In einem Info-Schreiben der SchwbV am schwarzen Brett habe ich folgendes erwähnt (Originaltext):

-Die Wahl wurde seitens der Firmenleitung angefochten.
-Vermutlich war diese Wahlanfechtung für gewisse Personen wichtiger als die Tatsache sinnlos Zeit und Geld zu verschwenden.


Kann mir daraus jezt eine verhaltensbedingte Kündigung bzw. Abmahnung drohen?
(Die erwähnte Wahlanfechtung hatte ich zum damaligen Zeitpunkt hier im Forum eingestellt)