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interne Schulung für Arbeitnehmer

Y
Yrster
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, in unserer Firma wurde Anfang des Jahres ein neuer Betriebsrat gewählt. Nun ist seit längerem bekannt(also schon vor Gründung des BR), dass eine komplette Abteilung geschult werden soll. Worin auch immer. Das Thema ist also nicht bekannt. Selbst die Führungskräfte haben keine Ahnung und werden als erste Ende Januar geschult. Kann der BR jetzt auch noch Informationen zu diesen Schulungen verlangen, obwohl sie schon vor Gründung beschlossen wurden? Es sei zu sagen, dass es in der Vergangenheit mehrere Umstrukturierungen gab, auch in dieser besagten Abteilung. Vielen Dank für Antworten. unwissend :-)

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

17.01.2012 um 09:29 Uhr

@Yrster Klar könnt ihr das. §§ 96-98 BetrVG helfen vielleicht.

G
gironimo

17.01.2012 um 10:36 Uhr

so ist es. Der BR kann jederzeit seine Mitbestimmungsrechte geltend machen.

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