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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorschlagsliste - worauf beziehen sich die Stützunterschriften?

S
Sg1981
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind dabei die 7 Betriebsräte zu wählen. Wir als Wahlvorstand haben beschlossen, dass wir Mehrheitswahl durchzuführen (1 Vorschlagsliste) um die Listenwahl zu ersparen. Die Stützunterschriften beziehen die sich auf die Vorschlagsliste (Kanditaten) oder auf gesamte Betriebsratswahlvorgang, ob die im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter einen Betriebsrat haben wollen oder nicht?

Danke im Voraus SG

2.57302

Community-Antworten (2)

N
nina

20.03.2006 um 11:23 Uhr

Hallo Sg1981,

soweit ich weiß, hat der WV nicht zu beschließen, ob Listenwahl oder nicht. Wenn kurz vor Ende der Einreichungsfrist noch eine Liste eingereicht wird, hab ihr eine Listenwahl, ob ihr wollt, oder nicht. Oder was habt ihr vor, wollt ihr die eingereichte Liste nicht annehmen? Das geht wohl schlecht.... Ich war vor vier Jahren auch im VW. Und mein Verständnis von richtiger Demokratie beinhaltet auch eher eine Wahl nach Köpfen und nicht irgendwelche Listen, von denen ich mich lediglich für das "kleinere Übel" entscheiden muss, weil wieder Personen auf jeder Liste sind, die ich sonst nicht wählen würde. Ich bin damals halt rumgelaufen und habe für eine Personenwahl geworben. Was anderes bleibt dem WV nicht...

Viele Grüße

nina

S
sg1981

20.03.2006 um 21:05 Uhr

Ok! Danke nochmal..

Gruß sg

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