Elternzeit nicht genehmigt
Ein Mitarbeiter hat für 6 Monate Elternzeit beantragt. Der Geschäftsführer möchte die Elternzeit aber nicht genehmigen. Er meint, dass der MA eine wichtige Schlüsselposition besetze, und dass er nicht so kurzfristig (der Antrag wurde 3 Monate vor Beginn abgegeben) auf ihn verzichten könne. Wenn überhaupt dann wird er die Elternzeit nur genehmigen wenn der MA wenigstens zwei Tage pro Woche arbeitet. Frage: Darf der Antrag abgelehnt werden? Frage: Kann die GL tatsächlich vorschreiben, dass der MA 2 Tage pro Woche arbeiten muss?
Community-Antworten (5)
12.01.2012 um 02:04 Uhr
Beantragt ist irgendwie das falsche Wort. Er hat den Arbeitgeber informiert und dann ist das so. Da kann selbstverständlich nichts abgelehnt werden.
12.01.2012 um 06:47 Uhr
"Frage: Darf der Antrag abgelehnt werden?"
Im Gesetzt steht: "Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll."
Nicht im Gesetz steht, dass der AG Elternzeit ablehnen darf/kann.
"Frage: Kann die GL tatsächlich vorschreiben, dass der MA 2 Tage pro Woche arbeiten muss? "
Nein
12.01.2012 um 10:42 Uhr
So wichtig - na da wäre doch eine saftige Gehaltserhöhung fällig......
ansonsten - ich sehe es wie meine Vorredner.
12.01.2012 um 14:15 Uhr
Naja. Rein formal muß der Arbeit auf das Verlangen des AN die Elternzeit noch gewähren. Wenn er dies nicht tut muß der AN klagen und darf nicht einfach zu Hause bleiben!
Das hätte man im Gesetz besser regeln sollen, aber so isses jetzt nunmal.
12.01.2012 um 14:20 Uhr
@poiuz Das steht nicht im Gesetz! § 16 BEEG
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