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Ausgleich für einen Feiertag der auf einen Ruhetag fällt - wie ist das nach TvÖD?

P
PofO
Okt 2021 bearbeitet

Hallo, meine Frage zieht sich auf dem § 6 TVÖD

Nach TVÖD §6 Abs. 3 (3) vermindert sich die regelmäßige Arbeitszeit für jeden gesetzlichen Feiertag, sowie 24.12. und 31.12., sofern sie auf einen Werktag fallen, um die dienstplanmäßige ausgefallenen Stunden.

Ich arbeite im Schichtdienst in einen 5 Wochenplan. Frage: wenn ein Feiertag auf einen im Dienstplan eingetragenen Ruhetag fällt, bekomme ich den dann mit einer Zeitgutschrift vergütet? zB. 14.10.2006

Danke

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Community-Antworten (3)

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Kölner

11.04.2006 um 01:23 Uhr

Ich habe zwar überhaupt keine Ahnung, was am 14.10.2006 sein soll, aber die Frage kann man sich selbst beantworten: Nein! Wie oft würdest Du sonst im Jahr dieses abrehnen? 12 oder 13 mal?

L
Leser

11.04.2006 um 10:56 Uhr

Wenn die Formulierung im TVÖD so ist, wie du schreibst, sieht es schlecht aus. Wenn die WAZ jedoch durch einen Wochenfeiertag um ein Füntel reduziert wird, steht dir ein Ersatzruhetag zu. Vielleicht gibt es hausinterne Vereinbarungen dazu. Wie ist es in den letzten Jahren geregelt worden?

P
PofO

12.04.2006 um 01:53 Uhr

Hallo, ich meinte natürlich Karfreitag den 14.04.2006. Im BMTG dh. bis 30.09.2005 war es so geregelt das man wenn am ersten Ruhetag ein Feiertag war man nach $ 15 BMTG 8h Urlaubsgeld bekam.

Ich hatte schon Jahre an denen ich 8 Tage mehr gearbeitet haben als unserer Tagesdienst. Ich arbeite in 5 Wochen 25 Tage, unser Tagesdienst auch. Wenn in diesem 5 Wochen ein Wochenfeiertag ist und ich den arbeite, bekomme ich den als Ausgleich frei bzw. lasse mir den mit 100% vergüten, dh ich arbeite 24 Tage wie der Tagesdienst. Wenn ich aber an diesem Feiertag einen Ruhetag habe arbeite ich 25 Tage also einen Tag mehr wie der Tagesdienst. In diesem Jahr werde ich wieder einmal 4 Tage mehr arbeiten als der Tagedienst.

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