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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kommunikationsmittel für den BR - muss vor jeder Veröffentlichung im Intranet die Freigabe durch die PA eingeholt werden?

V
vmaxreiner2
Okt 2017 bearbeitet

Hallo BR Kollegen,

wir haben in unserem Firmeneigenen Intranet eine Rubrik für den BR reserviert. Darüber werden auch unter anderem die Mitarbeiter auf dem laufenden gehalten. Meine Frage dazu muuss vor jeder veröffentlichung im Intranet die Freigabe durch die PA eingeholt werden ?? Wie können wir entsprechend argumentieren.

5.26202

Community-Antworten (2)

S
Sternburg

29.11.2007 um 13:56 Uhr

PA=Personalabteilung? Warum grad die, warum nicht das Hausmeisterbüro? grins

Zitat aus Fitting, 22. Auflage, zu § 40 BetrVG, Rn 133: "Hierzu gehört auch das Recht, im Rahmen eines Intranets eine eigene Homepage des BR mit zu seinen Aufgaben gehörenden Informationen einzurichten, ohne dass hierauf der Arbeitgeber Einfluss nehmen darf (...) Hinsichtlich des Inhalts gelten die Ausführungen zum Schwarzen Brett uneingeschränkt."

DAH
Der alte Heini

29.11.2007 um 22:59 Uhr

Nein!!!!!!!!! Das wäre gleichzusetzen mit einer Zensur des Arbeitgeber. Übrigens: Ein BR holt sich keine Genehmigung vom Arbeitgeber für seine Rechte, sondern der BR fordert sie. Werden die Rechte verweigert, sollte der BR sie durchsetzt.

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