Angeordnete Schulung (Finanzielle Einbußen )
Angeordnete Schulung Kann mir der Arbeitgeber eine Schulung auferlegen, die über eine Zeitraum von 5 Wochen geht, ich durch die Schulung Finanzielle Einbußen in 500 Euro habe . Da ich aus meiner normalen Schicht rausgenommen werde und in eine andere Abteilung, nur auf Frühschicht geschoben unter der Woche also von MO –Fr 8 Std arbeiten muss, somit verliere ich die ganzen Schichten und Wocheneden Früh ,Spät und Nachtschicht natürlich auch die Zuschläge . Dies macht ungefähr 500 Euro aus .Da die Schulung angeordnet ist bin ich der Meinung der AG muss mir mein Gehalt so bezahlen mit Zuschläge, als wenn ich normal auf meiner Schicht gearbeitet hätte (Inklusive Steuer für die Zuschläge) so dass mir kein Verlust entsteht , als hätte ich gearbeitet .
Community-Antworten (3)
26.12.2011 um 17:58 Uhr
Auch hier die Frage zum BR. 5 Wochen ist schon eine Versetzung und betriebliche Bildung selbst unterliegt der Mitbestimmung. Zu klären wäre, ob die Schulung an einem Stück erfolgen muss und ähnliches.
Ich gehe davon aus, dss die Schulung Deiner weiteren Einsetzbarkeit am Arbeitsplatz dient. In so fern ist es vielleicht ein Rechenexempel, ob es langfristig von Nachteil ist, für kurze Zeit auf die Zulagen zu verzichten.
26.12.2011 um 18:17 Uhr
"5 Wochen ist schon eine Versetzung "
Jau ...
"Kann mir der Arbeitgeber eine Schulung auferlegen, die über eine Zeitraum von 5 Wochen geht,"
Die Frage kann hier so niemand beantworten. Was ist das für eine Schulung? Innerbetrieblich oder extern? Ist damit eine Qualifikation verbunden, die auch außerbetrieblich nutzbar ist? Gibt es im AV einen Passus, welcher näheres regelt?
Warum musst Du während der Schulungsteilnahme in Frühschicht arbeiten? Wann findet dann die Schulung statt?
"Da die Schulung angeordnet ist bin ich der Meinung der AG muss mir mein Gehalt so bezahlen mit Zuschläge, als wenn ich normal auf meiner Schicht gearbeitet hätte (Inklusive Steuer für die Zuschläge) so dass mir kein Verlust entsteht , als hätte ich gearbeitet . "
Was Du mit Sicherheit vergessen kannst ist, dass der AG einen Ausgleich für den "Verlust" durch entgangene Steuerfreibeträge/Schichtzulagen zahlt. Wenn Du z.B. keine Nachschicht geleistet hast, müssen die Nachtschichtzuschläge voll versteuert werden.
27.12.2011 um 12:13 Uhr
stromer
Du hast doch die gleiche Frage auch an anderer Stelle gestellt. Gabs dort keine zufriedenstellende Antwort??
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