Erstellt am 08.01.2012 um 10:37 Uhr von Kölner
@Ferbedienung
Selbstbeurlaubung ist immer ein Kündigungsgrund.
Bist Du in der dieser Anegelegenheit abgemahnt worden?
Erstellt am 08.01.2012 um 10:54 Uhr von Fernbedienunge
Ja habe eine bekommen.Was ist denn mit verstoss gegen TV oder Arbeitszeitgesetz?
Erstellt am 08.01.2012 um 11:05 Uhr von kunzundhinz
Was ist denn mit verstoss gegen TV oder Arbeitszeitgesetz?
Das hat mit einer möglichen Kündigung erst einmal nicht zu tun!
Verstöße gegen das ArbZG könnte man der zuständigen Aufsichtsbehörde melden. Verstöße gegen den TV der Gewerkschaft sofern man Mitglied ist.
Mehr arbeit unterliegt immer der Mitbestimmung des BR, er kann sich hier also nicht heraushalten. Auch bei Verstößen gegen das ArbZG sollte/müsset der Br ge, § 80 Abs. 1 handeln.
In allen Fällen kann der AN auch klagen
Erstellt am 08.01.2012 um 11:22 Uhr von Fernbedienung
Und was würdet ihr mir nun raten?
Erstellt am 08.01.2012 um 11:47 Uhr von NoPain
Also zuerst einmal würde ich mir den § 23 BetrVG mal ansehen und den BR sonstwohin treten! Es ist Aufgabe des BR die geltenen Gesetze und BV im Betrieb durchzusetzen und auf deren Einhaltung zu drängen! Hier dürfte wohl gegen so einigen verstoßen worden sein, schätze ich jedanfalls mal, kenne nicht alle Ausnahmeregelungen im Bewachungsgewerbe.
Hast Du Deinem AG auf die hohe Stundenzahl angesprochen bzw. hingewiesen ehe Du "nein" gesagt hast? Den BR? Was haben die gesagt?
Deine "Arbeitsverweigerung" kannst Du u.v.a. auch mit dem Recht Deiner körperlichen Unversehrtheit begründen ( Art. 2 GG ), denn niemand muss seine Gesundheit übermässig strapazieren lassen. Weitere §§ habe ich jetzt nicht parat, bin vor kurzem erst aufgestanden ;) Aber einen Wink, dass Du Dich informell auch an Berufsgenossenschaft, Gewerbeamt und Gewerkschaft wendest, sollte Deinem AG zum Nachdenken bewegen.
Ich weiss nicht wie Du so drauf bist, ich wünsche meinem AG immer viel Glück wenn er mir mit Abmahnungen oder möglichen Kündigungen oder anderen Einschränkungen droht und das schon bevor ich BR geworden bin ;)
Ich würde Dir raten einen Fachanwalt aufzusuchen und mit ihm den Fall erörtern, wenn eine Abmahnung oder noch schlimmer eine Kündigung gerechtfertigt wäre, dann fresse ich einen Besen der 10 Jahre in sonstwas gestanden hat!
Erstellt am 08.01.2012 um 12:20 Uhr von Kölner
@NoPain
Im bewachungsgewerbe sind diese Stundenzahlen aber auf jeden Fall möglich!
Wegen dieser Selbstbeurlaubung wird 'Fernbedienung' sicher nicht gekündigt werden können (rechtlich gesehen), da er bereits vom AG sanktioniert wurde (Abmahnung).
@Fernbedienung
Entspannung...
...und wenn Du Dich jetzt an Dein Vertragspflichten und Nebenpflichten hälst, kann man diesen Job auch weiterhin ausführen.
Erstellt am 08.01.2012 um 12:23 Uhr von peanuts
"Und was würdet ihr mir nun raten?"
Die Abmahnung zur Kenntnis nehmen, weil berechtigt und künftig Stunden verweigern, die über die 260 Stunden hinaus gehen.
Erstellt am 08.01.2012 um 12:24 Uhr von kunzundhinz
@NoPain
18 Std und GG wegen körperlicher Unversehrtheit?????
Kölner
der AG droht mit Kündigung, also bei Wiederholung.
@Fernbedienung
Also den AG ggf einmal slebst oder per Anwalt auf TV/ArbV und ArbZG hinweisen, könnte hier zum Umdenken des AG führen. Doch es macht dann wohl auch leider i.d.R. das Arbeiten dort nicht leichter.
Erstellt am 08.01.2012 um 12:26 Uhr von Kölner
@kunzundhinz
siehe peanuts!
Erstellt am 08.01.2012 um 12:32 Uhr von NoPain
@Kölner,
Ja, das mag schon sein, wie gesagt, kenne nicht alle Ausnahmeregelungen aber 278 Stunden finde ich schon arg viel!
AN sind aber auch geschützt, Stichworte Familie, Privatleben und ganz besonders vor kurzfristigen Arbeitszeitänderung, insbesondere gegen verstöße im TzBfG ( Arbeitszeitänderungen = 96 Stunden Regelungen ). Also, je nach dem wir diese 278 Stunden zustande gekommen sind, würde ich auch gegen die Abmahnung vorgehen!
Erstellt am 08.01.2012 um 12:33 Uhr von gironimo
wie hier schon geschrieben wurde: Die Selbstbeurlaubung war nicht o.k. (da kann auch der BR nix machen). Ich würde die Abmahnung auf sich beruhen lassen und in Zukunft "Selbstjustiz" vermeiden.
Ich sehe es auch so: Der BR MUSS eigentlich handeln, wenn die Kollegen Ihre Zeiten nicht bezahlt bekommen bzw. keinen Zeitausgleich erhalten. Für die Anwendung tariflicher Regelungen Sorge zu tragen ist nun mal Aufgabe des BR (mal abgesehen von der Mitbestimmung bei Mehrarbeit etc.).
Wenn der BR nicht handelt oder nicht erfolgreich ist, kannst Du den Rechtsweg beschreiten (natürlich auch ohne Umweg über den BR). Hierzu solltest Du entweder die Gewerkschaft aufsuchen (Stichworte: Mitgliedschaft - Rechtsschutz) oder einen Fachanwalt aufsuchen.
Erstellt am 08.01.2012 um 15:02 Uhr von Lotte
peanuts,
"Die Abmahnung zur Kenntnis nehmen, weil berechtigt und künftig Stunden verweigern, die über die 260 Stunden hinaus gehen."
Das widerspricht sich ohne nähere Erklärung aber etwas, oder?
Fernbedienung,
Du kannst im ersten Go keine Stunden verweigern. Du kannst den AG schriftlich darauf hinweisen, dass Du in Zukunft nicht mehr bereit bist, über Deine tarifvertragliche Arbeitszeit hinaus Dienste zu übernehmen.
Sollte der AG weiter Dienste anordnen über die tarifvertragliche Arbeitszeit hinaus, würde ich das mit Hinweis auf og. Schreiben ablehnen. Dann bekommst Du entweder die Kündigung, eine weitere Abmahnung gegen die Du dann vorgehen kannst oder wirst von den Diensten oberhalb von 260 Stunden befreit.
Erstellt am 08.01.2012 um 21:04 Uhr von peanuts
"Das widerspricht sich ohne nähere Erklärung aber etwas, oder?"
Kann auch ohne nähere Erklärung keinen Widerspruch erkennen.
"Du kannst im ersten Go keine Stunden verweigern."
Selbstverständlich kann ein AN unzulässige Überstunden/Mehrarbeit auch ohne Vorwarnung verweigern.
Er kann, aber muss das seinem AG nicht im Vorfeld schriftlich mitteilen.
Den Vorteil einer solchen Vorankündigung kann ich auch nicht erkennen.
Erstellt am 08.01.2012 um 22:25 Uhr von Laffo
@Fernbedienung
ich würde dir raten hier eine Gegendarstellung zur Abmahnung zu schreiben, in welcher du alle Daten & Fakten erwähnst die dich zu dieser arbeitsvertraglich drastischen Maßnahme bewogen hat. Du solltest dabei die Mehrarbeit, die daraus resultierende Mehrbelastung deiner Gesundheit, die Belastung deines sozialen Umfeldes (Familie,Freunde,Verein..) mit einbeziehen.Weiterhin könntest du mit angeben, ob diese Anweisung denn überhaupt gesetzeskonform war? In diesem Fall gegen § 87 BetrVG,TV, § 106 GewO verstößt. Du solltest nicht hineinschreiben, dass du diesen Schritt bewusst getan hast, sondern um deiner Gesundheit vorsorge zu leisten, da durch diese ständige Mehrbelastung du nicht möchtest, dass dein AG dann mögliche unnötige AU-kosten zur Widerherstellung deiner vollen Arbeitskraft aufzubringen hat.
Erstellt am 08.01.2012 um 22:50 Uhr von Lotte
peanuts,
ich würde es schriftlich machen, damit es nachweisbar ist, dass es angekündigt wurde. Einfach der Arbeit fernbleiben geht nämlich nicht, so kann man Dein Statement aber durchaus verstehen.