also einmal dass was ihnen hier droht klar machen. Auch, dass sofern sie gem. § 23 aus dem Amt entfernt werden, mit Rechtskraft alle Schutzrechte sofort verloren gehen.
PS: Zum sonstigen, andere Sichten darf man haben, sofern sie nichr gegen das BetrVG verstoßen.
Erstellt am 22.01.2012 um 16:51 Uhr von paula
mit Blick auf den Kalender muss wohl niemand mehr groß Angst vor einem Verfahren nach § 23 BetrVG haben
Erstellt am 22.01.2012 um 23:04 Uhr von Erdenbürger
"mit Blick auf den Kalender muss wohl niemand mehr groß Angst vor einem Verfahren nach § 23 BetrVG haben"
Kannst Du mir bitte sagen, wie das gemeint ist?
Erstellt am 23.01.2012 um 09:14 Uhr von petrus
@erdenbürger: Ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht dauert, wenn nicht irgendwelche besonders eilbedürftigen Entscheidungen zu treffen sind, pro Instanz ca. 1 Jahr.
Selbst wenn das ArbG tatsächlich Gründe für einen Ausschluss nach 23.1 finden sollte, wird es ja vermutlich ein Beschwerdeverfahren vor dem LAG geben. Selbst wenn dass den Beschluss der ersten Instanz bestätigen sollte, dürftest Du dann schon wieder den Kündigungsschutz als Wahlbewerber zur BR-Wahl 2014 geniessen...
Zum Gesamtthema: Jede Belegschaft verdient den BR, den sie sich selbst gewählt hat. Und wenn die lieber einen BR wählen, der Kaffeekränchen mit dem ArbGeb hält, statt sich um die Belange der MA zu kümmern... Das kann sich ja in 2 Jahren ändern, wenn die Kollegen mitbekommen, wer sich um ihre Belange kümmert und wer nicht.
Erstellt am 23.01.2012 um 09:39 Uhr von petrus
@kölner:
> Der (hier) sich beklagende Kollege Erdenbürger könnte sich ja auch in Äußerungen und Handlungen
> verstiegen haben, die ihm nicht zustehen...!?
So what. Wenn dann der Personalchef nicht mitbekommt, dass der sich hier beklagende Erdenbürger keine Erklärungen diesbezüglich abgeben kann, da er weder BRV, noch evtl. Vorsitzender eines entsprechenden Verhandlungsgremiums oder -Ausschusses ist, dass zudem eine E-Stelle kaum zustande kommen dürfte, weil der Erdenbürger eine Minderheitenmeinung vertritt und dass eine E-Stelle, selbst wenn sie wider Erwarten doch von einer Mehrheit im BR angerufen wird, von höchst zweifelhafter Zuständigkeit ist...
Andere Personalleiter hätten lächelnd mit "Ja - ja" geantwortet, wohl wissend, was dies eigentlich heißt.