Sicherheitsausschuss, wen dürfen wir dort hinschicken?
Hallo liebe Kollegen,
erstmal, ein Frohes neues Jahr, ich hoffe ihr seit gut rein gekommen!!! Und jetzt zu meiner Frage:
Bei uns im Haus wird der Sicherheitsausschuss von Bielefeld nach Hannover verlegt, und uns stellt sich uns die Frage, das wir einen dort hinschicken können, muss dieser jenige welche ein BR mitglied sein? Oder können wir einen Kollegen dort hinschicken?
Community-Antworten (7)
03.01.2012 um 18:47 Uhr
Wenn es sich hier um den Ausschuss für Arbeitssicherheit (ASA) handelt in welchen ja der BR einen Vertreter entsendet, muss es klarer Weise wie sonst auch ein BRM sein.
http://www.decon-gmbh.de/kfzrno/asi/download/ASA-Beschreibung.pdf.
PS: Könnte/sollte ein BR wissen ;-)
03.01.2012 um 19:56 Uhr
wo habt Ihr da ein Problem. ASI ist doch ein wichtiges Thema; da wird sich doch ein BR bereit finden hinzufahren (und sich mit der Materie zu befassen).
03.01.2012 um 21:06 Uhr
"Bei uns im Haus wird der Sicherheitsausschuss von Bielefeld nach Hannover verlegt,"
Stellt sich die Frage, ob Bielefeld und Hannover einen gemeinsamen Betrieb darstellen ...
"uns stellt sich uns die Frage, das wir einen dort hinschicken können, ..."
Wie ist die Frage überhaupt zu verstehen? Als "dauerhafter Abgeordneter" oder wie?
"muss dieser jenige welche ein BR mitglied sein? Oder können wir einen Kollegen dort hinschicken? "
Welche Funktion ist hier eigentlich gefragt?
04.01.2012 um 09:26 Uhr
Ausschuss für Arbeitssicherheit (ASA) handelt in welchen ja der BR einen Vertreter entsendet PS: Könnte/sollte ein BR wissen ;-)
Dann sollte BR aber auch wissen das nach ASiG dieser Ausschuss eben "Arbeitsschutzauschuss" (ASA) heißt und das der BR ZWEI Mitglieder entsendet (nur im Falle eines EINER-BR zwangsläufig nur ein BRM).
BrBremen> von Bielefeld nach Hannover verlegt
Bremen, Bielefeld, Hannover? Genau wie peanuts würden mich doch mal Eure Firmenstruktur interessieren.
Der ASA ist nach §11 ein BETRIEBLICHES Gremium und muss natürlich zwangsläufig im Betrieb angesiedelt sein. Letztlich gehören nach dem ASiG auch die Sicherheitsbeauftragten in diesen Ausschuss - und das diese dann auch von Bielefeld nach Hannover pendeln? Schon vor diesem Hintergrund kann eine derartige Struktur eigentlich nicht sinnvoll sein, schließlich sollen die Sicherheitsbeauftragten PERMANENT im Betrieb um ihre Aufgaben kümmern, wie soll das gehen? Oder habt ihr wenigstens darauf geachtet in allen Betriebsteilen (so es denn solche sind) SiB zu installieren? ....
04.01.2012 um 11:48 Uhr
Klar müsste ich das Wissen, da wir aber alle Frisch im Amt sind, und alle keine Vorkenntnisse haben wissen wir das nicht!!;) Deswegen wende ich mich ja an das auf den Seminaren, angepriesene Forum, um die Grundidee des Forums zu nutzen!!! ;)
Die Struktur mein AG, dieser hat ca 15 000 Mitarbeiter, gehört in form des Mutterkonzerns zur Kirche und wird von einer MAV vertreten und untersteht somit dem 3. weg, unser Betrieb wurde vor ca einem Jahr zur GmbH ernannt und somit ist unser BR auch erst knapp ein Jahr alt, alle BRM sind neu, und haben KEINERLERI erfahrung, da unser Betrieb aus ca 50 MA besteht ist KEINER bei uns freigestellt, womit das mittel der Fortbildung nur begrenzt wahr genommen werden kann. Das Gremium besteht zurzeit aus 5 Mitgliedern.
Der Mutterkonzern hat sitz in Bielefeld und die GF des Tochterkonzerns hat Sitz in Hannover!
Einen Sicherheits beauftragten haben wir bei uns im Betrieb, und soweit ich aus der letzten Antwort erlesen konnte hat dieser einen gesicherten Sitz im Ausschuss, und wie ich weiter lesen konnte könne/dürfen wir einen 2. Schicken welcher dann wenn ich es richtig verstehe BR mitglied sein muss/sollte.
04.01.2012 um 18:09 Uhr
Das eben ging nicht gegen dich, sondern wohl gegen kunzundhinz ;-)
also keine Panik. Hier darf man glaube ich als Neuling im "Job" durchauchs falsche Begrifflichkeiten verwenden...
Die "Konzernmutter" ist also in Bielefeld (übrigens, du weißt ja, Bielefeld gibt es nicht, nach der verschwörungstheorie)
04.01.2012 um 20:05 Uhr
"Einen Sicherheits beauftragten haben wir bei uns im Betrieb, und soweit ich aus der letzten Antwort erlesen konnte hat dieser einen gesicherten Sitz im Ausschuss, und wie ich weiter lesen konnte könne/dürfen wir einen 2. Schicken welcher dann wenn ich es richtig verstehe BR mitglied sein muss/sollte."
Hier läuft bzgl. einiger Begrifflichkeiten jetzt aber etwas ganz gründlich schief ...
der ASA setzt sich zusammen aus:
- Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
- zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
- Betriebsärzten,
- Fachkräften für Arbeitssicherheit und
- Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi) können, aber müssen NICHT AN eines Betriebs sein.
Zum Sicherheitsbeauftragten kann nur ein AN des Betriebs geschult und bestimmt werden. Und dieser Sicherheitsbeauftragte ist fester Bestandteil EURES Betriebes.
Genauso MUSS der ASA in Eurem Betrieb, also vor Ort, etabliert sein.
"somit ist unser BR auch erst knapp ein Jahr alt, alle BRM sind neu, und haben KEINERLERI erfahrung, da unser Betrieb aus ca 50 MA besteht ist KEINER bei uns freigestellt, womit das mittel der Fortbildung nur begrenzt wahr genommen werden kann. " Das ist keine Entschuldigung sondern eine grundfalsche Auffassung.
Von einer Freistellung gem. § 38 BetrVG seid Ihr meilenweit entfernt. Aber der § 37 BetrVG bietet genügend Freiraum, Eure Pflichten (Grundschulungen sind verpflichtend!!!) wahr nehmen zu können. Und wenn Spezialseminare erforderlich sind, dann ist auch diese Möglichkeit ohne Wenn & Aber gegeben.
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