Kommunikationsmittel für den BR - muss vor jeder Veröffentlichung im Intranet die Freigabe durch die PA eingeholt werden?
Hallo BR Kollegen,
wir haben in unserem Firmeneigenen Intranet eine Rubrik für den BR reserviert. Darüber werden auch unter anderem die Mitarbeiter auf dem laufenden gehalten. Meine Frage dazu muuss vor jeder veröffentlichung im Intranet die Freigabe durch die PA eingeholt werden ?? Wie können wir entsprechend argumentieren.
Community-Antworten (2)
29.11.2007 um 13:56 Uhr
PA=Personalabteilung? Warum grad die, warum nicht das Hausmeisterbüro? grins
Zitat aus Fitting, 22. Auflage, zu § 40 BetrVG, Rn 133: "Hierzu gehört auch das Recht, im Rahmen eines Intranets eine eigene Homepage des BR mit zu seinen Aufgaben gehörenden Informationen einzurichten, ohne dass hierauf der Arbeitgeber Einfluss nehmen darf (...) Hinsichtlich des Inhalts gelten die Ausführungen zum Schwarzen Brett uneingeschränkt."
29.11.2007 um 22:59 Uhr
Nein!!!!!!!!! Das wäre gleichzusetzen mit einer Zensur des Arbeitgeber. Übrigens: Ein BR holt sich keine Genehmigung vom Arbeitgeber für seine Rechte, sondern der BR fordert sie. Werden die Rechte verweigert, sollte der BR sie durchsetzt.
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