Behinderung BR-Arbeit - wenn in neuer Reisekostenregelung ausgehängt, in der es heisst, dass für Dienstfahrten zwischen den beiden Werken nur noch die den öffentlichen Verkehrsmitteln zu benutzen seien?
Hallo Forum Team, wir haben einen gemeinsamen BR für 2 Betriebe die nicht ganz 100 km auseinander liegen. Bisher sind wir mit dem eigenen PKW gefahren. Auch hier gab es schon erhebliche Ansammlungen von Fahrgeldern, bis die G.L. die Reisekosten bezahlte. Oft erst mit Hilfe des Gerichtes. Nun hat die G.L. kurzerhand per EDIKT eine Reisekostenregelung ausgehängt, in der es heisst, dass für Dienstfahrten zwischen den beiden Werken nur noch die den öffentlichen Verkehrsmitteln zu benutzen seien. Dadurch fehlt dem BR-Mitglied jeden Tag, an dem es für die BR-Tätigkeit(Sitzungen u.ä.)reisen muss 2,5-3,5 Stunden für seine BR-Tätigkeit. Im BetrVG heisst es, w...... wenn eine Reisekostenregelung aushängt, dann hat auch der BR sich daran zu halten. Er hätte auch schreiben können, dass der BR dann zu Fuß gehen soll. SO KANN DASS DOCH NICHT AUSGELEGT WERDEN! Das grenzt für mich an Behinderung BR-Arbeit. . Wie kann ich die G.L. dazu zwingen, eine BV (einigungsstellenfähig ) mit dem BR zu erarbeiten.
Community-Antworten (5)
09.11.2008 um 17:24 Uhr
hallo Effendi
ich weiß nicht ob der erste schritt eine BV ist. ich würde erstmal mit dem AG ein Gespräch zum Thema führen und ihm klar machen das der BR hier schon eine gewisse Behinderung sieht. Wenn ich einen Arbeitstag von 8 Stunden hätte ,und schon 5 Stunden aufenden muss um hin und zurück zu fahren habe ich als BR eine gute ausgangsbasis, um dem AG etwas Druck zu machen. Wie würde ich bzw der BR vorgehen. feststellen das die vom AG aufgestellte Reisekosten den BR in seiner zeitlichen Lage zur BR Arbeit behindert. Dem AG mitteilen das beim Besuch des zweiten Betriebs noch Übernachtungen anfallen,da der BR in 3 Stunden die anfallenden Tätigkeit nicht durchführen kann. Beschluss des BR über regelmäßige Sprechstunden die morgens durchgeführt werden ,so das eine Anreise am Vortag mit Übernachtung Notwendig sein könnte.
Nach § 39 BetrVG kann der Betriebsrat Sprechstunden einrichten. Zeit und Ort sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Im Nichteinigungsfalle entscheidet nach § 39 Abs. 1 Satz 3 BetrVG die Einigungsstelle.Die Sprechstunden finden grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Zur Arbeitszeit zählen nicht die Pausen. Die Arbeitnehmer des Betriebes sind berechtigt, die Sprechstunden aufzusuchen. Das gilt auch für im Betrieb beschäftigte Leiharbeitnehmer (§ 14 Abs. 2 Satz 2 AÜG). Für den Besuch der Sprechstunde darf den Arbeitnehmern kein Arbeitsentgelt abgezogen werden (§ 39 Abs. 3 BetrVG).
Ob und in welchem Umfang Reisezeiten bzw. Wegezeiten für die Hin- und Rückreise zu vergüten sind, beurteilt sich nach anderen Maßstäben als die arbeitszeitrechtliche Behandlung. An erster Stelle obliegt es dem Arbeitgeber bzw. den Betriebs- oder Tarifparteien, hierzu vertragliche Regelungen zu schaffen.
Zu prüfen ist auch ob die reisekosten nur für den BR gilt oder auch für andere .
Alle Vorgeschilderten punkte würde ich dem AG vortragen. Erst dann würde ich über eine BV nachdenken. Die Regelung sollte jedoch die benutzung eines PKW sein um schneller vor ort zu sein.
09.11.2008 um 20:06 Uhr
Hallo kallinrw, vielen Dank für deine Einschätzungen. Ich denke, dass bei unserem AG die Gespräche verlorene Zeit ist. Bei uns geht es leider nur mit den Gerichten. Was im Moment an Verfahren anhängig ist, passt auf keine Kuhhaut. Selbst Verpflegungsmehraufwand bei mehrtägiger Dienstreise muss eingeklagt werden. Dienstreise mit dem eigenen PKW werden nicht erstattet, fahre aber trotzdem und werde die Kosten wohl wieder einklagen müssen.
Wir können ihm nur kommen, wenn wir richtigen DRUCK aufbauen. Ich werde aber im Gremium nochmals die notwendige Strategie ansprechen. Danke Claus_Effendi
10.11.2008 um 19:01 Uhr
Ich frag mal ganz doof, wo ist dein Problem genau? Natürlich sind Reisezeiten des Gremiums Arbeitszeit! Keine Frage! Dann fahrt ihr halt zum Arbeitsbeginn pünktlich los, dass ihr pünktlich da seid. Ja auch m it dem Zug - Beschluss fassen, dass der AG die Karten im Vorfeld kauft! Wenn der AG das nciht macht, ist es eindeutig (zumindest in meinen Augen) eine Behinderung der BR Arbeit. So kann man dann auch argumentieren. Aber damit droht man nciht nur, das muß man auch durchziehen! Trotzdem denke ich, dass ihr dringend eine BV Reisenkostenreglung braucht. Auch andere müssen vermutlich mal das ein oder andere mal pendeln. Diese BV ist voll erzwingbar nach 87 BetrVG. Wenn ihr drangsaliert werdet, macht es genauso!!!
11.11.2008 um 19:46 Uhr
Hallo Don Johnson, mein Problem liegt einfach daran, dass ich aus meiner eigenen Tasche schon über 2.000,00 € vorgestreckt habe und die Geschäftsführung nicht in die Hacken kommt. Die Einleitung eines Verfahrens läuft jetzt. Mit der Bahn bin ich ca.1/2 Jahr gefahren und habe das jetzt eingestellt, weil die einseitig erlassene Reisekostenregel nur bei den BR-Mitgliedern sehr streng ausgelegt wird. Nicht aber bei allen anderen A.N.(woooohlgesonnen Mitarbeitern). Ich beklage mich schon seit geraumer Zeit über diese Missstände und habe eine geeignete BV dringends für notwendig erklärt. Ich mach das so nicht mehr mit.
Vielen Dank für deine Einschätzungen PS: ....den 119er schätze ich genauso wie du ein. Wer mit dem Säbel rasselt, muss auch bereit sein, damit zuzuschlagen
11.11.2008 um 22:40 Uhr
@Claus-Efendi Hier nicht den §75 BetrVG vergesen. Gleichbehadlung. Was dem einem siein Recht ist dem anderen Billig
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