Erstellt am 29.05.2007 um 15:11 Uhr von Lotte
lyle,
hat man Dir solche Schritte angedroht?
Man könnte Dich daran erinnern, dass auch ein SchwbV den Betriebsfrieden nicht stören sollte. Aber ob Dein Verhalten zur Störung gereicht, hätte ich doch Bedenken. Worauf sollte sich denn die Kündigung oder Abmahnung beziehen?
Erstellt am 29.05.2007 um 15:21 Uhr von lyle
Angedroht noch nicht.
Es ist richtig dass dies nicht förderlich für den Betriebsfrieden ist.
Wenn man sich jedoch die Anschuldigungen ansieht mit was man bei der SchwbV-Wahl, bis hin zur Fälschung einer Mail mir alles unterstellt hat, sollte man als Firmenleitung auch das Echo vertragen können.
Erstellt am 29.05.2007 um 15:30 Uhr von Lotte
lyle,
entschuldige, aber warum machst Du Dir dann Sorgen um ungekochte Eier?
Eine Kündigung geht doch aufgrund dieses Schreibens erstmal gar nicht. Es hängt doch sicher auch schon länger als zwei Wochen?
Erstellt am 29.05.2007 um 15:38 Uhr von lyle
OK, mag sein dass ich das zu schwarz sehe.
Letzten Donnerstag habe ich es augehängt und seit heute ist es verschwunden
Erstellt am 29.05.2007 um 16:01 Uhr von Lotte
lyle,
lies Dir zur Beruhigung mal § 104 BetrVG durch, da merkst Du dann, dass ein Aushang, der noch nichtmal namentlich jemanden angreift, wohl keine Aussicht hätte als Kündigungsgrund vor Gericht akzeptiert zu werden. Du als SchwbV müsstest ja zudem eine ao Kündigung bekommen.
Lies Dir dazu auch nochmal den § 96 SGB IX und danach den § 15 des KschG durch. Und dann geh wieder gestärkt an die Arbeit ;-))
Erstellt am 29.05.2007 um 16:11 Uhr von waschbär
Lotte,
genau ! Ach wie gut das keiner weis das ich ......