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Freigestellte Betriebsrätin ist schwanger aber was passiert mit der Freistellung

N
Nana
Okt 2022 bearbeitet

Hallo, ich bin freigestellte Betriebsräten in einem 13 Gremium mit 3 Freigestellten. Gewählt wurde durch Persönlichkeitswahl. Nun bin ich schwanger und wüsste gerne wie ich am besten vorgehen sollte um meine Freistellung nicht zu verlieren.

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Community-Antworten (17)

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Relfe

29.03.2022 um 12:13 Uhr

die Freistellung wird ja vom Gremium erteilt, das liegt also gar nicht in deinem Entscheidungsbereich, das Du freigestellt wirst und bleibst. Wenn der BR jetzt für deine Abwesenheit (evt. ja noch Elternzeit dazu) das ein anderes BRM freigestellt werden soll, dann kannst Du dagegen nichts machen.

Aber andersrum gedacht: Du bist in Mutterschutz und EZ und kannst trotzdem BR-Arbeit machen, warum nicht die Freistellunf einem anderne BRM zukommen lassen? Dann wäre doch noch ein weiteres BRM voll für BR-Arbeit verfügbar?

Natürlich kannst Du später auch wieder die Freistellung zurück bekommen, wenn der BR das so entscheidet.

Evt einfach mit dem gesamten Gremium mal absprechen, was am effektivsten für den BR ist?

C
Catweazle

29.03.2022 um 13:27 Uhr

Ganz so einfach ist das nicht. Es stellt nicht der BR frei sondern der Arbeitgeber.

M
Moreno

29.03.2022 um 13:39 Uhr

Catweazel wieso ist das nicht einfach? Der BR entzieht der Mutter die Freistellung weil sie vielleicht ein Jahr nicht da ist. Da hat der AG überhaupt nix zu melden!

J
John_

29.03.2022 um 14:42 Uhr

Die Freistellung muss nicht zwangsläufig entzogen werden. Der BR kann Ersatzfreistellung wählen die im Falle der Verhinderung des freigestellten BRM an ihre Stelle treten.

So spart der BR sich auch Arbeit weil er nicht jedes mal die Freistellung entziehen und den Freistellungsprozess durchlaufen muss.

§
§§Reiter

29.03.2022 um 14:47 Uhr

Wir haben in unserer Geschäftsordnung geregelt, dass im Falle meiner Verhinderung, meine Freistellung, für die Dauer meiner Verhinderung, an meinen Stellvertreter übergeht. Natürlich ist darüber auch gem. § 38 Abs. 2 BetrVG mit dem AG beraten worden.

R
Relfe

29.03.2022 um 16:01 Uhr

@catwaelze:

die TE ist jetzt freigestellt, geht in Mutterschutz evt EZ und der BR beschließt sie danach wieder Freizustellen. Jetzt geht der BR zum AG und sagt:

  1. Freistelungsanspruch besteht
  2. die MA (TE) soll freigestellt werden

und jetzt muss der AG Gründe aufführen, warum die TE nicht freigestellt werden kann. Bei der Vorgeschichte würde mich interessieren, warum das nicht gehen sollte? In diesem Fall: es ist so einfach :-)

C
Catweazle

29.03.2022 um 16:21 Uhr

Ich habe nicht behauptet, dass es nicht geht. Vor jeder Wahl muss die Beratung mit dem Arbeitgeber stattfinden. Vorher hat noch die Abwahl unter Berücksichtigung der letzten Wahl zu erfolgen.

R
rtjum

29.03.2022 um 17:05 Uhr

'" Vorher hat noch die Abwahl" welche Abwahl?

C
Catweazle

29.03.2022 um 17:29 Uhr

Die Abwahl der Freistellung natürlich. Wenn die Freistellungen per Listenwahl erfolgt ist kann sie nur mit einer 3/4-Mehrheit abgewählt werden.

D
DummerHund

29.03.2022 um 17:38 Uhr

@Catweazle Erstellt am 29.03.2022 um 12:47 Uhr von §§reiter Wir haben in unserer Geschäftsordnung geregelt, dass im Falle meiner Verhinderung, meine Freistellung, für die Dauer meiner Verhinderung, an meinen Stellvertreter übergeht. Natürlich ist darüber auch gem. § 38 Abs. 2 BetrVG mit dem AG beraten worden.

Hiernach würde es keiner Abwahl bedürfen.

C
celestro

29.03.2022 um 17:56 Uhr

"Hiernach würde es keiner Abwahl bedürfen."

Hilft nur der TE nicht. ;-))))

D
DummerHund

29.03.2022 um 18:01 Uhr

Warum nicht? Denn in der Regelung würde es ja heißen, im Falle der Verhinderung.

C
Catweazle

29.03.2022 um 18:19 Uhr

Dummerhund, celestro meint: die GO von §§Reiter hilft Nana nicht wirklich.

C
celestro

29.03.2022 um 18:55 Uhr

Genau! Und wenn es bei Nana eine Vertretungsregelung gäbe, wäre das ganze Thema ja niemals erstellt worden.

§
§§Reiter

29.03.2022 um 19:01 Uhr

Zitat von Catweazle: "Dummerhund, celestro meint: die GO von §§Reiter hilft Nana nicht wirklich."

Erstmal natürlich nicht (ist ja unsere GO) ...aber möglicherweise könnte Nana ja auf die Idee kommen diese Klausel für sich und Ihre GO zu übernehmen. Vielleicht war ja das genau mein Gedanke, als ich diese Klausel beschrieben habe, da sich Nanas Problem damit leicht lösen lassen würde... ...aber nur vielleicht...

D
DummerHund

29.03.2022 um 19:04 Uhr

Ich bin jetzt davon ausgegangen, TE liest hier, handelt und bringt rasch neue GO auf dem Weg und klärt oder versucht es mit dem AG zu klären. Ansonsten bin ich bei celestro.

M
Moreno

30.03.2022 um 10:15 Uhr

Na letztendlich wissen wir ja auch nicht was das Gremium möchte. Wenn sie Nana weiterhin als freigestellte Betriebsrätin haben möchten gibt es viele Möglichkeiten.

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