Hallo BR Kollegen,
wir haben eine Betriebsvereinbarung über flexible Arbeitszeit. Der BV nach können Mitarbeiter Plusstunden in einem Stundenkonto (Zeitguthaben bis +60 Std.) ansammeln. (über 60 Std. wird ausbezahlt)
Den Mitarbeitern kann zu Lasten des Zeitguthabens Arbeitsfrei (Abbau des Zeitguthabens) gewährt werden.
Früher war es kein Problem die angesammelten Stunden in Absprache mit der Abteilung Tageweise abzubauen.
Nun verlangt der Arbeitgeber, dass die Stunden nur noch stundenweise abzubauen sind(max. 4 Std. am Stück). Ist diese Anweisung des Arbeitgebers nicht Mitbestimmungspflichtig nach BetrVG §87 Abs.1 Nr. 1, 2 ? (Dann könnten wir das vor eine Einigungsstelle bringen)
Leider ist der Abbau Zeitguthabens nicht näher in der BV definiert.

Vielen Dank
Gloria