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Reisekosten Betriebsratssitzung - welche Regelung gilt für privatisierte Bereiche der Bundeswehrverwaltung?

S
SKing
Nov 2016 bearbeitet

Wer kann mir helfen???

Es existiert in der Bundesrepublik ein einmaliges Personalvertretungsmodell, und zwar bei der Bundeswehrverwaltung. Wie vielleicht einigen bekannt ist, wurden Bereiche der Verwaltung privatisiert. Entsprechend eines Kooperationsvertrages zwischen der Bundeswehr und der privaten Firma wurde die Schaffung von Betriebsräten beschlossen und auch lt. Betriebsverfassungsgesetz umgesetzt. Der Betriebsrat vertritt die Interessen von beigestelltem und zugewiesenem Personal im Rahmen des Direktionsrechts der privaten Firma (z.B. Arbeitszeit, Arbeitsplatzgestaltung...). Anzumerken ist noch, dass fast alle zu vertretenden ArbN und auch die Betriebsratsmitglieder weiterhin Beschäftigte des Bundes sind und auch vom Bund bezahlt werden. Den Betriebsratsmitgliedern entstehen teilweise enorme Reisekosten zwecks Teilnahme an BR-Sitzungen etc. Jetzt die Frage: Welche Reisekostenregelung wird nun lt. §40 Pkt.4 BetrVG angewandt, die vom Bund oder die der privaten Firma?

Ich hoffe auf Antwort und danke im voraus.

SKing

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Community-Antworten (1)

O
otto

21.09.2005 um 00:48 Uhr

Hallo SKing! Die Frage kann ich nicht beantworten ohne den Überlassungsvertrag zwischen dem Bund und Ihrer Firma zu kennen. Allerdings regelt § 40 BetrVG (einen § 40 Pkt.4 BetrVG kenne ich nicht), daß der Arbeitgeber der Firma, für die der BR zuständig ist, alle Kosten der BR-Arbeit zu tragen hat. Dazu gehören natürlich auch - ggf. gegen Nachweis - die Aufwendungen der einzelnen BR-Mitglieder. Gruß otto

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