Erstellt am 12.01.2012 um 01:04 Uhr von poiuz
Beantragt ist irgendwie das falsche Wort. Er hat den Arbeitgeber informiert und dann ist das so. Da kann selbstverständlich nichts abgelehnt werden.
Erstellt am 12.01.2012 um 05:47 Uhr von peanuts
"Frage: Darf der Antrag abgelehnt werden?"
Im Gesetzt steht: "Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll."
Nicht im Gesetz steht, dass der AG Elternzeit ablehnen darf/kann.
"Frage: Kann die GL tatsächlich vorschreiben, dass der MA 2 Tage pro Woche arbeiten muss? "
Nein
Erstellt am 12.01.2012 um 09:42 Uhr von gironimo
So wichtig - na da wäre doch eine saftige Gehaltserhöhung fällig......
ansonsten - ich sehe es wie meine Vorredner.
Erstellt am 12.01.2012 um 13:15 Uhr von poiuz
Naja. Rein formal muß der Arbeit auf das Verlangen des AN die Elternzeit noch gewähren.
Wenn er dies nicht tut muß der AN klagen und darf nicht einfach zu Hause bleiben!
Das hätte man im Gesetz besser regeln sollen, aber so isses jetzt nunmal.
Erstellt am 12.01.2012 um 13:20 Uhr von Kölner
@poiuz
Das steht nicht im Gesetz!
§ 16 BEEG