Wahlvorstand will nicht Stellung beziehen
Wir sind in der Pflege tätig und wollen in unserm Unternehmen (771 Arbeitn.) einen Betriebsrat gründen. Wir sind dabei 501 Frauen und 270 Männer. Laut d'Hondsches Höchstzahlverfahren müssen 4 Männer im BR sitzen. Jetzt haben wir zwei Fraktionen die ihre Männer jeweils auf die hinteren Listenplätze (z.B. 22, 28, 31,32, 33, 38 und 41) gesetzt haben. Jetzt fragen sich die Kollegen des WahlV und die Kollegen, ob man dann noch von einer fairen Wahl sprechen kann, wenn - trotz hinterer Listenplätze - wenigstens 4 Männer in den Betriebsrat kommen werden, obwohl sie nicht direkt gewählt worden sind. Der WahlV will sich diesbezüglich z.B. nicht zu äußern und will auch nicht dazu Stellung nehmen. Ist das in Ordnung?
Community-Antworten (4)
17.01.2012 um 16:18 Uhr
Du bist doch bestens im Bilde, gut informiert. Hoffentlich hat sich der Wahlvorstand schulen lassen oder wird durch eine Gewerkschaft unterstützt. Wozu soll sich der Wahlvorstand äußern, bzw. Stellung beziehen? Es gibt Gesetze, die eingehalten werden müssen, damit die Wahl rechtskräftig wird.
MfG Dr.House
17.01.2012 um 16:33 Uhr
Was diese Koll. der betroffenen Liste/ Fraktionen machen ist erlaubt und sehr geschickt.
17.01.2012 um 16:45 Uhr
Der Gesetzgeber findet, dass die Wahl fair ist, wenn sie entsprechend der WO durchgeführt wird. Sicherlich kann man persönlich die eine oder andere Vorschrift dabei als "unfair" empfinden. Der eine findet Quoten generell unfair, der nächste wahltaktische Überlegungen bei Festlegung der Listenplätze, der dritte den Listensprung, der vierte fragt, warum d´Hondt und nicht das viel gerechtere Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren? Wie sagt doch das Sprichwort: Allen Menschen Recht getan, ist eine Kunst die niemand kann ...
18.01.2012 um 08:14 Uhr
wenigstens 4 Männer in den Betriebsrat kommen werden, obwohl sie nicht direkt gewählt worden sind. Wie Du schon erwähntest, habt ihr Listenwahl. Dabei wird KEINER direkt gewählt. Das ist nun einmal so ...
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