Gerichtstermin auf einem Ruhetag
Hallo wer kann helfen, ich arbeite im Zugbegleitdienst und muß des öfteren zu Gericht eine Aussage machen. Das Problem ist, wenn ich an dem Tag frei habe. Man bekommt zwar die Zeit die man unterwegs ist vom Gericht bezahlt , jedoch ist der freie Tag dann hin. Kann man eine BV darüber schreiben das ein Dienst an diesem Tag vergeben wird anstelle von Ruhe? Oder man z.B. 4 Stunden als Arbeitszeit angerechnet bekommt, dafür das man den freien Tag mit so etwas verbringt. Ist ja schließlich für die Firma und keine private Angelegenheit.
Community-Antworten (4)
13.01.2012 um 14:47 Uhr
Die Aussage bei einem Gerichtstermin ist zunächst erst einmal Bürgerpflicht!
Vereinbaren kann man vieles.... meinst Du der AG spielt mit?
13.01.2012 um 15:49 Uhr
Ich glaube nicht, wir haben schon mal gefragt und seine Antwort war: Man könne ans Gericht schreiben das man verhindert sei. Da hat er sich das echt einfach gemacht. Werde noch mal das Gespräch suchen.
13.01.2012 um 17:03 Uhr
ist die Aussage beim Gereicht im Zuge Deiner Tätigkeit notwendig (nach dem Motto "der Kunde war selbst Schuld, das sein Zug drei Stunden Verspätung hatte ....")? Wird also vom AG erwartet, dass Du dies tust?
Dann kann es eigentlich nur Arbeitszeit sein (im Gegensatz zu dem rein privaten "Vergnügen" vor Gericht erscheinen zu müssen. Aber selbst da gibt es u.U. tarifliche Regelungen für bestimmte Fälle der Erledigung staatsbürgerliche Pflichten)
Als BR würde ich auf jedem Fall das Gespräch mit dem AG suchen - Du bist ja bei Euch bestimmt nicht ein Einzelfall.
14.01.2012 um 12:21 Uhr
Leider ist das nicht Privat sondern Firmenangelegenheit . Jedoch in dem Moment wo das Gericht dich vorlädt ist die Firma raus und somit Bürgerliche Staatspflicht. Die Tarifkommisson meint es wäre BR-Sache. Arbeitszeit kann es ja nicht sein, da man die Auslagen für die Zeit ja bezahlt bekommt. Ich werde auf jeden Fall zur nächsten Sitzung ein Gespräch suchen. Für eure Antworten danke ich euch.
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