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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schichtarbeit oder versetzte Arbeitszeit

H
Hassan
Jan 2018 bearbeitet

Wo ist der Unterschied zwischen Schichtarbeit oder versetzte Arbeitszeit ? MFG Hassan

7.19706

Community-Antworten (6)

L
Lernender

12.01.2012 um 17:55 Uhr

Gefunden unter versetzte Arbeitszeit bei google innerhalb von einer Minute.

Zumindest zwei Arbeitnehmer arbeiten abwechselnd bzw. stark versetzt an einem Arbeitsplatz, den sie in so genannten Schichten (festgelegt in Schichtplänen) besetzen. Schichtarbeit kommt in allen Unternehmen und Organisationen vor, bei denen an jedem Tag und zu jeder Stunde gearbeitet werden

muss bzw. bei denen die abzudeckende Zeit die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit erheblich überschreitet (z.B. Stahlwerk, Krankenhaus, Bahn, Polizei, Flughafen,…) Von Schichtarbeit im eigentlichen Sinn spricht man nur, wenn der Arbeitsplatz 24h besetzt ist, auch "kontinuierliche Schichtarbeit"; teilkontinuierlich ist sie, wenn die Schichtarbeit Montag bis Freitag liegt, vollkontinuierlich, wenn auch Samstag und/oder Sonntag einbezogen sind. Wird abwechselnd gearbeitet, aber nicht 24h/Tag, so spricht man von versetzter Arbeitszeit, nicht eigentlich von Schichtarbeit.

K
kunzundhinz

12.01.2012 um 17:56 Uhr

lese mal hier:

http://www.arbeit.nrw.de/pdf/arbeit/az_grundformen_arbeitszeitgestaltung-11_versetzte_az.pdf

und

http://www.schichtforum.de/index.php?page=Thread&postID=2797

.................................

Der Begriff Schichtarbeit kommt im Arbeitsschutzrecht (Arbeitszeitgesetz-ArbZG) und im Tarifvertragsrecht vor. Nachfolgend wird auf den Begriff im Arbeitszeitgesetz näher eingegangen. Sollte Ihre Frage in Richtung tarifliche Regelungen (Entlohnung) zielen, wäre der jeweilige Tarifvertrag anzuwenden. Ggf. sollten Sie sich dann mit der Frage an entsprechend autorisierte Stellen (Gewerkschaften, Verbände, etc.) wenden.

Im Arbeitszeitgesetz ist der Begriff "Schichtarbeit" im Gegensatz zur Nachtarbeit nicht definiert (siehe § 2 ArbZG). Der Kommentar zum Arbeitszeitgesetz Zmarzlik/Anzinger, RdNr. 13 zu § 6, bietet folgende Erläuterung: Schichtarbeit liegt vor, wenn sich die Arbeitsleistungen mehrerer Arbeitnehmer an einem Arbeitsplatz derart ablösen, dass der Arbeitsplatz nicht nur während der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers, sondern nacheinander von mehreren Arbeitnehmern für eine die Arbeitszeit des einzelnen Arbeitnehmers übersteigende Zeitspanne besetzt ist, wobei es hinsichtlich der Schichtbesetzung als ausreichend angesehen wird, wenn in jeder Schicht nur ein Arbeitnehmer zum Einsatz kommt. Die vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Definition des Begriffs Schichtarbeit ist weitgehend deckungsgleich mit der in Art. 2 Nr. 5 EG-Richtlinie enthaltenen Definition, wonach Schichtarbeit jede Form der Arbeitszeitgestaltung kontinuierlicher oder nicht kontinuierlicher Art mit Belegschaften ist, bei der Arbeitnehmer nach einem bestimmten Zeitplan, auch im Rotationsturnus, sukzessive an den gleichen Arbeitsstellen eingesetzt werden, so dass sie ihre Arbeit innerhalb eines Tages oder Wochen umfassenden Zeitraums zu unterschiedlichen Zeiten verrichten müssen.

http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=2430&lid=DE&bid=ARB&

H
Hassan

12.01.2012 um 18:20 Uhr

Danke, meine Freunde ;-)

H
Hassan

14.01.2012 um 08:53 Uhr

Die Zeiten liegen mir vor :

Zwei Gruppen sollen je von 6:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 10:00 Uhr bis 18:00

Die jetzige Arbeitzeit ist, 7:00 Uhr bis 15:15 Uhr (45Min. Pause).

Tariflich IG BCE 37,5 Stundenwoche.

Der AG besteht darauf, es eine versetzte Arbeitszeit zu nennen.

Es geht ihm bei dieser Einteilung nur darum, das Lager von der Zeit 6:00 bis 18:00 zu besetzten, Personal wird nicht eingestellt.

Wodrauf sollten wir besonders achten, bei abschluß einer BV ?

MFG Hassan

P
Peanuts

14.01.2012 um 16:32 Uhr

"Der AG besteht darauf, es eine versetzte Arbeitszeit zu nennen."

Womit er auch Recht hat.

"Wodrauf sollten wir besonders achten, bei abschluß einer BV ?"

Dass das ArbZG eingehalten wird.

L
Lernender

14.01.2012 um 17:39 Uhr

Unterschreibt doch zur Probe für ein halbes Jahr, um festzustellen ob ausreichend Personal für die neue AZ vorhanden ist.

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