Zuzahlung zur Brille
Wir arbeiten in einem Unternehmen wo die Augen zu 100% gefragt sind, kann der AG für die Zuzahlung von Brillen mit heran gezogen werden auch wenn keine Betriebsvereinbarung besteht? Wenn ja wie sollen wir vorgehen oder was können wir tun um den AG davon zu überzeugen das er eine Zuzahlung leistet?
Community-Antworten (4)
10.01.2012 um 13:08 Uhr
Hallo,
hier mal Stichwort ,Arbeitsplatzbrille' googlen,da kommt schon einiges zu tage.
10.01.2012 um 13:11 Uhr
Hallo, wenn es um Bildschirmarbeit geht, siehe BildschirmarbeitsVO: § 6 Untersuchung der Augen und des Sehvermögens Für die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens einschließlich des Zurverfügungstellens von speziellen Sehhilfen gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768), die im Anhang Teil 4 einen Anlass für Angebotsuntersuchungen enthält, in der jeweils geltenden Fassung.
10.01.2012 um 13:48 Uhr
GANZ Wichtig!!!
Max. Nur die notwenigen Kosten. Also einfaches "Kassengestell" und auch bei den Gläser max. die für diese Tätigkeit und der anfallenden Sehrschwäche notwenigen Kosten/Gäser. Das sind dann auch i.d.R. max die Kassenleistungen. Also i.d.R. keine Kusnstoffgläser und auch so was Entspiegelung usw. betrifft.
Letztlich, hat der AG die Kosten getragen, handelt es sich um ein Arbeitsmittel und hier kann daher dann der AG verlangen, dass die Brille am Arbeitsplatz verbleiben muss. Also nicht mit nach Hause genommen werden darf.
Daher ist immer eine sinnvolle BV anzuraten.
PS: ...Wir arbeiten in einem Unternehmen wo die Augen zu 100% gefragt sind,
Das ist doch auch i.d.R. in allen Betrieben so.
Daher ist der AG auch nicht für die private Brille weil man z.B eine angeborenen Sehschwäche hat zuständig. Dafür ist einzig die Krankenkasse zuständig soweit diese NOCH leisten muss. Ratsam eine private Zusatzversicherung bei der KK
10.01.2012 um 16:57 Uhr
Gute Infos gibt's auch bei ergo-online;
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