Bildungsmaßnahmen gemäß §98 BetrVG?
Hallo Kollegen,
Darf der Betriebsrat bei der Einführung eines bisher nicht im Ausbildungsbetrieb angebotenen Ausbildungsberufes mitbestimmen?
Community-Antworten (15)
05.01.2012 um 15:40 Uhr
@JohannB Wobei? Bei der Ausgestaltung? Bei der Auswahl des Ausbilders? Wobei will der BR mitbestimmen?
05.01.2012 um 15:45 Uhr
@Kölner Wir haben derzeit in unserem Beitreb nur den Ausbildungsberuf des Industriemechanikers. Wir als Betriebsrat sehen inzwischen die Notwendigkeit auch Industriekaufleute auszubilden. Können wir verlangen, dass der AG diesen Ausbildungsberuf "aufnimmt"?
05.01.2012 um 15:53 Uhr
@JohannB Ist denn der BR = Geschäftsführer? Vermutlich nicht! Demnach kann man dem AG gerne mal einen Tipp geben. Das war es dann auch schon...
05.01.2012 um 17:49 Uhr
Kölner .....Ist denn der BR = Geschäftsführer?
Wenn GF dann ja kein BR. Also nicht vermutlich nicht sondern bestimmt nicht. War aber ja wohl auch hier nicht erst von Dir gemeint. ;-))
JohannB wir hatten hier heute auch das § 74er Gespräch. Das wäre hier ein guter TOP für ein solches. Doch dann sollte man sich als BR auch vorher Gedanken machen, wo dann die Vorteile des AG dabei wären. Denn nur dann hat man eine Chance, dass der AG das Nachdenken darüber anfängt.
05.01.2012 um 18:07 Uhr
Mir stellt sich grundsätzlich die Frage, ob wir als Betriebsrat über dieses Thema (Einführung eines neuen Ausbildungsberufes) mitbestimmen dürfen. Meiner Meinung nach fällt dieses Thema doch unter §98 Absatz 1, oder?
05.01.2012 um 18:53 Uhr
wir brauchen uns in D manchmal nicht zu wundern wenn AG ihren Betrieb ins Ausland verlegen! BRs die meinen Sie dürften in solchen Fragen mitbestimmen sägen am eigenen Stuhl
05.01.2012 um 19:07 Uhr
@ganther
Vielen Dank für Ihre konstruktive und äußerst informative Antwort.
05.01.2012 um 23:18 Uhr
@JohannB Eine Mitbestimmunug über bei Aus-und Weiterbildung über den §98 BetrVG besteht nur in den Bereichen wo schon Ausgebildet wird. Für euer Anliegen solltet ihr euch die §§ 96 und 97 BetrVG anschauen. Eine weitere Möglichkeit bestünde auch noch über die §§ 92 und 92a.
@ganther Keine Antwort kann manchmal hilfreicher sein als wie eine die total daneben ist.
05.01.2012 um 23:25 Uhr
Dann will ichs mal versuchen:
§98 (1) BetrVG: Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen.
Mir stellt sich grundsätzlich die Frage, ob wir als Betriebsrat über dieses Thema mitbestimmen dürfen.
JA, ihr dürft... grundsätzlich.... So - jetzt fällt Dir vielleicht auf das ich in dem Zitat das "Einführung eines neuen Ausbildungsberufes" gelöscht habe.... Warum? Aus welchem Wort dieses Absatzes líest Du ein ZWINGENDES MBR zur EINFÜHRUNG eines neuen Ausbildungsberufes von Seiten des BR heraus? Abs. 1 spricht nur von "hat bei der DURCHFÜHRUNG mitzubestimmen". Nicht etwa von "bei der EINFÜHRUNG" - vgl. §97 (2) BetrVG: "Hat bei der EINFÜHRUNG mitzubestimmen", an dieser Stelle wird das EXPLIZIT so erwähnt, also ist der Umstand das das HIER fehlt bezeichnend! Also: Nur wenn der AG bereits SELBST entschieden hat derartige Maßnahmen durchzuführen (oder vom BR nach §97 (2) über die Einigungsstelle dazu gezwungen wurde), dann hat der BR ein ERZWINGBARES MBR bei der konkreten Art und Weise der Durchführung dieser Maßnahme....
Jetzt klarer? Vor diesem Hintergrund werden die anderen Antworten vielleicht verständlich.
06.01.2012 um 09:43 Uhr
@rkoch und rainerw
Das nenne ich mal eine konkrete und vor allen Dingen hilfreiche Antwort. Vielen Dank.
06.01.2012 um 10:40 Uhr
@JohannB Auch wenn sich die Antwort von rkoch gut liest und sicher hilfreich ist, ist ganthers Antwort auch verständlich: Ein BR ist eben nicht geschäfts-/unternehmensführend tätig. Man kann einem AG im netten beieinander sicher auch mal stecken, dass der ein oder andere Ausbildungsberuf für den Betrieb hilfreich ist, aber erzwingen o.ä. kann man ihn eben nicht.
06.01.2012 um 15:10 Uhr
Hallo, ich finde @ganthers Antwort präzise und treffend. Manche BRs fühlen sich fast wie Chefs.
06.01.2012 um 23:48 Uhr
Ich Oute mich mal und sage, wenn ich mich nicht ab und an so gefühlt hätte, hatte ich nicht das für die Arbeitnehmer erreichen können was ich mit dem Gremium erreicht habe.
Zu ganthers Ausage, man kann es neuen Fragestellern auch freundlicher sagen. Lieber im Ganzen erklären als kurze Statements.
07.01.2012 um 00:00 Uhr
@rainerw Naja. Auch hier gilt: Man kann sich als BR mit allem beschäftigen nur nicht mit dem Wesentlichen. Demnach sind doch die Art der Frage, das was der Fragesteller noch zusätzlich schrieb und die Reaktion von ganther eben genau so verständlich, wie das was 'Mr.Epic' oder 'Mr.Short' dazu schreiben.
07.01.2012 um 00:09 Uhr
@Kölner Hinter dem Wesentlichen steckt oftmals das Alles , Nichts, Oder.....
Gerade Ausbildungen sind nicht nur die Zukunft des Betriebes, sondern auch jeden einzelnen AN........ auch eines BR.
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