Erstellt am 30.12.2011 um 09:17 Uhr von Brigachkatz
Das kommt darauf an ob im Arbeitsvertrag etwas vereinbart ist. Sollte dort stehen "es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen" oder gar nichts vermerkt sein sind es die vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats.
Erstellt am 30.12.2011 um 09:18 Uhr von rtjum
Hallo, wenn bei Euch kein TV gilt oder er eine andere Regelung im Arbeitsvertrag hat, dann gilt das was Du geschrieben hast.