Erstellt am 08.01.2012 um 11:51 Uhr von Franklin
Ja, natürlich. Kostenlose Rechtsberatung und kostenlose Vertretung vorm Arbeitsgericht.
Die Nichtmitglieder müssen entweder einer Rechtsschutzversicherung haben oder selber zahlen...
Erstellt am 08.01.2012 um 11:57 Uhr von Kölner
@Altenberg
Was schwebt Dir denn vor?
OT:
- Es gibt ja bei den Gewerkschaften diesen internen Vermittlungsservice. Da werden alle AN gemäß Ihren Fähigkeiten und Qualifikationen sofort weitervermittelt
- Auch gibt es die Möglichkeit, den Gewerkschaftsbeitrag der letzten 10 Jahre als sogenannte Einmalprämie und/oder Integrationsprämie zurückzuerhalten
Erstellt am 09.01.2012 um 09:39 Uhr von rkoch
> Haben Gewerkschaftsmitglieder bei schließung eines Betriebsteil Vorteile gegenüber Nicht-Mitgliedern?
Ergänzend: Falls die Gewerkschaft bei der Schließung beteiligt ist/war, indem ein diesbezüglicher (Haus-)TV abgeschlossen wurde (was bei großen Firmen mit hoher Macht der GEW durchaus vorkommt), so gilt dieser grundsätzlich erstmal nur für GEW-Mitglieder (was nicht heißt, das der AG die "Vergünstigungen" dieses TV nicht auch Nicht-Mitgliedern geähren kann, aber warum sollte er?). Insofern können GEWM auch in dieser Situation Vorteile haben.
U.U. werden derartige TV aber auch abgeschlossen um tarifliche Vergünstigungen aufzuheben, z.B. um einem eigentlich nach TV unkündbaren AN Ärger bei der Beantragung von ALG zu ersparen. Derartiges gilt dann u.U. aber definitiv nicht für Nicht-GEWM, allerdings gilt für die u.U. ohnehin die Unkündbarkeitsklausel nicht....