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Krankheit im Schichtplan vermerken

K
karll
Jan 2018 bearbeitet

Folgende Frage unser Arbeitgeber hat in unserer Produktionshalle ein Schichtplan hängen. In diesem sind namentlich auffgeführt wer welche Schicht hat. Dazu gibt es eine Spalte wo alle erkrankten bzw. alle Personen mit Urlaub sind. Jetzt hat er sogar die erkrankten nochmals Gelb farblich angestrichen. Meines erachtens verstösst er damit gegen das Datenschutzgesetz oder?

Es dürfte doch höchstens dort drin stehen wer in welcher Schicht arbeitet bzw. an und abwesend.

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Community-Antworten (4)

L
Lernender

20.01.2012 um 11:18 Uhr

habt ihr mit eurem AG geredet was die farbliche Kenntlichmachung der erkrankten Kollegen angeht? Damit wäre ich auch nicht einverstanden. Ansonsten sehe ich kein Problem wenn entsprechende Kürzel bei Erkrankung hinterlegt sind.

P
Petrus

20.01.2012 um 11:20 Uhr

Richtig. Der Verwendungszweck der Anwesenheitsdaten in der Produktionshalle dürfte nur in der Arbeitsverteilung begründet sein. Dazu ist eventuell noch die Abwesenheitsdauer interessant, nicht aber der Abwesenheitsgrund.

S
Streikposten

20.01.2012 um 23:26 Uhr

Das AN Urlaub haben ist aus der Urlaubsliste ja für jeden erkennbar. Denn die AN müssen sich ja dort mit ihren Urlaubsplanungen einragen. Damit kann diese Info nicht unter den Datenschutz fallen.

Das AN krankt sind ist dann auch ganz einfach feststellbar, weil ja kein Urlaub eingetragen ist und ggf. sogar ander AN Urlaub verschieben müsssen oder Schichten mitmachen. Daher kann auch der FAKT "krank" nicht unter den Datenschutz fallen. Denn sonst dürfte auch kein AN mit einem Gibsarm in die Firma kommen. Denn Gibsarm = krank wenn auch nicht immer zwingend AU.

R
rainerw

20.01.2012 um 23:34 Uhr

@all Mit Verlaub gesagt geht es in der Produktionshalle keinem MA was an ob ein Kollege Urlaub hat oder Krank ist. Soweit der Aushang öffentlich Einsehbar ist sind diese MA unter Abwesend oder Dergleichen zu führen.

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