Weisungrecht Feiertage
Hallo Wer kann mir sagen wie das mit Weisungsrecht des Arbeitgebers ist .
Wir arbeiten 5 Schicht, nun möchte der Arbeitgeber an den Feiertagen mit reduziertem Personal arbeiten , aus Kostengründen (Feiertagszuschläge ) dh. ein Kollege muss daheim bleiben . Somit hat er aber Einbußen im Verdienst . Ist dies rechtens, da ja ein bestehender Schichtplan für das ganze Jahr vorhanden ist und wir eine Durchfahr-Vereinbarung haben, kann der Ag. einen Kollegen die Arbeit untersagen.
Community-Antworten (7)
26.12.2011 um 17:53 Uhr
Bist Du Betriebsrat oder habt Ihr einen im Betrieb? Dienstpläne unterliegen der Mitbestimmung. Die Frage, die bei der Dienstplangestaltung mit dem AG diskutiert werden müsste wäre sicherlich - kann die Schicht aufrecht erhalten bleiben, wenn ein Kollege planmäßig wegfällt. Welche Arbeiten werden dann nicht erledigt u.s.w.
Untersagen kann der AG aber die Arbeit nicht - er muss sich mit dem BR auf einen neuen Schichtplan einigen. Ansonsten aber - Nur wegen der Schichtzulage jemanden zu beschäftigen ist sicherlich kein stichhaltiges Argument.
Ohne BR sieht es schon schlechter aus, da dann der AG den Plan gestalten kann.
26.12.2011 um 18:02 Uhr
"Ohne BR sieht es schon schlechter aus, da dann der AG den Plan gestalten kann."
Unsinn. Es steht doch bereits geschrieben, dass es einen Schichtplan für ein komplettes Jahr gibt. Damit hat der AG sein Weisungsrecht verbraucht und dieser Schichtplan ist verbindlich. Dabei ist es ziemlich egal, ob es einen BR gibt oder nicht.
Um es mit § 615 BGB zu sagen, darf diese Freistellung nicht zu Verdiensteinbußen führen.
26.12.2011 um 18:43 Uhr
Es steht doch bereits geschrieben, dass es einen Schichtplan für ein komplettes Jahr gibt. Damit hat der AG sein Weisungsrecht verbraucht und dieser Schichtplan ist verbindlich. Dabei ist es ziemlich egal, ob es einen BR gibt oder nicht. Um es mit § 615 BGB zu sagen, darf diese Freistellung nicht zu Verdiensteinbußen führen. Die Frage ist ja nur, ob die AN das auch wissen, was Du hier schreibst und in wie weit sie bereit sind, dieses "Wissen" vor dem AG auch zu vetreten und bei allen möglichen Reaktionsvarianten des AG auch dabei zu bleiben. Klappt ja häufig nicht mal mit BR!
27.12.2011 um 09:13 Uhr
Unsinn.<
Eben nicht. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei Paar Schuhe. Ob der Plan tatsächlich für das ganze Jahr verbindlich ist, mag dahin gestellt sein. Ich habe meine ernsten Zweifel.
Wer aber soll nun einen eventuellen "Anspruch" durchsetzen, wenn der AG rationalisieren will??
27.12.2011 um 10:28 Uhr
"Ob der Plan tatsächlich für das ganze Jahr verbindlich ist, mag dahin gestellt sein. Ich habe meine ernsten Zweifel."
Was gibt es da zu zweifeln? Arbeitsgerichte sind nunmal der Meinung, dass mit der Veröffentlichung eines Dienstplans das Weisungsrecht verbraucht ist.
"Wer aber soll nun einen eventuellen "Anspruch" durchsetzen, wenn der AG rationalisieren will??"
Der AN, wer denn sonst? Die Anspruchsgrundlage habe ich bereits benannt.
27.12.2011 um 20:17 Uhr
Na dann viel Spaß dabei.
27.12.2011 um 21:55 Uhr
gironimo
...Na dann viel Spaß dabei.
Den hatr JEDER AN bei JEDER Klage gegen den AG, oder siehst Du es anders.
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