Zustimmung der gewählten AN und Ladung zur Konstituierenden
Hallo Zusammen,
lt. §17 Abs. 1, Satz 2 BetrVG muß der Wahlvorstand die gewählten MA unverzüglich schrifltich von ihrer Wahl benachrichtigen. Diese müssen innerhalb von drei Arbeitstagen dazu Stellung beziehen. Folgende Zeitschiene ist vorgegeben: Dienstag - Wahl ; Mittwoch - Auszählung; Donnerstag - schrifltiche Mitteilung Bis wann müssen die gewählten MA dann antworten? Zählt hier der Samstag noch als Arbeitstag oder erst der Montag d'rauf? Reicht es zeitlich noch aus, den Termin für die konstituierende Sitzung dann auf den Dienstag eine Woche nach der Wahl zu legen? Lt. § 29 Abs. 1 würde ich sagen, gerade noch. Bin gespannt auf die Antworten......
Community-Antworten (5)
03.03.2010 um 12:31 Uhr
Der Termin für die konstituierende ist (mehr oder weniger) egal, nur die Einladung dazu muss innerhalb der Frist erfolgen. Wieso ist am Mittwoch die Auszählung? Diese sollte unmittelbar am Anschluss an die Wahl erfolgen.
03.03.2010 um 12:34 Uhr
@Wahlneuling, diese 3 Tage dienen ja dazu, um "nach reiflicher Überlegung" trotz positiver Wahl - doch nicht anzunehmen. Donnerstag erhält der gewählte Kollege die Mitteilung, Freitag und Samstag und Montag. Montag ist dann Ende der Einspruchsfrist. Zur konstituierende Sitzung MUSS innerhalb einer Woche eingeladen werden, stattzufinden hat sie nicht unbedingt in dieser Woche, sie kann auch später sein!
03.03.2010 um 12:37 Uhr
@Tanzbär, du schreibst ja selber "sollte" die Auszählung stattfinden, aber sie muss nicht. Es gibt Umstände, die eine Auszählung erst am nächsten Tag ermöglichen. Mehrere Wahllokale z. B. ?
03.03.2010 um 12:42 Uhr
genaueres kannst du hier nach lesen:
http://www.dbb.de/betriebsratswahlen_2010/infobriefe/BRBrief_Konst_Sitzung.pdf
03.03.2010 um 12:51 Uhr
@MonaLisa Du hast sicher recht, ich lass mich zu schnell von unserer "kleinen" Niederlassung beeinflussen. Da wäre das vernünftige Aufbewahren der gefüllten Wahlurne komplizierter, als das sofortige Auszählen der Stimmen ...
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