Neue Reisekostenregelung
Unserem BR-Gremium wurde deine neue Reisekostenregelung zur Kenntnisnahme zugestellt. Aufgrund steuerlicher Änderungen und neuen Konzernvorschriften ist die Änderung lt. Personalabteilung notwendig.
- Änderung: Wegfall der jahrzehnte doppelten Verpflegspauschalen bei auswärtigen Tätigkeiten.
- Änderung Werden die Reisekosten erst nach 6 Monaten abgerechnet, werden die pauschalen Verpflegungssätze nicht mehr gezahlt. Welche Möglichkeiten / Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat ?
Für eine schnelle Antwort bin ich euch dankbar. Wir haben am 18.01.2011 BR-Sitzung.
Gruß Anno2012
Community-Antworten (3)
16.01.2012 um 09:48 Uhr
Zunächst den AG bitten, Euch die geänderten Steuerlichen Regelungen bekannt zu geben, damit Ihr nachvollziehen könnt, ob die Aussage zutreffend ist.
Der Punkt mit den 6 Monaten wäre sicherlich diskussionsfähig, wenn man berücksichtigt, dass ein AN beruflich daran gehindert sein kann, die Abrechnung früher zu machen.
Wenn aber die Steuergesetzgebung nun einmal so ist (ich weiß es nicht), gäbe es auch nichts mitzubestimmen (siehe Satz 1 des § 87 BetrVG)
16.01.2012 um 11:16 Uhr
Wäre natürlich zu prüfen, wann diese (angebliche) steuerliche Änderung in Kraft getreten ist, und ob nicht der Arbeitgeber bereits früher mehr gezahlt hat als er müsste. Dann könnte eine betriebliche Übung vorliegen-und die ist einklagbar. Grüße von den Betriebsratten
16.01.2012 um 11:33 Uhr
Die Handlungsmöglichkeiten des BR sind allerdings bei Reisekostenregelungen äußerst begrenzt. Reisekosten sind nicht Entgelt sondern Aufwendungsersatz.
Eine evtl. betriebliche Übung muss jeder einzelne Arbeitnehmer geltend machen, da es sich um individualrechtliche Ansprüche handelt
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