Erstellt am 20.01.2012 um 10:18 Uhr von Lernender
habt ihr mit eurem AG geredet was die farbliche Kenntlichmachung der erkrankten Kollegen angeht? Damit wäre ich auch nicht einverstanden.
Ansonsten sehe ich kein Problem wenn entsprechende Kürzel bei Erkrankung hinterlegt sind.
Erstellt am 20.01.2012 um 10:20 Uhr von petrus
Richtig. Der Verwendungszweck der Anwesenheitsdaten in der Produktionshalle dürfte nur in der Arbeitsverteilung begründet sein. Dazu ist eventuell noch die Abwesenheitsdauer interessant, nicht aber der Abwesenheitsgrund.
Erstellt am 20.01.2012 um 22:26 Uhr von Streikposten
Das AN Urlaub haben ist aus der Urlaubsliste ja für jeden erkennbar. Denn die AN müssen sich ja dort mit ihren Urlaubsplanungen einragen. Damit kann diese Info nicht unter den Datenschutz fallen.
Das AN krankt sind ist dann auch ganz einfach feststellbar, weil ja kein Urlaub eingetragen ist und ggf. sogar ander AN Urlaub verschieben müsssen oder Schichten mitmachen. Daher kann auch der FAKT "krank" nicht unter den Datenschutz fallen. Denn sonst dürfte auch kein AN mit einem Gibsarm in die Firma kommen. Denn Gibsarm = krank wenn auch nicht immer zwingend AU.
Erstellt am 20.01.2012 um 22:34 Uhr von rainerw
@all
Mit Verlaub gesagt geht es in der Produktionshalle keinem MA was an ob ein Kollege Urlaub hat oder Krank ist. Soweit der Aushang öffentlich Einsehbar ist sind diese MA unter Abwesend oder Dergleichen zu führen.