Erstellt am 13.01.2012 um 13:47 Uhr von paula
Die Aussage bei einem Gerichtstermin ist zunächst erst einmal Bürgerpflicht!
Vereinbaren kann man vieles.... meinst Du der AG spielt mit?
Erstellt am 13.01.2012 um 14:49 Uhr von huebi
Ich glaube nicht, wir haben schon mal gefragt und seine Antwort war: Man könne ans Gericht schreiben das man verhindert sei. Da hat er sich das echt einfach gemacht.
Werde noch mal das Gespräch suchen.
Erstellt am 13.01.2012 um 16:03 Uhr von gironimo
ist die Aussage beim Gereicht im Zuge Deiner Tätigkeit notwendig (nach dem Motto "der Kunde war selbst Schuld, das sein Zug drei Stunden Verspätung hatte ....")? Wird also vom AG erwartet, dass Du dies tust?
Dann kann es eigentlich nur Arbeitszeit sein (im Gegensatz zu dem rein privaten "Vergnügen" vor Gericht erscheinen zu müssen. Aber selbst da gibt es u.U. tarifliche Regelungen für bestimmte Fälle der Erledigung staatsbürgerliche Pflichten)
Als BR würde ich auf jedem Fall das Gespräch mit dem AG suchen - Du bist ja bei Euch bestimmt nicht ein Einzelfall.
Erstellt am 14.01.2012 um 11:21 Uhr von huebi
Leider ist das nicht Privat sondern Firmenangelegenheit . Jedoch in dem Moment wo das Gericht dich vorlädt ist die Firma raus und somit Bürgerliche Staatspflicht.
Die Tarifkommisson meint es wäre BR-Sache. Arbeitszeit kann es ja nicht sein, da man die Auslagen für die Zeit ja bezahlt bekommt.
Ich werde auf jeden Fall zur nächsten Sitzung ein Gespräch suchen.
Für eure Antworten danke ich euch.