Ein Mitarbeiter hat für 6 Monate Elternzeit beantragt. Der Geschäftsführer möchte die Elternzeit aber nicht genehmigen. Er meint, dass der MA eine wichtige Schlüsselposition besetze, und dass er nicht so kurzfristig (der Antrag wurde 3 Monate vor Beginn abgegeben) auf ihn verzichten könne. Wenn überhaupt dann wird er die Elternzeit nur genehmigen wenn der MA wenigstens zwei Tage pro Woche arbeitet.
Frage: Darf der Antrag abgelehnt werden?
Frage: Kann die GL tatsächlich vorschreiben, dass der MA 2 Tage pro Woche arbeiten muss?