Gibt es eine Handlungspflicht für den BR (mit mindestens 5 Auszubildenden) die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung(JAV) anzustoßen, wenn es diese bisher noch nicht gab?
Im Umkehrschluss: Wenn kein Auszubildender zum BR kommt und darum bittet, dass ein Wahlvorstand bestimmt wird, dann braucht der BR auch nicht tätig zu werden?

Und was ist, wenn die Auszubildenden kein Interesse an einer JAV haben?

Müsste bis zur erstmaligen Wahl bis zum 01.10.2012 gewartet werden oder könnte, da es bisher keine JAV gab, gleich zur Wahl geschritten werden?

Als Hintergrund: längere Zeit gab es keine oder kaum Auszubildende im Betrieb.