Hallo,
meine Frage zur Änderungskündigung einer Arbeitskollegin in Teilzeit:
Eine Kollegin hat ihr zweites Kind bekommen. Nach dem ersten Kind arbeitete sie wieder 20 Stunden in der Woche. Nun möchte sie nach der Elternzeit, die Ende Dez. ausläuft, wieder 20 Std. arbeiten. Der AG meinte, dass durch einige Zentralisierungen für die Kollegin keine Arbeit für 20 Stunden mehr da ist. Nun möchte man der Kollegin eine Änderungskündigung zukommen lassen, wo drinnensteht dass man ihr nur noch einen Arbeitsplatz für 5 Stunden in der Woche anbieten kann- aus betrieblichen Gründen.
Wir haben nun morgen eine BR-Sitzung (letzter Tag nach Übergabe der Änderungskündigung). Was können wir tun, bzw. welche Rechte hat die Arbeitnehmerin?

Danke für die Antwort.