Info der SchwbV am schwarzen Brett
In einem Info-Schreiben der SchwbV am schwarzen Brett habe ich folgendes erwähnt (Originaltext):
-Die Wahl wurde seitens der Firmenleitung angefochten. -Vermutlich war diese Wahlanfechtung für gewisse Personen wichtiger als die Tatsache sinnlos Zeit und Geld zu verschwenden.
Kann mir daraus jezt eine verhaltensbedingte Kündigung bzw. Abmahnung drohen? (Die erwähnte Wahlanfechtung hatte ich zum damaligen Zeitpunkt hier im Forum eingestellt)
Community-Antworten (6)
29.05.2007 um 17:11 Uhr
lyle, hat man Dir solche Schritte angedroht? Man könnte Dich daran erinnern, dass auch ein SchwbV den Betriebsfrieden nicht stören sollte. Aber ob Dein Verhalten zur Störung gereicht, hätte ich doch Bedenken. Worauf sollte sich denn die Kündigung oder Abmahnung beziehen?
29.05.2007 um 17:21 Uhr
Angedroht noch nicht.
Es ist richtig dass dies nicht förderlich für den Betriebsfrieden ist. Wenn man sich jedoch die Anschuldigungen ansieht mit was man bei der SchwbV-Wahl, bis hin zur Fälschung einer Mail mir alles unterstellt hat, sollte man als Firmenleitung auch das Echo vertragen können.
29.05.2007 um 17:30 Uhr
lyle, entschuldige, aber warum machst Du Dir dann Sorgen um ungekochte Eier? Eine Kündigung geht doch aufgrund dieses Schreibens erstmal gar nicht. Es hängt doch sicher auch schon länger als zwei Wochen?
29.05.2007 um 17:38 Uhr
OK, mag sein dass ich das zu schwarz sehe.
Letzten Donnerstag habe ich es augehängt und seit heute ist es verschwunden
29.05.2007 um 18:01 Uhr
lyle, lies Dir zur Beruhigung mal § 104 BetrVG durch, da merkst Du dann, dass ein Aushang, der noch nichtmal namentlich jemanden angreift, wohl keine Aussicht hätte als Kündigungsgrund vor Gericht akzeptiert zu werden. Du als SchwbV müsstest ja zudem eine ao Kündigung bekommen. Lies Dir dazu auch nochmal den § 96 SGB IX und danach den § 15 des KschG durch. Und dann geh wieder gestärkt an die Arbeit ;-))
29.05.2007 um 18:11 Uhr
Lotte, genau ! Ach wie gut das keiner weis das ich ......
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