Erstellt am 11.01.2012 um 08:09 Uhr von pitsieben
@Lareus,
eure BV ist meiner Meinung nach ungültig,
siehe BetrVG § 77 Durchführung gemeinsamer Beschlüsse Betriebsvereinbarungen
Abs.3
1Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind oder üblicherweise geregelt werden, können nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein.
2Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt.
Eine andere Möglichkeit wäre ein Haustarifvertrag mit einer im Betrieb vertretenden Gewerkschaft.
Erstellt am 11.01.2012 um 09:18 Uhr von gironimo
so ist es -
aber wenn es bei Euch schon eine BV gibt, die eigentlich nicht möglich wäre, könnt Ihr sie auch vorzeitig kündigen.
Wenn Ihr wirklich korrekt handeln wollt, nehmt die Gewerkschaft mit ins Boot.
Erstellt am 11.01.2012 um 09:37 Uhr von kunzundhinz
Sofern bei Euch nicht ein TV gilt welcher eine solche BV ausdrücklich zulässt kann man nur die Aussage der Koll. oben betreffend der Gültigkeit unterstützen. Wobei ich keinen TV kenn der eine solche Öffnugsklausel beinhaltet.
Vielleicht kommt ja der AG in Folge der Kündigung darauf, dass diese BV keine Gültigkeit hat und daher sich auch kein AN darauf berufen kann.
Daher sollte man ggf. besser ganz still sein.
Erstellt am 11.01.2012 um 09:39 Uhr von BRVLH
mhh, woher wollt ihr den wissen, das Pkt. 2 von pitsieben nicht zutrifft?
"2Dies gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt."
Erstellt am 11.01.2012 um 09:44 Uhr von rkoch
Die Frage ist OB ihr sie kündigen solltet!
Da die BV als solche eigentlich unmöglich ist, kann die von Euch gewünschte Änderung mit der Kündigung auch nicht erzwungen werden, da die Einigungsstelle nicht zuständig ist.
Eure BV stellt quasi eine freiwillige Zusage von Lohnerhöhungen durch den AG dar, und so lange er sich daran hält, Bingo. Kündigt ihr die BV fühlt sich der AG wohl nicht mehr an seine Zusage gebunden. Im schlimmsten anzunehmenden Fall verweigert er einfach den "Abschluß" einer neuen BV (sprich: einer erneuten freiwilligen Zusage). Erzwingen könnt ihr als BR nichts, die Kündigung hätte also einfach die Folge das es zukünftig gar keine Lohnerhöhungen mehr gibt.... Die MA werden es danken.
Einziger Weg: Geht auf Euren AG zu und fragt VORSICHTIG an was er von einer erhöhung der Lohnerhöhungen hält. Das ihr nix erzwingen könnt müsst ihr ihm ja nicht sagen. Und so weit er darauf eingeht nehmt mit was mitzunehmen ist, aber kommt ihm nur nicht zu hart, nicht das er auf stur schaltet und Euch (zurecht) die Lohnerhöhungen wegnimmt, indem ER die BV kündigt.
Alternative natürlich wie schon von pitsieben/gironimo gesagt: Einen möglichst hohen (>80%) Organisatiosngrad bei der GEW schaffen (indem möglichst alle MA in die zuständige GEW eintreten) und dann die GEW in Tarifverhandlungen schicken! Ein derart erreichter (ggf. mit Streik erkämpfter) TV (oder ein Verbandseintritt des AG mit Bindung an den Flächen-TV) wäre rechtlich bindend (im Gegensatz zu dieser BV).
Erstellt am 11.01.2012 um 09:50 Uhr von rkoch
> woher wollt ihr den wissen, das Pkt. 2 von pitsieben nicht zutrifft?
Im Ernst? Was wäre ein TV, der bei den LOHNERHÖHUNHEN eine derart abweichende Regelung (Festlegung vollkommen abweichender Lohnerhöhung durch BV) zuläßt, wert? Gar nichts, da der BR dem AG hilflos ausgeliefert wäre (Arbeitskampfverbot).
Derartige Klauseln in TV laufen IMHO immer darauf hinaus das durch FREIWILLIGE BV mehr oder weniger geringe Anteile der tariflichen Lohnerhöhung zeitweilig abbedungen werden können, z.B. indem die Lohnerhöhung zu einem früheren/späteren Zeitpunkt wirksam wird.
Eine Klausel die dem BR in der Art wie beschrieben (2,5%) freie Hand bei der Festlegung der Höhe gibt kann ich mir bestenfalls bei den Christlichen vorstellen, und selbst die haben sich IMHO so was noch nicht getraut.
Erstellt am 11.01.2012 um 10:05 Uhr von kunzundhinz
BRVLH
,,Pkt. 2 von pitsieben
Darauf habe ich doch hingewisen auch, dass ich mir einen solche TV nicht vorstellen kann.
rkoch
...schon gar nicht bei Chr... Gewerkschaften bzw. deren TV. Denn wenn sie überhaupt einmal gültige TV abschließen können, sind diese ja so kenne ich sie immer negativer für AN. Eine solche Klausel würde daher dort gar nicht hineinpassen..
Erstellt am 11.01.2012 um 10:13 Uhr von rkoch
> würde daher dort gar nicht hineinpassen..
Warum denn nicht:
"AG und BR vereinbaren per freiwilliger BV ob eine Lohnerhöhung stattfinden soll sowie ggf. die Höhe der Lohnerhöhung"
Abgesehen davon das die GEW gar keine Erhöhung vereinbart: geht es denn noch negativer? :-) Im Ernst: Natürlich kann ich mir auch keine derartige Klausel vorstellen. Insofern war auch mein Seitenhieb auf die C. G. als Scherz gemeint.
Erstellt am 11.01.2012 um 10:17 Uhr von BRVLH
>>Im Ernst? Was wäre ein TV, der bei den LOHNERHÖHUNHEN eine derart abweichende Regelung (Festlegung vollkommen abweichender Lohnerhöhung durch BV) zuläßt, wert? Gar nichts, da der BR dem AG hilflos ausgeliefert wäre (Arbeitskampfverbot).
@rkoch
Ist das dein Ernst????
Das heisst ja, das sie immer und immer wieder nur 2,5% und eine Einmalzahlung in Höhe von xyz haben dürfen. Deshalb ja der Pkt. 2 den pitsieben gepostet hat um sowas zu verändern. Aber ich gehe mal jetzt davon aus, das du und deine KollgInnen sich damit abfinden, eine Erhöhung der dort angeführten Zahlen im TV ist nicht drin, also finden wir uns damit ab. Oder??
Erstellt am 11.01.2012 um 10:46 Uhr von rkoch
BRVLH: Jetzt weiß ich wirklich nicht was Du willst....
Ein TV der ordentliche Lohnerhöhungen vorsieht hat normalerweise das Maximum bereits herausgeholt. Eine Öffnungsklausel die dem BR andere Abschlüsse zugestehen würde kann also in 99% aller Fälle nicht dazu führen das der AG noch was oben drauf legt, eher anders herum, denn der BR KANN eben nichts erzwingen. Er kann weder einen Streik anzetteln noch die Einigungsstelle anrufen (Können könnte er die Einigungsstelle anrufen, aber so bald der Einigungsstellenvorsitzende erfährt das es um eine Lohnerhöhung geht bläst er die Sache ab). Wenn der AG also nicht will wird das ganze eine Luftnummer! Was anderes ist natürlich wenn die GEW anrückt und mit Streik einen höheren (Haus-)TV aushandelt, aber wozu dann noch die Öffnungsklausel nach Pkt. 2? Was sollte diese an dieser Situation noch verbessern? GEW rückt an, erkämpft mit Streik bei dem AG 5% und dann geht der BR hin und will 7%? Oder was?
Wenn der AG übertariflich zahlen will (sofern ein TV gilt), warum tut er es nicht einfach? Dazu braucht er keine BV! Evtl. wäre der BR bei der Verteilung der übertariflichen Zahlung in der Mitbestimmung, dazu braucht er aber wiederum keine Öffnungsklausel, denn das Recht dazu hat er per Gesetz...
> Das heisst ja, das sie immer und immer wieder nur 2,5% und eine Einmalzahlung in Höhe von xyz haben dürfen.
Woraus leitest Du DAS denn ab? Die BV so wie sie ist hat mit TV nichts zu tun - und eine Änderung kann der BR nicht erzwingen (ich wiederhole mich) selbst wenn sie die Folge einer Öffnungsklausel in TV wäre. Sie sollen doch eigentlich froh sein das der AG freiwillig jedes Jahr diese 2,5% hinlegt! Das hätte er außerhalb eines TV ja nicht gemusst! So eine Erhöhung haben in den letzten Jahren selbst GEW nicht geschafft (die Abschlüsse der letzten Jahre waren zwar oft höher hatten aber auch oft Laufzeiten von mehr als einem Jahr, also auf das Jahr bezogen weniger als diese 2,5% im Jahr mit Zinseszins, geschweige denn eine Einmalzahlung oben drauf!).
Ich sage ja selbst das der BR gerne den AG auf eine höhere Lohnerhöhung ansprechen kann und so weit er freiwillig mitmacht, touchee. Das diese BV nicht als "BV" wirksam wird sondern auf anderer Ebene (Gesamtzusage) ändert ja letztlich nichts daran das sie wirksam ist!
Vielleicht reden wir aneinander vorbei.. Zur Erinnerung:
Pkt. 2 ist §77 (3) Satz 2 BetrVG. Sprich: Lohnerhöhung ist nach Satz 1 (Pkt. 1) absolut verboten, es sei denn es gibt einen TV der dem BR zugesteht eine vom TV abweichende Lohnerhöhung (freiwillig da nicht erzwingbar) auszuhandeln (Satz bzw. Pkt. 2)
Erstellt am 11.01.2012 um 13:12 Uhr von Lernender
Mal abgesehen davon ob es erlaubt ist oder nicht, solange der AG zahlt finde ich 2,5% jährlich ein gutes Ergebnis dem ich sofort zustimmen würde.