keine Betriebsversammlung und Geschlechterquote
Was für Konsequenzen hat es, wenn nie eine Betriebsversammlung seit der letzten BR-Wahl einberufen wurde?
Bei der BR-Listenwahl wurde das Geschlecht der Minderheit berücksichtigt. Nun ist das Geschlecht der Minderheit im BR auf 20% gesunken, da alle Erstzmitglieder des anderen Geschlechts sind, die nachgerückt sind und es gibt kein Ersatzmitglied weder des einen noch des anderen Geschlechts mehr.
Community-Antworten (5)
08.01.2012 um 14:00 Uhr
@MeierSt Da es kein Minderheitsgeschlecht mehr gibt, wird man dann unabhängig davon weitermachen dürfen.
Man könnte hins. der BetrVers. als AN den BR auffordern, eine solche regelmäßig stattfinden zu lassen. Es wird aber garantiert gleich den ein oder anderen geben, der § 23 BetrVG ins Spiel bringen wird.
08.01.2012 um 14:16 Uhr
Ja nu, THEORETISCH besteht diese Chance ja auch :-D
08.01.2012 um 14:22 Uhr
Es wäre müssig hier den § 23 BetrVG ins Spiel zu bringen. Mal angenommen es gebe dann wirklich mal Neuwahlen. Es würden die selben Leute wiedergewählt und nichts würde sich ändern. Hier hilft es mehr mit Argumentation warum Betriebsversammlungen so wichtig sind für einen BR und die gesamte Belegschaft. Ein BR kann nur stark sein mit Belegschaft im Rücken. Ist die nicht der Fall ist es nur Machtgehabe und Selbstdarstellung.
08.01.2012 um 14:33 Uhr
Ich habe mich zu dem Thema Betriebsversammlungen schon öfter geäußert. Viele BR's führen nicht die regelmäßigen Versammlungen durch. Dies stellt eine Amtspflichtsverletzung dar. Nur ist es natürlich so, dass der Umstand, das keine Versammlungen statt finden, oft niemanden im Betrieb stört - und wo kein Kläger da kein Richter. Die Frage wäre also: Wann wird die Amtspflichtsverletzung zu einer solchen? Die Antwort: Wenn ein AN die Durchführung der Versammlungen gefordert hat. Dagegen rechtlich vorzugehen, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde daher zunächst einmal den BR (schriftlich) auffordern, die Versammlungen durchzuführen. Tut er es nicht, würde ich die Gewerkschaft um Hilfe bitten, da diese hier ja ein eigenes Recht hat.
08.01.2012 um 15:04 Uhr
MeierSt, wenn Du nicht der einzige Kollege bist, der sich über die fehlende BetrVers ärgert, könnte man den BR gemeinschaftlich, schriftlich auffordern, eine solche einzuberufen. Gleichzeitig könnte man, wenn es z. B. einen aktuellen Anlass gibt, damit drohen, den AG um eine Mitarbeitervers. zu bitten, wenn der BR den KollegInnen die Bitte versagen sollte.
Ob so etwas bei Euch funktioniert, musst Du selbst abwägen.
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