Erstellt am 17.01.2018 um 21:27 Uhr von celestro
Erstellt am 18.01.2018 um 07:23 Uhr von Erbsenzähler
Ja, natürlich!
Zitat: "Auch Personen, deren Arbeitsverhältnisse mit dem Arbeitgeber, etwa wegen
Mutterschaft, Elternzeit, Wehr- oder Zivildienst ruhen, gehören weiterhin zur
Belegschaft des Betriebes und sind daher wahlberechtigt."
Quelle: http://www.soliserv.de/pdf/BR-Wahl-Wahlberechtigung.pdf
Also zählen sie mit.