Für die anstehende BR-Wahl haben wir 270 männliche und 30 weibliche Wahlberechtigte, von denen sich bis Anfang 2019 3 in Elternzeit befinden. Wenn diese 3 Frauen bei der Berechnung der Geschlechterquote mitgerechnet werden, steht den weiblichen Beschäftigten als Minderheit mindesten ein Sitz im BR zu. Wenn diese 3 Frauen nicht mitgerechnet werden dürfen, entfällt dieser Anspruch der Minderheit. Meine Frage: werden Wahlberechtigte in Elternzeit bei der Ermittlung der Geschlechterquote mitgerechnet oder nicht?