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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigungsschutz JAV-Vertretung

G
Gibsy
Jan 2018 bearbeitet

Ein neu gewählter JAV-Vertreter hat im Zuge der bestandenen Abschlussprüfung einen befristeten Arbeitsvertrag ( bis 30.06.2012) vorgelegt bekommen. Gilt hier nicht auch der 2-jährige Kündigungsschutz für ein JAV-Mitglied?

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Community-Antworten (7)

P
Petrus

12.01.2012 um 11:47 Uhr

Hat das JAV-Mitglied vor Bestehen der Abschlussprüfung einen Antrag nach §78a(2) BetrVG gestellt?

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kunzundhinz

12.01.2012 um 11:58 Uhr

..ich vermute dieser Antrag wurde nicht gestellt. Dann "Pechgehabt" Schade, wenn ein JAV-Vertreter dieses nicht wuste

B
BRVLH

12.01.2012 um 12:47 Uhr

noch zu Ergänzung, die JAV-Mitglieder haben genauso wie der BR nach § 15 KSchG einen Kündigungsschutz von 1 Jahr und nicht wie du schreibst von 2 Jahren.

K
kunzundhinz

12.01.2012 um 13:45 Uhr

auch noch ergänzend:

Hier geht es ja nicht um eine Kündigung. Daher greift § 15 KSchG nicht. Sondern, weil Du den §78a(2) BetrVG vergessen hast , nun NUR einen befristet Vertrag. Der AG hätte ja auch gar keinen anbieten können. Der befristete läuft dann nach 6 Monaten aus. Der AG kann aber ggf. auch vorher kündigen sofern dieswer einen solche vorsieht wie es heute oft üblich ist.

B
BRVLH

12.01.2012 um 15:43 Uhr

@kunzundhinz, hat irgendjemand was geschrieben, das es um eine Kündigung geht?? Es geht um diesen Satz: "Gilt hier nicht auch der 2-jährige Kündigungsschutz für ein JAV-Mitglied?" Darauf bezieht sich meine Antwort, also verdrehe hier bitte nicht die Tatsachen. § 15 sagt u.a. was wegen Kündigungsschutz von BR und JAV aus.

L
Lernender

12.01.2012 um 18:02 Uhr

@Gibsy

der Vertrag wurde wie du schreibst nur vorgelegt, falls er noch nicht unterschrieben ist und die Stellensituation bei euch es hergibt schau dir die Antwort von Petrus an und den entsprechenden § 78a.

M
Mainpower

13.01.2012 um 15:40 Uhr

Hallo, wenn das JAV Mitglied keinen Antrag auf weiterbeschäftigung gestellt hat läuft der Ausbildungsvertrag mit bestehen der Prüfung aus. Wenn der AG dem ehemaligen Azubi dann einen befristeten Vertrag anbietet ist das meiner Meinung nach ein entgegenkommen des AG.

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