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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neue Reisekostenregelung

M
Manno
Jan 2018 bearbeitet

Unserem BR-Gremium wurde deine neue Reisekostenregelung zur Kenntnisnahme zugestellt. Aufgrund steuerlicher Änderungen und neuen Konzernvorschriften ist die Änderung lt. Personalabteilung notwendig.

  1. Änderung: Wegfall der jahrzehnte doppelten Verpflegspauschalen bei auswärtigen Tätigkeiten.
  2. Änderung Werden die Reisekosten erst nach 6 Monaten abgerechnet, werden die pauschalen Verpflegungssätze nicht mehr gezahlt. Welche Möglichkeiten / Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat ?

Für eine schnelle Antwort bin ich euch dankbar. Wir haben am 18.01.2011 BR-Sitzung.

Gruß Anno2012

1.10003

Community-Antworten (3)

G
gironimo

16.01.2012 um 09:48 Uhr

Zunächst den AG bitten, Euch die geänderten Steuerlichen Regelungen bekannt zu geben, damit Ihr nachvollziehen könnt, ob die Aussage zutreffend ist.

Der Punkt mit den 6 Monaten wäre sicherlich diskussionsfähig, wenn man berücksichtigt, dass ein AN beruflich daran gehindert sein kann, die Abrechnung früher zu machen.

Wenn aber die Steuergesetzgebung nun einmal so ist (ich weiß es nicht), gäbe es auch nichts mitzubestimmen (siehe Satz 1 des § 87 BetrVG)

B
betriebsratten

16.01.2012 um 11:16 Uhr

Wäre natürlich zu prüfen, wann diese (angebliche) steuerliche Änderung in Kraft getreten ist, und ob nicht der Arbeitgeber bereits früher mehr gezahlt hat als er müsste. Dann könnte eine betriebliche Übung vorliegen-und die ist einklagbar. Grüße von den Betriebsratten

P
paula

16.01.2012 um 11:33 Uhr

Die Handlungsmöglichkeiten des BR sind allerdings bei Reisekostenregelungen äußerst begrenzt. Reisekosten sind nicht Entgelt sondern Aufwendungsersatz.

Eine evtl. betriebliche Übung muss jeder einzelne Arbeitnehmer geltend machen, da es sich um individualrechtliche Ansprüche handelt

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