Zeiterfassung
Hallo zusammen,meine Frage ist, müssen sich freigestellte Br mitglieder ein bzw ausstempeln ? Unsere ehemalige Vorsitzende brauchte sich weder ein- noch ausstempeln.Ich bin jetzt die Nachfolgerin also auch komplett freigestellt. die Personalabteilun möchte jetzt das ich mich ein und ausstempeln soll.Was meint ihr dazu oder wie wird es bei euch gehandhabt?
Gruss wölffin
Community-Antworten (16)
29.12.2011 um 12:53 Uhr
Hallo, bei uns wird sich, im Sinne der gleichbehandlung, auch ein/aus gestempelt. Warum soll der/die freigestellte BRV besser gestellt werden wie die anderen AN.
29.12.2011 um 12:55 Uhr
Falls es für die anderen Kollegen auch eine Zeiterfassung gibt, kann der AG das verlangen.
29.12.2011 um 12:58 Uhr
Wenn JEDER AN ein- und ausstempeln muss, hat sich daran auch ein freigestelltes BRM zu halten.
"die Personalabteilun möchte jetzt das ich mich ein und ausstempeln soll."
Wie musstest Du Deine Arbeitszeit denn bislang erfassen?
29.12.2011 um 13:07 Uhr
Die Benutzung einer im Betrieb übliche Arbeitszeiterfassung gehört zu den Nebenpflichten des AN also auch BRM und auch freigestellten BRM, da sie ja NUR von den Arbeitspflichten freigestellt sind. Es hat sich weiter i.d.R. während der normalen/betriebsüblichen Arbeitszeiten im Betrieb auf zu halten.
Hierzu gibt es auch Rechtsprechung:
Verstößt ein Betriebsratsmitglied gegen seine Verpflichtung, sich während der betriebsüblichen Arbeitszeit grundsätzlich im Betrieb aufzuhalten, oder bedient es das Zeiterfassungsgerät nicht, können Sie es abmahnen. Gibt ein Betriebsratsmitglied vor, Betriebsratsaufgaben durchgeführt zu haben, oder gibt es zu hohe Tätigkeits- zeiten an, kann im Einzelfall sogar eine fristlose (außerordentliche) Kündigung gerechtfertigt sein (LAG Hamm, Urteil vom 31.10.1984, Aktenzeichen: 3 Sa 624/84; LAG Hamm, Beschluss vom 11.06.1980, Aktenzeichen: 3 TaBV 15/80).
Weiteres zu diesem Themenblock hier: http://www.bwr-media.de/themen/personal/mitarbeiterfuehrung/03690_freistellung-fuer-betriebsraete-ist-kein-freischein--hier-koennen-sie-%E2%80%9Estopp%E2%80%9C-sagen.php
und hier:
So, nun kann Kölner wieder sich äußern zum kopieren/hinweis auf hilfreiche Seiten.
29.12.2011 um 13:46 Uhr
Hi,
ich habe mit meiner AG auch vereinbart, dass ich nicht steche. Ich trage aber meine Anwesenheitszeiten in eine für jeden einsehbare Liste ein.
Es gehört bei so einer Sache wirklich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit dazu.
Gruß
zyklus
29.12.2011 um 13:52 Uhr
"Ich trage aber meine Anwesenheitszeiten in eine für jeden einsehbare Liste ein. " was sagt der betriebliche Datenschutz Beauftragter denn dazu?
29.12.2011 um 14:12 Uhr
was sagt der betriebliche Datenschutz Beauftragter denn dazu? Müßte der was dazu sagen, wenn das für den so handelnden ok ist?
29.12.2011 um 15:11 Uhr
ja sollte er, da es so oder so personen bezogene Daten sind. Auch ist nicht sicher, ob es dem so handelnden wirklich egal ist. Aber wenn auch, darf der AG mich elektronisch permanent und lückenlos ausspionieren, wenn es mir egal wäre?
29.12.2011 um 16:12 Uhr
@Globus Das ist tatsächlich kein Problem! Die personenbezogenen Daten werden einfach im Sinne des BDSG als notwendig zu erfassende Daten umgewidmet mit Zustimmung (konkludentes Verhalten) des AN. Passt...
BTW: Das mit dem Datenschutz und der Zeiterfassung ist erst dann ein Problem, wenn unberechtigte Dritte (u.a. gegen den Willen des Erfassten) diese Zeitaufnahme einsehen kann.
29.12.2011 um 17:02 Uhr
@Kölner im Verhältnis zwischen AG und AN kann man eben NICHT davon ausgehen, dass die AN hier ihren Willen tatsächlich korrekt weitergeben, da ein Abhängigkeitsverhältnis besteht.
Wir reden hier immerhin nicht über Geburtstagskalender, sondern um eine für jeden AN offen einsehbare Zeiterfassungin Papierform.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Datenschutzbeauftragter hier keine Bauchschmerzen bekommt...
Auch müssen Daten, deren Erhebung aus gutem Grund passiert, vor eben unbefugten unzugängig gemacht werden - und das ist in diesem hier beschriebenen Fall eindeutig nicht so.
29.12.2011 um 17:35 Uhr
Vom rechtlichen Standpunkt mal ganz weg -
es macht bei den Kollegen einfach einen schlechten Eindruck (scheinbare Vorteile wegen des BR-Amtes), wenn man an der Stechuhr vorbei läuft. Und da man die Zeiten ja selbst für eventuelle Abrechnungen braucht - warum nicht in die Reihe einreihen.
29.12.2011 um 19:02 Uhr
Also ich muß gestehen, dass ich einen Fehler gemacht habe. Ich habe nicht alle rechtlichen Dinge bedacht. Klar ist ein BRM auch ein AN, ABER von einem BRM kann man erwarten, dass er sich weiterbildet. Dementsprechend muß ich meinen Einwand relativieren. In diesem besagten Fall kann oder könnte auch der Datenschutzbeauftragte davon aus gehen, dass der BR weiß was er macht, und dementsprechend eben kein Abhängigkeitsverhältnis in diesem Sinne besteht. Ob das richtig ist oder nicht, sei dahin gestellt. In diesem hier beschriebenen Fall kann man eigentlich nur mal wieder fragen, warum Menschen freiwillig so gerne so viel von sich preis geben. Nun ja, lag ich wohl ein wenig daneben in diesem hier beschriebenen Fall!
Ich bleibe aber bei meiner Meinung, dass das so ist, wenn es ein "normaler" AN ist. Und so nebenbei, wenn der Fragesteller das nicht will, kann ihn dazu auch niemand zwingen!
29.12.2011 um 19:23 Uhr
@ Globus Sind Arbeitszeiten ein Geheimnis?
29.12.2011 um 19:27 Uhr
@ Daten ist es ein Geheimnis wann wo und wie lange du zur Toilette gehst?
29.12.2011 um 19:47 Uhr
@ Globus Ergo trägt bei Euch jeder AN seine Stechkarte mit sich herum?
30.12.2011 um 03:35 Uhr
@ Daten hab ich das mit irgend einem Wort gesagt?
Warum meint jeder, alles von sich veröffentlichen zu müssen? Frei nach dem Motto: "ich habe da kein Problem mit"...?
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