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Geschlechterquote bei Elternzeit

W
Wonder
Apr 2018 bearbeitet

Für die anstehende BR-Wahl haben wir 270 männliche und 30 weibliche Wahlberechtigte, von denen sich bis Anfang 2019 3 in Elternzeit befinden. Wenn diese 3 Frauen bei der Berechnung der Geschlechterquote mitgerechnet werden, steht den weiblichen Beschäftigten als Minderheit mindesten ein Sitz im BR zu. Wenn diese 3 Frauen nicht mitgerechnet werden dürfen, entfällt dieser Anspruch der Minderheit. Meine Frage: werden Wahlberechtigte in Elternzeit bei der Ermittlung der Geschlechterquote mitgerechnet oder nicht?

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Community-Antworten (2)

C
celestro

17.01.2018 um 22:27 Uhr

Ja, werden Sie !

E
Erbsenzähler

18.01.2018 um 08:23 Uhr

Ja, natürlich! Zitat: "Auch Personen, deren Arbeitsverhältnisse mit dem Arbeitgeber, etwa wegen Mutterschaft, Elternzeit, Wehr- oder Zivildienst ruhen, gehören weiterhin zur Belegschaft des Betriebes und sind daher wahlberechtigt." Quelle: http://www.soliserv.de/pdf/BR-Wahl-Wahlberechtigung.pdf Also zählen sie mit.

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