Erstellt am 12.01.2012 um 08:07 Uhr von rolfo
Es heisst nicht " was kann ich tun". Du musst unverzüglich Neuwahlen einleiten.
Erstellt am 12.01.2012 um 10:05 Uhr von rkoch
> Keiner will nachrücken
Soll das heißen das es noch Ersatzmitglieder, d.h. nicht gewählte Kandidaten gibt?
Falls ja:
Dann dürft ihr KEINE Neuwahlen einleiten und die BRM die nach der gesetzlich vorgeschriebenen Nachrückerfolge dran sind, SIND mit Ausscheiden der BRM in den BR nachgerückt. D.h. der BRV MUSS diese zur Sitzung einladen.
Falls diese dann partout nicht kommen wollen könnt ihr ein Ausschlussverfahren anstrengen, und falls dieses durchgeht rücken wieder die nächsten nach. Erst wenn kein EBRM mehr zum Nachrücken vorhanden ist und ihr deshalb weniger als 5 BRM seid müsst ihr neu wählen.
Alternative: Die drei verbleibenden BRM beschließen den Rücktritt des gesamten BR und leiten Neuwahlen ein.
Erstellt am 15.01.2012 um 18:05 Uhr von Robomom
Hallo , erstmal danke für die Antworten, haben mir etwas weitergeholfen.
Zu Rolfo: das mit den Neuwahlen geht nicht einfach so, es sind noch Nachrücker da.
Erstellt am 15.01.2012 um 20:33 Uhr von peanuts
"das mit den Neuwahlen geht nicht einfach so, es sind noch Nachrücker da."
Wenn die E-BRM tatsächlich erklärt haben, nicht nachrücken zu wollen, kommt das einer Amtsniederlegung gleich und ihr müsst neu wählen.
Die ganzen vorgenannten Umwege könnt ihr euch ersparen.