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Ausschüttung Betriebsratskasse auch an Betriebsrat

J
Joosti
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben in unserer Betriebsratskasse noch rund 1.700 Euros, die wir den heute noch arbeitenden Mitarbeitern geben wollen (etwa 60). Erhalten die noch arbeitenden Betriebsratsmitglieder dieses Geld auch oder müssen die auf die rund 50 Euros verzichten wegen Vorteilsnahme? Die Kasse hat sich aus Getränkeeinnahmen und Parfümverkauf über das Jahr hinweg ergeben.

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Community-Antworten (20)

G
gironimo

23.12.2011 um 10:05 Uhr

Ich bin fassungslos - der BR als Krämerladen! Eigentlich kann das Geld ja nur dem AG gehören (oder wer hat den Automaten aufgestellt und wer zahlt die Wasserflaschen im Einkauf??). Wie dem auch sei - sehe ich hier die Mitbestimmung des BR bei den Verteilungsgrundsätzen - es liegt also an Euch - aber denkt an das Benachteiligungsverbot der BR's.

L
Lernender

23.12.2011 um 10:29 Uhr

Ich bitte dich gironimo was redest du hier von Mitbestimmung. Wer zeichnet sich denn verantwortlich für die Aufstellung der Automaten bestimmt nicht der BR. Hat evtl. ein BR Mitglied einen entsprechenden Vertrag als Aufsteller. Was ist mit Steuer und Sozialabgaben. Was habt ihr denn für schriftliche Regelungen zu der Aufstellung der Automaten.

L
Lernender

23.12.2011 um 10:46 Uhr

ach ja, was ist mit den Kollegen die gerade nicht arbeiten.

M
monalisa

23.12.2011 um 10:52 Uhr

@Lernender, ich bin davon überzeugt, dass es "solche" Abreden zwischen AG und BR des öfteren gibt...... AG sagt: "Ihr übernehmt den "Vertrieb" in der Firma und dafür bekommt der BR pro verkauftem Getränk oder Duftwässerchen ein paar Cent. So kann man den BR wunderbar beschäftigen und ihn zugleich - oft ohne Wissen des Gremiums! - in die Pretoullie bringen!

@Joosti, ich kann euch nur warnen! Der Betriebsrat ist mittellos, also hat er auch kein Vermögen, egal wem ihr es auszahlen wollt. Spendet das Geld an eine Organisation, die auf Spenden angewiesen sind und lasst in Zukunft die Finger von solchen Geschäftchen.... Eure AG soll anstatt dafür sorgen, dass die Getränke für die Kollegen billiger angeboten werden....... :- )

N
niemand

23.12.2011 um 11:00 Uhr

Es gibt hier nur eine Lösung, die euch nicht in Schwierigkeiten bringen wird. Spendet das Geld an eine gemeinnüzige soziale Organisation. Bei uns ging auch schon mal eine große Summe aus einer aufgelösten Mitarbeiterkasse, wo der BR über eine BV ein Mitspracherecht über die Verwendung hatte an die örtliche "Tafel".

Was glaubt ihr wie die sich über ein solches Weihnachtsgeschenk freuen. Der Arbeitgeber ist auch noch glücklich wenn die lokale Presse schreibt, daß die Mitarbeiter der "XY GmdH und sonstwie KG" 1700€ für die ärmsten gespendet haben.

R
rkoch

23.12.2011 um 11:36 Uhr

Spendet das Geld an eine Organisation, die auf Spenden angewiesen sind

NOPE! Auf KEINEN Fall!!!!

Bevor DAS geschehen kann wäre zu klären WER hier in WESSEN Auftrag mit WESSEN Geld diesen "Gewinn" erwirtschaftet hat. So weit der BR SELBST mit eigenen Mitteln der BRM (!) die Waren aufgekauft hat und sie weiterverkauft hat, so gehört dieses Geld natürlich dem BR und er kann damit machen was er will! Aber ich vermute eher das es der AG war der die Waren zum Verkauf gestellt hat und der BR war "nur" Verkäufer im Auftrag.

Formell gehört dieses Geld damit immer noch dem AG, und damit bestimmt allein ER was mit dem Geld passiert! Es einfach zu verschenken kommt Diebstahl gleich! Das gilt grundsätzlich auch für die Verteilung an die MA. NUR wenn der AG etwas derartiges AUSDRÜCKLICH in Auftrag gegeben hat, darf das Geld derart verteilt werden. Dabei ist noch zu beachten, das jegliches Geld, egal aus welcher Quelle, welches AN vom AG erhalten STEUERPFLICHTIG ist (Steuerfreigrenze für z.B. Geschenke!). Insofern ist auch dieser Umstand zu berücksichtigen.

und lasst in Zukunft die Finger von solchen Geschäftchen....

DAS wiederum kann ich nur bestätigen und verweise auf meine Antwort in http://www.betriebsrat.com/index.php?qid=42018&keyword=&Nav=aktuelleantworten&Thema=&qPage=8&Site=BR-Forum&Menue=show, die ich noch um ein Detail ergänzen möchte:

Derartige Verkäufe tragen immer das Risiko, das es sich um eine geschäftliche Tätigkeit handelt, die natürlich der STEUERPFLICHT unterliegt (vgl. die Diskussion im Netz bzgl. Definition gewerblicher Verkäufe auf eBay!). Insofern besteht auch das Risko das ein BR der auf eigene Rechnung derartiges macht Steuerhinterziehung betreibt.

Auch aus diesem Grund: Finger weg!

M
monalisa

23.12.2011 um 11:58 Uhr

@rkoch, "So weit der BR SELBST mit eigenen Mitteln der BRM (!) die Waren aufgekauft hat und sie weiterverkauft hat, so gehört dieses Geld natürlich dem BR und er kann damit machen was er will!"

tut mir leid lieber rkoch, aber jetzt sage ich - Quatsch!

ich nenne so ein Vorgehen klipp und klar Vorteilsnahme! :-)

E
einediemitließt

23.12.2011 um 12:36 Uhr

Der BR der hier auf eigene Kasse solches macht dürfte sich sehr wohl einer Vorteilsnahme schuldig gemacht haben, da er dieses ja NUR auf Grundlage der Tatsache dass er gewählt wurde machen konnte.

Also hier ein Fall für die Gerichte (ArbG und ggf. Strafgerichte) weiter dürfte hier aber auch ein Fall für die Steuerfahndung gegeben sein, da der BR ja wohl keine Umsatzsteuer abgeführt hat, was er auch nicht konnte, da er als BR eben nicht geschäftsfähig im Steuerrecht ist, weil er es nicht darf lt. BetrVG.

Doch die Steuerfahndung kann wohl auch so noch böse aufschlagen. Spätestens wenn der Aufsteller/Lieferant der Automaten/Ware geprüft wird und die Steuer dann feststellt dass hier für verkaufte Ware keine Gegebuchung vom/bei Käufer betreffend Umnsatz/Umsatzsteuer gegeben ist. Das alles ist ja heite wo auch FA mit EDV arbeiten nur ein Klacks dieses fetszustellen.

Weiter AN welche hier etwas erhalten haben und dieses nicht als Einkommen versteuert haben dort ebenfalls drohen ebenfalls Probleme ggf. dann letztlich auch noch dem AG wegen der Tatsache, dass er das Ganze unterstützt / gefördert hat.

Das es immer noch BR gibt welche nicht nachdenken bevor sie handeln :-((

R
rkoch

23.12.2011 um 13:29 Uhr

ich nenne so ein Vorgehen klipp und klar Vorteilsnahme! :-)

Ich wollte ja auch nur darstellen das NUR dann der BR selbst Eigentümer der Gelder wäre und deshalb über die Gelder verfügen dürfte. Ich wollte nicht sagen, das er das DARF....

Abgesehen davon, so lange die BRM dies mit Zustimmung des AG als PERSONEN machen, nicht in Ihrer Eigenschaft als BR (wo sie das definitiv nicht düften), warum nicht? Wenn der die einzelnen BRM sich zusammenrotten und eine Firma gründen die Getränkeautomaten aufstellt und der AG diese Dienstleistung von dieser Firma bezieht... Abwegig, aber rechskonform.... und in einer entsprechend großen Firma durchaus denkbar.

Und was meine steuerlichen Bedenken angeht bestätigt mich ja die eine die mitliest (und jetzt auch schreibt, willkommen im Club!)

K
kunzundhinz

23.12.2011 um 13:56 Uhr

Joosti seid ihr ein Krämerladen oder BR?? Habt ihr schon jemals einmal ins BetrVG geschaut, was eure, die Aufgaben des BR sind??

Was Euch nun drohen kann wurde ja geschrieben! Man kann daher nun wohl sagen, dieser BR hat eine kurze Verfallzeit aber so kann man nur hoffen, ein jedes BRM hat Geld auf der hohen Kanzte für das was nun kommen Kann!!

L
Lernender

23.12.2011 um 13:58 Uhr

der Stil lässt darauf schließen das die mitleserin schon mitgeschrieben hat

N
niemand

23.12.2011 um 15:01 Uhr

Erst mal mit dem AG reden. Wenn beide es so darstellen, daß die EK/VK Differenz lediglich dazu diente für den guten Zweck zu sammeln, dürfte das Problem erledigt sein. Der AG und der BR haben dann ein gutes Gefühl etwas soziales vor dem Weihnachtsfest getan zu haben. Das gute Bild in der Öffentlickeit dürfte für den AG genug Motivation sein.

R
rkoch

23.12.2011 um 15:12 Uhr

@Niemand

Das steht nicht in Frage, aber es geht eben nur, wenn es der Eigentümer der Gelder es so bestimmt, nicht der BR (es sei den der Eigentümer hat dem BR die Gelder zur beliebigen Verwendung übereignet).

K
kunzundhinz

23.12.2011 um 15:19 Uhr

@Niemand

Wenn der AG dann die Steuer für den Umsatz entsprechend abgeführt hat und hier das Ganze als Sachbezugswert bei den AN versteuert, da es über dem Steuerfreibetrag liegt.

N
niemand

23.12.2011 um 15:30 Uhr

Wenn der Ag den Mitarbeitern lediglich erlaubt hat über den Getränkeverkauf für einen guten Zweck zu sammeln ist das die Privatsache der AN und auch nicht steuerlich zu veranlagen. Dann ist das dasselbe wie wenn Schüler einen Wehnachtsbasar durchführen.

G
gironimo

23.12.2011 um 16:35 Uhr

...... ich bin einfach davon ausgegangen, dass das Geld dem AG gehört. Wird es jetzt unter den AN verteilt, geschieht dies natürlich unter den steuerlichen Gesichtspunkten - wie bei einer Einmalzahlung. Und wenn es Verteilungsgrundsätze gibt (nicht jeder bekommt oder unterschiedlich viel) besteht eben die Mitbestimmung des BR - aber nicht die alleinige - es sei denn der AG hat gesagt "macht wie Ihr wollt".

Aber auch mein dringender Rat: FINGER WEG

K
kunzundhinz

23.12.2011 um 16:46 Uhr

Niemand

...den Getränkeverkauf für einen guten Zweck zu sammeln ist das die Privatsache der AN ...

Das widerspricht aber der Tatsache, dass hier die AN das Geld erhalten sollen. Weiter hat der AG dann auch die Umsatzsteuer zu zahlen.

N
niemand

23.12.2011 um 17:09 Uhr

Es sollte nur ein Tip für den Fragesteller sein wie man aus der Sache raus kommt. Dies hier scheinen aber nicht so die Antworten zu sein, die der Fragesteller hören wollte. Er hat sich ja auch nicht mehr gemeldet.

Als Fazit sollte man sich merken: Keine schwarzen Kassen für den BR Der BR handelt nicht mit Getränken und sonstigen Dingen. Wollen die Mitarbeiter eine Kasse für Betriebsfeiern und ... sollte der BR sich da raushalten.

J
Joosti

23.12.2011 um 18:49 Uhr

Danke für die Antworten. Gegen Mittag war mir dann so schlecht wegen eurer Antworten, daß die Kasse bei der Polizei mit einer Selbstanzeige und den Büchern gelandet ist. Die Polizei wußte zunächst nicht, was tun. Nachdem sie alle Namen aufgenommen haben haben sie auch die Kasse behalten. Da kann noch was nachkommen haben sie mitgeteilt.

L
Lernender

23.12.2011 um 19:34 Uhr

Da ich gute Kontakte zur Personalvertretung der Polizei habe, kann ich dich beruhigen die 1700,- sind als Strafe akzeptiert und bereits beim weißen Ring eingegangen. Frohe Weihnachten @all

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